Betreff
Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes
Vorlage
171/2017
Aktenzeichen
FB 5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die bestehende Tarifordnung wurde zuletzt durch Vorlage 057/2014 geändert.

 

Auf Grund der Kalkulationsgrundsätze und von Kostensteigerungen der vergangenen Jahre wurde eine Neukalkulation der Standgebühren erforderlich. Der Vortrag der Mehraufwendungen aus 2015, 2016 und 2017 führt zu einer Unterdeckung von 10.485,02 €. Diese Unterdeckung ist durch eine Standgebührenanpassung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Aufgrund der Aufwandsprognose wird (unter Berücksichtigung des Defizits 2015 – 2017) eine Anpassung der Gebühren in Höhe von 18,35 % erforderlich. Da der vollständige Ausgleich nicht in 2018 erfolgen muss (sondern jeweils spätestens 3 Jahre nach Auftreten des Defizits) wurde für die Anpassung ein Drittel des ermittelten Defizits dem prognostizierten Aufwandsbedarf aufgeschlagen. Dieser Aufschlag ermöglicht den Defizitausgleich innerhalb der nächsten 3 Jahre.

Der vollständige Aufschlag des Defizits (2015 – 2017) würde zu Mehreinnahmen führen, die nach dem nächsten drei-Jahres-Rhythmus unmittelbar auszugleichen wären. Eine erhebliche Senkung der Tarife wäre dann die Folge. Dies ist aus kalkulatorischer Sicht nicht zielführend. Eine erhebliche Anhebung der Tarife auf Grund kalkulatorischer Fehlentscheidungen würde außerdem dazu führen, dass das attraktive Angebot an Schaustellern reduziert würde. Kleinere Traditionsbetriebe könnten sich die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr leisten. 

 

Insgesamt wird prognostiziert, dass die Schwelmer Heimatfestkirmes trotz dieser Standgelderhöhung gut von den professionellen Schaustellern angenommen wird. Den Bürgern der Stadt Schwelm kann so  (trotz der Erhöhung) auch weiterhin eine attraktive Heimatfestkirmes geboten werden.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die mit Vorlage 171/2017 vorgeschlagene Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes in Schwelm zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt die mit Vorlage 171/2017 vorgeschlagene Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes in Schwelm

 


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Die entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt 2018  im Produkt Gewerbewesen werden über die 2. Änderungsliste dargestellt (Netto-Verbesserung 2018 ff. jeweils 13.000 €).

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann