Sachverhalt:
Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.
Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss der Beteiligungsbericht des
jeweiligen Jahres beizufügen.
Den mit Datum vom 25.09.2017 von der Stadtkämmerin aufgestellten und von
der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 hat der Rat
in der Sitzung am 28.09.2017 (Vorlage 134/2017)
zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 101 Abs. 8 GO NRW
prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich
der örtlichen Rechnungsprüfung. Bei der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 hat
sich die örtliche Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH als Prüfer bedient.
Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. In Bezug auf den Gesamtlagebericht war zu
prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat unter Beachtung
dieser Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 im Oktober 2017
durchgeführt.
und über die Prüfung einen Bericht erstellt (Anlage 2). Im Ergebnis hat
die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt und es wurde ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 über den
Prüfungsbericht beraten, ihn unverändert übernommen und zu seinem endgültigen
Prüfungsbericht im Sinne der §§ 101 und 116 GO NRW erklärt. Außerdem hat er dem
Rat durch einstimmigen Beschluss empfohlen den Gesamtabschluss 2010 der Stadt
Schwelm zu bestätigen und der Bürgermeisterin hinsichtlich des
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 die uneingeschränkte Entlastung zu
erteilen.
Der Gesamtabschluss
2010 und der dazugehörige Prüfbericht werden in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat nimmt den Prüfungsbericht der Fa. Concunia GmbH sowie das
Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und bestätigt den geprüften Gesamtabschluss
2010 mit einer Bilanzsumme von 251.020.101,17 € und einem
Gesamtjahresfehlbetrag von 9.580.035,97 €.
(§ 116 Abs.1 Satz 3 GO NRW i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW)
- Der Rat erteilt der Bürgermeisterin hinsichtlich des
Gesamtabschlusses 2010 die uneingeschränkte Entlastung
- Der Gesamtjahresfehlbetrag 2010 von 9.580.035,97 € wird durch die
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |