Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm
Vorlage
207/2017
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss der Beteiligungsbericht des jeweiligen Jahres beizufügen.

 

Den mit Datum vom 25.09.2017 von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 hat der Rat in der Sitzung am 28.09.2017 (Vorlage 134/2017)  zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 101 Abs. 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. Bei der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 hat sich die örtliche Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH als Prüfer bedient.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In Bezug auf den Gesamtlagebericht war zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 im Oktober 2017 durchgeführt.

und über die Prüfung einen Bericht erstellt (Anlage 2). Im Ergebnis hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt und es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 über den Prüfungsbericht beraten, ihn unverändert übernommen und zu seinem endgültigen Prüfungsbericht im Sinne der §§ 101 und 116 GO NRW erklärt. Außerdem hat er dem Rat durch einstimmigen Beschluss empfohlen den Gesamtabschluss 2010 der Stadt Schwelm zu bestätigen und der Bürgermeisterin hinsichtlich des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

    

Der Gesamtabschluss 2010 und der dazugehörige Prüfbericht werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat nimmt den Prüfungsbericht der Fa. Concunia GmbH sowie das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und   bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 251.020.101,17 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 9.580.035,97 €.  (§ 116 Abs.1 Satz 3 GO NRW i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW)

 

  1. Der Rat erteilt der Bürgermeisterin hinsichtlich des Gesamtabschlusses 2010 die uneingeschränkte Entlastung

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2010 von 9.580.035,97 € wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg