Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
150/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2018 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2017

Gebührensatz

2018

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

1,67

1,20

- 0,47

- 28,1

Klasse B

1,42

1,15

- 0,27

- 19,0

Klasse C

1,12

0,91

- 0,21

- 18,7

Sommerreinigung

(sonst. Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,74

1,74

--

--

Klasse B

2,78

2,78

--

--

Klasse C

3,13

3,13

--

--

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen Gebührensatzes dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 783.150 €. Im Vergleich zum Vorjahr (801.050 €) ist eine Reduzierung von 17.900 € (rd. – 2 %) erzielt worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um insgesamt 15.550 € wird der fiktive einheitliche Gebührensatz der Klasse C um rd. 13,8 %, in den Klassen A und B um 6,4 % und 5,0 % gesenkt.

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen Mitarbeiter Durchschnittszeiten der letzten 13 Jahre zugrunde gelegt. Die Personalkosten der Verwaltungsbeschäftigten basieren auf den tatsächlichen Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist sowohl bei den gewerblichen als auch bei den Verwaltungsmitarbeitern mit einem Minderbedarf von rd. 14.000 € zu rechnen. Die Einrechnung eines Überdeckungsbetrages von rd. 46.000 € bewirkt eine weitere Reduzierung des Gebührenbedarfs.

 

Bei der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 526.000 € (rd. + 4.000 €) in etwa dem Vorjahreswert. Erhöhungen bei den KFZ-Einsatzkosten (rd. + 35.000 €), den Personalkosten (rd. + 7.500 €), der Verwaltungsumlage (rd. + 5.000 €) und der Kehricht-beseitigung (rd. + 5.000 €) können durch geringere Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen aus Vorjahren (rd. – 49.000 €) größtenteils aufgefangen werden.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 


 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeterlängen in der Klasse A um 6 m und in der Klasse B um 63 m. In der Klasse C sind Zugänge von 1.043 m zu verzeichnen. Hiervon entfallen 775 m auf Neuzugänge für das Baugebiet Winterberg (geschätzte Frontlängen 1.550 m anteilig für ein halbes Jahr), von einer Widmung der Straßen bis zur 2. Jahreshälfte ausgehend. Bei der Winterdienstgebühr ändert sich hierdurch lediglich der Gebührensatz der Klasse C um – 0,01 €. Auf die Gebührensätze der Sommerreinigung wirken sich die Veränderung ebenfalls ausschließlich in der Klasse C positiv mit – 0,03 € aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2017

2018

Veränderung

Winterdienst Klasse C

22,40 €

18,20 €

- 4,20 €

Sommerreinigung Klasse C

62,60 €

62,60 €

+ 0,00 €

Straßenreinigung gesamt

85,00 €

80,80 €

- 4,20 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke