Betreff
SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße/Saarstraße
Vorlage
087/2017/1
Aktenzeichen
FB 6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

(Gegebenenfalls wird ein Beschlussvorschlag in der Sitzung formuliert).

 

Zusammenfassung:

 

Die Verwaltung hatte den vorliegenden Antrag zunächst mit Vorlage 078/2017 in den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 30.05.2017 eingebracht, die Vorlage in der Sitzung jedoch mit dem Einverständnis der antragstellenden Fraktion mit dem Ziel einer Überarbeitung der Ausführungen der Verwaltung zurückgezogen.

Die jetzt eingebrachte Ergänzungsvorlage ersetzt die ursprüngliche Vorlage.

 

Zwischenzeitlich hat es zwischen der antragstellenden Fraktion und der Verwaltung einen fachlichen Austausch über die entscheidungserheblichen Umstände des zur Entscheidung anstehenden Vorgangs und die Optionen für das weitere Verfahren gegeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es vertretbar, die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung zunächst über einen befristeten Zeitraum zu erproben.

Zur bestmöglichen Abwägung der betroffenen Belange sollte jedoch zuvor eine  erneute Beteiligung der Fachbehörden und der betroffenen Anlieger durchgeführt werden, eine nochmalige fachgutachterliche Begutachtung der Verkehrsproblematik wird derzeit nicht für erforderlich erachtet.

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2017 beantragt die SPD-Fraktion, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße in Fahrtrichtung Nord aufzuheben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend zu regeln, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.

Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) sollen verboten bleiben und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden (Schreiben s. Anlage).

Die jetzige Verkehrsführung in dem hier in Rede stehenden Bereich, insbesondere die Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Norden wurde in Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 16.12.2009 (SV 132/2008/1) angeordnet.

Die Befassung des Fachausschusses ergab sich aus der Ansiedelung eines Großhandelsmarktes in der Saarstraße (und der Errichtung eines Verteilzentrums eines Lebensmitteldiscounters) im Jahr 2009.

Im Zuge des erstgenannten Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten eingeholt, welches insgesamt vier Varianten einer möglichen Verkehrsführung zur Entscheidung stellte. Der Ausschuss folgte schließlich der Empfehlung des Büros und legte sich auf die dann umgesetzte Variante fest. Die Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Norden wurde auch von den Anliegern mehrheitlich befürwortet.

 

In der jüngsten Vergangenheit wurden die von der Saarstraße in die B 483 /Talstraße eingebrachten Verkehrsströme gemessen (die Zahl der aus der Gemeindestraße zufließenden Kraftfahrzeuge ist maßgeblich für die Kostenbeteiligung der Stadt an dem Aufwand des Landesbetriebes für den Umbau der Ampelanlage am Knotenpunkt Saarstraße/Blücherstraße / B 483; hierzu wird auf die Vorlage 029/2017 und die Berichterstattung des FB 5 in der Sitzung des HA vom 14.09.2017 Bezug genommen).

 

Daher und wegen der im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes Carl vom Hagen-Straße / B 483 und Ruhrstraße bzw. der aktuellen Neuregelung der Beampelung entlang der gesamten B 483 bzw. L 706 in Ost-West-Richtung (Talstraße und Berliner Straße) empfiehlt sich eine erneute Beteiligung des Landesbetriebes auch im vorliegenden Zusammenhang.

 

Ebenso sollten die Technischen Betriebe in ihrer Zuständigkeit für die bauliche Unterhaltung der Brücke im Einmündungsbereich zur B 483 (Bauwerksbezeichnung „Blücherstraße – Brücke über die Schwelme“) beteiligt werden. Im Hinblick auf den in dieser Vorlage behandelten Antrag haben die TBS bereits eine „Nachrechnung mit einem aktuellen Lastmodell gemäß Nachrechnungsrichtlinie“ veranlasst. Das Gutachten (insgesamt 224 Seiten) liegt nur in Papierform vor und kann den Fraktionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Es gelangt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass der allgemeine Zustand der Brücke („Note 2,2 als Ergebnis der regelmäßigen Prüfung Anfang 2017) der Zuführung weiterer Verkehre aus der Blücherstraße nicht entgegensteht. Jedoch dürfte eine Erhöhung der Belastung zu einer Verkürzung der Reststandzeit der Brücke führen.

 

Die „Nachrechnung“ führt außerdem zu einer Einstufung der Brücke als Bauwerk „mit vorläufig eingeschränkter Nutzungsdauer von 20 Jahren“. Sie ist damit zwangsläufig einer „Sonderprüfung“ in dreijährigem Abstand zu unterziehen.

 

Die TBS verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die beschriebenen „Nachrechnungen“ mittelfristig für alle Brücken in der (Baulast der) Stadt durchgeführt werden müssen, aktuell z.B. für die Brücke Nordstraße. 

 

Der Brückenprüfer äußert sich auch zur Praktikabilität von Achslastbeschränkungen oder sonstigen Einschränkungen des Schwerverkehrs, seine Ausführungen sollten ggf. ergänzt und weiter erläutert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg