Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 14.11.2006 (s. dazu nichtöffentliche Vorlage Nr. 117/2007/1)
schildern Anwohner der Barmer Straße die Belästigungen durch Busfahrgäste in
dem Wartehaus der Bushaltestelle „Friedhof“ (Fahrtrichtung Wuppertal). Zur
Lösung der Problematik wird gebeten, die Bushaltestelle um ca. 50 m in Richtung
Wuppertal zu verlegen (Ãœbersichtsplan s. Anlage 1).
Die
Angelegenheit wurde zunächst am 23.11.2006 im Bürgerausschuss behandelt und von
dort in den AUS weitergeleitet. In der AUS-Sitzung vom 06.03.2007 (s. SV Nr.
027/2007) hat die Verwaltung empfohlen, die Haltestelle nicht zu verschieben.
An dem vorgeschlagenen neuen Standort würden erhebliche Umbaukosten entstehen.
Auch die beteiligte Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER) sowie die
ÖPNV-Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung sprechen sich gegen einer
Verlagerung der Haltestelle aus.Â
Nach erfolgter Beratung hat der AUS diesen Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Verlagerung der Bushaltestelle zu ermitteln.
Aus
Sicht der Verwaltung kommt als nächst gelegene Möglichkeit nur der ca. 100 m
entfernte Abschnitt in Höhe der Friedhofsgärtnerei, gegenüber dem
Verbrauchermarkt in Betracht (s. Anlage 2). Da es sich bei der Barmer Straße um
eine Landesstraße handelt, ist das Halten der Busse auf der Fahrbahn nicht
möglich. Auch Zufahrt und Ausfahrt des gegenüber gelegenen Verbrauchermarktes
würden durch auf der Fahrbahn haltende Busse behindert.
Der
vorhandene Parkstreifen ist nur 1,90 m breit. Deshalb muss auf 43 m Länge eine
neue Busbucht angelegt werden (Gelenkbusse auf der Linie 608). Die Bucht ist 3
m breit. Hierfür muss der Parkstreifen verbreitert, das Grünbeet umgebaut und
einige Bäume gefällt werden (s. Anlage 3). Ebenso muss die Wartehalle von der
Haltestelle Friedhof versetzt und der Bordstein behindertengerecht angehoben
werden.
Die
Kostenschätzung der Technischen Betriebe Schwelm AÖR vom 25.06.2007 beläuft
sich hierfür auf insgesamt ca. 33.000,- Euro (inkl. 19 % Mwst.). Die
einzelnen Positionen der Kostenschätzung sind als Anlage 4 beigefügt. Nicht
enthalten in der Kostenschätzung sind Vermessungskosten, die erforderlich würden,
wenn die Bushaltestelle nach erfolgten Umbau von der Stadt Schwelm in das
Eigentum von Straßen NRW übertragen würde. Denn an Bundes- und Landesstraßen
gehören Bushaltestellen grundsätzlich zur Fahrbahnfläche. Auch die
Eigentumsverhältnisse im Bereich der derzeit bestehenden Busbucht müssten nach
einer Verlagerung neu geregelt werden.
Aufgrund
der hohen Umbaukosten empfiehlt die Verwaltung, die Haltestelle „Friedhof“
nicht in Fahrtrichtung Wuppertal zu verschieben.
Beschlussvorschlag:
Einer Verlegung der Bushaltestelle „Friedhof“ (Fahrtrichtung Wuppertal) wird nicht zugestimmt.
- Ãœbersichtsplan (1
Seite)
- Lageplan Barmer
Straße (1 Seite)
- Planentwurf Barmer
Straße (1 Seite)
- Kostenschätzung TBS
AÖR (2 Seiten)