Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 06.03.08 - Unterhaltsvorschussleistungen -
Vorlage
166/2017
Aktenzeichen
FB 4 / Her
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Für die Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steht für das Jahr 2017 auf der Haushaltsstelle 06.03.08.533900 - "Sonstige soziale Leistungen“ - ein Etatansatz in Höhe von 372.350,00 EUR zur Verfügung.

 

Eine zwischenzeitlich in Kraft getretene rückwirkende Gesetzesänderung zum 01.07.2017 macht hier eine Neukalkulation unumgänglich. Aufgrund der späten Veröffentlichung des Gesetzes (Bundesrat und Bundestag stimmten am 01. & 02.06.2017 dem Gesetzespaket zu, die Veröffentlichung war dann erst am 17.08.2017) sowie der zunächst noch nicht absehbaren Anzahl der Neuanträge, konnte erst jetzt eine neue Kalkulation erfolgen.    

 

Die Fallzahlen sind zwischenzeitlich, aufgrund der Reform des Unterhaltsvorschuss-gesetzes, deutlich gestiegen. So sind derzeitig zu den herkömmlichen Neuanträgen nach altem UVG (bislang insgesamt 58) bereits schon 140 Neuanträge nur auf Grund der Reform bei der UV-Stelle gestellt worden. Weitere Termine sind bereits vereinbart. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung können noch bis zum 30.09.2017 Anträge rückwirkend ab dem 01.07.2017 gestellt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass durch den Wegfall der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten, sowie der bisherigen Beschränkung auf das 12. Lebensjahr, weniger Fälle als in der Vergangenheit eingestellt werden und diese somit auch zukünftig deutlich länger, unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 18. Lebensjahr, im Leistungsbezug stehen. Darüber hinaus sind in der dritten Altersstufe nunmehr deutlich höhere Unterhaltsvorschussleistungen zu erbringen (1. Altersstufe mtl. 150,00 €, 2. Altersstufe mtl. 201,00 €, 3. Altersstufe mtl. 268,00 €). Der Umfang der hiesigen Unterhaltsleistungen gemäß § 2 UVG richtet sich nach § 1612 BGB. 

 

Für den Zeitraum vor dem 01.07.2017 ergab sich, auf die Gesamtkosten gerechnet, eine Verteilung der Ausgaben in Höhe von 33,33 % beim Bund, 13,33 % beim Land und 53,34 % bei der Kommune. Seit dem 01.07.2017 liegt der Verteilungsschlüssel bei 40 % (Bund), 12 % (Land) und 48 % (Kommune). Wobei ein aktueller Gesetzes-entwurf eine weitere Entlastung der Kommune auf 30 %, rückwirkend ab dem 01.07.2017, vorsieht.

 

Für die Monate 01/17 bis 09/17 wurden bereits insgesamt 311.958,00 € an Unterhaltsvorschussleistungen ausgegeben, so dass für die Auszahlung der Monate 10/17 bis 12/17 lediglich noch ein Betrag in Höhe von 60.392,00 € zur Verfügung steht. Benötigt wird jedoch noch ein Betrag in Höhe von voraussichtlich 90.000,00 €, so dass es hier bereits ein Defizit in Höhe von mindestens 29.608,00 € für die Altfälle gibt. Zusätzlich werden für die derzeitigen Neufälle mindestens 160.392,00 € benötigt, so dass insgesamt 190.000,00 € zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Für 2017 ist damit von einer erforderlichen Haushaltüberschreitung in Höhe von 190.000,00 EUR auszugehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.08.533900 - "Sonstige soziale Leistungen" - werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 190.000,00 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrertrag in Höhe von 48.000,00 € bei der Haushaltsstelle 06.03.03.448102 – „Kostenerstattung vom Land (umA)“ sowie durch Minderaufwand in Höhe von 142.000,00 € bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – „Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen“ sichergestellt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.08

Bezeichnung

Unterhaltsvorschussleistungen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

190.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

Deckungsvorschlag:

Die Deckung ist durch einen Mehrertrag in Höhe von 48.000,00 € bei der Haushaltsstelle 06.03.03.448102 - „Kostenerstattung vom Land (umA)“ sowie Minderaufwand in Höhe von 142.000,00 € bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 - „Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen“ sichergestellt.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V. gez. Schweinsberg