Sachverhalt:
Gebührensätze
Im
Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2018 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2017 |
Gebührensatz 2018 |
Veränderung |
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€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
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Klasse
A |
1,67 |
1,20 |
- 0,47 |
- 28,1 |
Klasse
B |
1,42 |
1,15 |
- 0,27 |
- 19,0 |
Klasse
C |
1,12 |
0,91 |
- 0,21 |
- 18,7 |
Sommerreinigung (sonst.
Straßenreinigung) |
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Klasse
A |
1,74 |
1,74 |
-- |
-- |
Klasse
B |
2,78 |
2,78 |
-- |
-- |
Klasse
C |
3,13 |
3,13 |
-- |
-- |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Die
Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft
für die Klasse C (Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen
Gebührensatzes dargestellt.
Kosten
/ Erlöse
Die
Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 783.150 €. Im Vergleich zum
Vorjahr (801.050 €) ist eine Reduzierung von 17.900 € (rd. – 2 %) erzielt
worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um insgesamt 15.550 € wird der
fiktive einheitliche Gebührensatz der Klasse C um rd. 13,8 %, in den Klassen A
und B um 6,4 % und 5,0 % gesenkt.
Im
Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den
Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen
Mitarbeiter Durchschnittszeiten der letzten 13 Jahre zugrunde gelegt. Die
Personalkosten der Verwaltungsbeschäftigten basieren auf den tatsächlichen
Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist sowohl bei den gewerblichen als
auch bei den Verwaltungsmitarbeitern mit einem Minderbedarf von rd. 14.000 € zu
rechnen. Die Einrechnung eines Überdeckungsbetrages von rd. 46.000 € bewirkt
eine weitere Reduzierung des Gebührenbedarfs.
Bei
der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 526.000 € (rd. + 4.000 €) in
etwa dem Vorjahreswert. Erhöhungen bei den KFZ-Einsatzkosten (rd. + 35.000 €),
den Personalkosten (rd. + 7.500 €), der Verwaltungsumlage (rd. + 5.000 €) und
der Kehricht-beseitigung (rd. + 5.000 €) können durch geringere
Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen aus Vorjahren (rd. – 49.000 €) größtenteils
aufgefangen werden.
In
der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich
Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt
sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund
von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeterlängen in der Klasse A um 6 m und in der Klasse B um 63 m. In der
Klasse C sind Zugänge von 1.043 m zu verzeichnen. Hiervon entfallen 775 m auf
Neuzugänge für das Baugebiet Winterberg (geschätzte Frontlängen 1.550 m
anteilig für ein halbes Jahr), von einer Widmung der Straßen bis zur 2.
Jahreshälfte ausgehend. Bei der Winterdienstgebühr ändert sich hierdurch
lediglich der Gebührensatz der Klasse C um – 0,01 €. Auf die Gebührensätze der
Sommerreinigung wirken sich die Veränderung ebenfalls ausschließlich in der
Klasse C positiv mit – 0,03 € aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener
Frontlänge in einer Anliegerstraße.
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2017 |
2018 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
22,40 € |
18,20 € |
- 4,20 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
62,60 € |
62,60 € |
+ 0,00 € |
Straßenreinigung
gesamt |
85,00 € |
80,80 € |
- 4,20 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |