Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über
verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die
zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus
unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B.
Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare
Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in
einem sog. Deckungskreis zusammengefasst. Hierdurch wird über das Instrument
der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze auch bei notwendigen
Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe des
Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität
des Fachbereichs sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel
ist damit erst dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich
abzeichnet, dass das noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises
nicht ausreichen wird, um die noch zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.
Der Abgleich zwischen dem Restbudget des Deckungskreises (noch rd.
188.000,-- EUR von ursprünglich 3.290.450,-- EUR) einerseits und den noch zu
erwartenden Ausgaben für 2017 andererseits ergibt mit Stand zum Zeitpunkt des
Entwurfs dieser Sitzungsvorlage (15.11.2017) folgendes Bild (gerundete Zahlen
lt. Buchungssoftware mps):
1.) Restbudget
Deckungskreis: rd.
188.000,-- EUR
2.) Noch
erwartete Zahlungsverpflichtungen für 2017: rd.
489.000,-- EUR
3.) Fehlbetrag: rd.
300.000,-- EUR
Der errechnete zusätzliche Bedarf von rd. 300.000,-- EUR lässt sich nach
Auswertung des Deckungskreises zusammenfassend auf die folgenden zentralen
Positionen reduzieren:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
a) 521505 - „Bauunterhaltung“ |
120.000,-- |
b) 524110 - „Energie und Wasser“ |
100.000,-- |
c) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“ |
40.000,-- |
d) 524193 - „Gebäudereinigung“ |
40.000,-- |
Zu a) - 01.01.13.521505 – „Bauunterhaltung“
Der jährliche Etatansatz setzt sich stets zusammen aus einem Teilbetrag
für geplante Einzelmaßnahmen und aus einem Pauschalbetrag für
„Unvorhergesehenes“. Dieser Pauschalbetrag belief sich in 2017 auf rd.
433.000,-- EUR. Bei den geplanten Einzelmaßnahmen ergeben sich stets
Abweichungen zwischen der Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Etatplanung und den
tatsächlichen Ist-Kosten nach Bauausführung. Aber auch der Pauschalbetrag für
unvorhergesehene Maßnahmen kann nur näherungsweise im Wege der Schätzung
ermittelt werden, so dass sich auch hier durch die tatsächlichen Kosten immer
eine Unter- oder Überschreitung ergibt.
Zu b) - 01.01.13.524110 - „Energie und Wasser“
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen,
Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine
Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je
nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr
oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.
Zu c) - 01.01.13.524190 – Sonstige Bewirtschaftung
Der zusätzliche Mittelbedarf von 40.000,-- EUR erklärt sich neben einem
erhöhten Anfall vermischter Kleinausgaben (z. B. für Schädlingsbekämpfung,
Einkauf Elektro- und Baumarktartikel) durch die im Etatansatz nicht
berücksichtigte Inanspruchnahme externer Hausmeisterdienste in Höhe von rd.
39.000,-- EUR (z. B. für die Flüchtlingsunterkunft Kaiserstr. 69).
Zu d) - 01.01.13.524193 - „Gebäudereinigung“
Ein Teilbetrag von rd. 19.000,-- EUR entfällt auf den nicht im Etatansatz
enthaltenen überdurchschnittlichen Vertretungsaufwand für langzeiterkrankte
städtische Reinigungskräfte. Der restliche Mehrbedarf erklärt sich aus
gestiegenen Anschaffungskosten im Reinigungsmittelsektor, aus
Tariflohnerhöhungen im Fremdreinigungsbereich, aus nicht im Etatansatz
berücksichtigten Sonderreinigungen (z. B. Desinfektion Bauaktenarchiv) sowie
aus zusätzlichen Reinigungsobjekten, die sich erst im Laufe des Jahres 2017
ergeben haben (Bergstr. 7 und Umstellung VHS / Holthausstr. 18 von Eigen- auf
Fremdreinigung).
Es wird daher vorgeschlagen, den
geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von rd. 300.000,-- EUR für das
Haushaltsjahr 2017 durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen gemäß
vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten
ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13 in 2017 von rd. 7,0 Mio.
EUR entspricht dies einer Überschreitung von rd. 4,3 %.
Die Deckung der vorstehenden
Haushaltsüberschreitungen ist durch Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in
gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 05.03.01.533927 – „Leistungen in
Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Zusatzleistungen“ sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2017 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
300.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
120.000,--
EUR bei 01.01.13.521505 -
Bauunterhaltung
100.000,--
EUR bei 01.01.13.524110 - Energie und
Wasser
40.000,--
EUR bei 01.01.13.524190 - Sonstige
Bewirtschaftung
40.000,-- EUR bei
01.01.13.524193 - Gebäudereinigung
300.000,00 EUR gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Minderaufwendungen /
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 05.03.01.533927 –
„Leistungen in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Zusatzleistungen“
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 300.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen / Minderauszahlungen 300.000,-- EUR bei der
Haushaltsstelle 05.03.01.533927 – „Leistungen in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften
– Zusatzleistungen“
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |