Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
203/2017
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes 2018 mit Anlagen wurde von der  Kämmerin am 08.08.2017 aufgestellt und von der  Bürgermeisterin bestätigt. Er wurde am 28.09.2017 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 81.895.934 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 81.509.364  € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2018 auf  386.570  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste verringerte  sich der Saldo des Ergebnisplanes auf  385.770  €.

Die 3. Änderungsliste ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage und ist als Anlage 3 beigefügt.

Basierend auf diesem Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung und als Anlage 2 den Entwurf der  Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des  Personalwirtschaftskonzeptes).

 

In der Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2018   aufgeführt:

 

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe     

(Grundsteuer A)                                                                                                       220 v.H.

                                                                                                                                            

für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                      742 v.H.

 

 

Gewerbesteuer auf                                                                                      495 v.H.

 

Für die Folgejahre entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.

 

Bezüglich der Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellten Sitzungsvorlagen verwiesen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Stellenplan 2018 wird beschlossen.

 

2.         Der  Haushaltssanierungsplan 2018 mit Fortschreibung des

           Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich ab dem

           Jahr 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan

           enthaltenen  Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des

           Haushaltsplanes umzusetzen.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2018  wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

           (siehe Anlage)

 

4.         Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm

           veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der

           ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung

           durchzuführen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg