b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2018 zugestimmt.
Im
Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden
Abfallentsorgungs-gebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die
Elektroschrottgebühren und Grund-gebühren für Serviceleistungen des Jahres 2017
zugrunde gelegt. Durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren
konnten die einzelnen Gebührensätze um rd. 7 % (Bioabfall und Restabfall kleine
Behälter) bzw. um rd. 4 % (Restabfall Großbehälter) gesenkt werden.
Detaillierte Informationen sind der Vorlage 149/2017 zu entnehmen.
Laut
Mitteilung des Kreises werden die Entsorgungskosten 2018 für Bioabfall
voraussichtlich um rd. 8,00 € / t steigen. Als Begründung wird die
erforderliche Erhöhung der Lagerkapazität der Vergärungsanlage Witten für
flüssige Gärreste auf Basis der Düngeverordnung genannt.
Die
prognostizierte Erhöhung führt zu einer errechneten Kostensteigerung von rd.
17.000 €. Eine Erhöhung des Gebührensatzes für Bioabfall ist dennoch nicht
erforderlich. Zum Ausgleich stehen Überdeckungsbeträge aus Vorjahren zur
Verfügung.
Weitere
Informationen des Kreises lagen bis zur Vorbereitung der Entscheidung über den
Nachtrag zur Abfallgebührensatzung 2018 nicht vor. Die gemäß Vorlage 149/2017
beschlossenen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage
1) eingearbeitet. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Unterlagen
(Gebührenbedarfs-berechnung, Anlage 2, Gebührenkalkulation, Anlage 3
und Vergleichsübersicht mit Erläuterungen, Anlage 4) sind zur Beratung
der Vorlage 195/2017 erneut beigefügt.
Über
die Entwicklung der Gebührensätze des Kreises und die Auswirkungen auf die
Schwelmer Gebührensätze wird in der Sitzung des Verwaltungsrates berichtet.
Falls erforderlich, erfolgt eine Neukalkulation mit Anpassung der Gebührensätze
und Vorlage eines überarbeiteten Satzungsentwurfs per Tischvorlage.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 3. Nachtrag zur
Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend
dem der Vorlage 195/2017 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht
unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag
für den Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3
der TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |