Betreff
a) 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
195/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2018 zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungs-gebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Elektroschrottgebühren und Grund-gebühren für Serviceleistungen des Jahres 2017 zugrunde gelegt. Durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren konnten die einzelnen Gebührensätze um rd. 7 % (Bioabfall und Restabfall kleine Behälter) bzw. um rd. 4 % (Restabfall Großbehälter) gesenkt werden. Detaillierte Informationen sind der Vorlage 149/2017 zu entnehmen.

 

Laut Mitteilung des Kreises werden die Entsorgungskosten 2018 für Bioabfall voraussichtlich um rd. 8,00 € / t steigen. Als Begründung wird die erforderliche Erhöhung der Lagerkapazität der Vergärungsanlage Witten für flüssige Gärreste auf Basis der Düngeverordnung genannt.

Die prognostizierte Erhöhung führt zu einer errechneten Kostensteigerung von rd. 17.000 €. Eine Erhöhung des Gebührensatzes für Bioabfall ist dennoch nicht erforderlich. Zum Ausgleich stehen Überdeckungsbeträge aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Weitere Informationen des Kreises lagen bis zur Vorbereitung der Entscheidung über den Nachtrag zur Abfallgebührensatzung 2018 nicht vor. Die gemäß Vorlage 149/2017 beschlossenen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Unterlagen (Gebührenbedarfs-berechnung, Anlage 2, Gebührenkalkulation, Anlage 3 und Vergleichsübersicht mit Erläuterungen, Anlage 4) sind zur Beratung der Vorlage 195/2017 erneut beigefügt.

Über die Entwicklung der Gebührensätze des Kreises und die Auswirkungen auf die Schwelmer Gebührensätze wird in der Sitzung des Verwaltungsrates berichtet. Falls erforderlich, erfolgt eine Neukalkulation mit Anpassung der Gebührensätze und Vorlage eines überarbeiteten Satzungsentwurfs per Tischvorlage.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 195/2017 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke