Sachverhalt:
Bei der
Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den
Sportförderungsrichtlinien insgesamt
17.840,00 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt
sich wie folgt auf:
a) Förderung nach der Sportförderungsrichtlinien 15.940,00 €
b) Zuschuss Sportabzeichen Schüler 400,00 €
c) Zuschuss für Sportgeräte 1.500,00 €
17.840,00
€
2010 wurde die Höhe
der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert. Die Vorgabe der
Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung
2017 stellt sich nach den vorliegenden Anträgen wie folgt dar:
a)
Förderung
nach den Sportförderungsrichtlinien: 15.896,50
€
Aufteilung der Beträge siehe Anlage 1 zur Vorlage
b)
Zuschuss
an den Stadtsportverband für die Sport-
Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern 400,00 €
c)
Zuschuss
für Sportgeräte 0,00 €
-es liegen keine Anträge vor –
Gesamt: 16.296,50
€
Der Sportausschuss
nimmt die Vorlage 158/2017 zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |