Betreff
a) 11. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
194/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßen-reinigungsgebühren 2018 am 26.09.2017 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 150/2017 ausgeführt.

Die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 194/2017 erneut beigefügt:

·           Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

·           Gebührenkalkulation (Anlage 3)

·           Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

 

Die ab 2018 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 


 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 11. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 194/2017 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke