Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.09.17 (siehe Sitzungsvorlage 141/2017) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes 2018 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des FB 1 im Hauptausschuss folgende Produkte zu beraten:
01.01.07 – Zentraler Service
01.01.08 – Technikunterstützte Informationsverarbeitung
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2018 mit Stand vom 03.08.2017 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2018 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |
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