Sachverhalt:
Die bestehende
Tarifordnung wurde zuletzt durch Vorlage 057/2014 geändert.
Auf Grund der
Kalkulationsgrundsätze und von Kostensteigerungen der vergangenen Jahre wurde
eine Neukalkulation der Standgebühren erforderlich. Der Vortrag der
Mehraufwendungen aus 2015, 2016 und 2017 führt zu einer Unterdeckung von
10.485,02 €. Diese Unterdeckung ist durch eine Standgebührenanpassung innerhalb
von drei Jahren auszugleichen. Aufgrund der Aufwandsprognose wird (unter
Berücksichtigung des Defizits 2015 – 2017) eine Anpassung der Gebühren in Höhe
von 18,35 % erforderlich. Da der vollständige Ausgleich nicht in 2018 erfolgen
muss (sondern jeweils spätestens 3 Jahre nach Auftreten des Defizits) wurde für
die Anpassung ein Drittel des ermittelten Defizits dem prognostizierten
Aufwandsbedarf aufgeschlagen. Dieser Aufschlag ermöglicht den Defizitausgleich
innerhalb der nächsten 3 Jahre.
Der vollständige
Aufschlag des Defizits (2015 – 2017) würde zu Mehreinnahmen führen, die nach
dem nächsten drei-Jahres-Rhythmus unmittelbar auszugleichen wären. Eine
erhebliche Senkung der Tarife wäre dann die Folge. Dies ist aus
kalkulatorischer Sicht nicht zielführend. Eine erhebliche Anhebung der Tarife
auf Grund kalkulatorischer Fehlentscheidungen würde außerdem dazu führen, dass
das attraktive Angebot an Schaustellern reduziert würde. Kleinere
Traditionsbetriebe könnten sich die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr
leisten.
Insgesamt wird
prognostiziert, dass die Schwelmer Heimatfestkirmes trotz dieser
Standgelderhöhung gut von den professionellen Schaustellern angenommen wird.
Den Bürgern der Stadt Schwelm kann so
(trotz der Erhöhung) auch weiterhin eine attraktive Heimatfestkirmes
geboten werden.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Rat die mit Vorlage 171/2017 vorgeschlagene Änderung der
Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes
während des Heimatfestes in Schwelm zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat beschließt
die mit Vorlage 171/2017 vorgeschlagene Änderung der Tarifordnung über die
Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes
in Schwelm
Finanzielle Auswirkungen:
Die entsprechenden
Auswirkungen auf den Haushalt 2018 im
Produkt Gewerbewesen werden über die 2. Änderungsliste dargestellt
(Netto-Verbesserung 2018 ff. jeweils 13.000 €).
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |