Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende
Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2018 (Anlage 2) ermittelt:
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Gebührensatz 2017 |
Gebührensatz 2018 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
2,10 |
1,95 |
- 0,15 |
- 7,1 |
Bioabfall 60 – 240 L,
1.100 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,13 |
1,05 |
- 0,08 |
- 7,1 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,37 |
1,32 |
- 0,05 |
- 3,6 |
Abfuhr
wöchentlich (52 x jährlich) |
2,74 |
2,64 |
- 0,10 |
- 3,6 |
Abfuhr
4wöchentlich (13 x jährlich) |
0,69 |
0,66 |
- 0,03 |
- 4,4 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse
Auf
Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres senken sich die
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 42.000 € (rd. – 1,7 %). Zum Zeitpunkt
der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der
Kreis-Gebührensätze für 2018 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über
einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst
eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Kostenreduzierungen
sind insbesondere bei Fahrzeugeinsatz (rd. – 29.000 €) und bei
Serviceleistungen an den Kreis (rd. – 21.000 €) festzustellen. Darüber hinaus
sind Mehrerlöse für Altpapier (rd. + 32.000 €) zu erwarten. Der vom Kreis
prognostizierte Fortfall der Altpapiererlöse und die angekündigte Erhöhung der
Pro-Kopf-Grundgebühr für Service-Leistungen wurden für 2017 nicht umgesetzt.
Aus
den Betriebsabrechnungen 2015 und 2016 bestehen Überdeckungsbeträge in allen
Sparten in Höhe von insgesamt rd. 206.000 €. Es ist beabsichtigt, die
Überschüsse in folgenden Kalkulationsperioden möglichst gleichmäßig an die
Gebührenzahler weiterzugeben, sofern die Kosten und Volumina sich
verhältnismäßig entwickeln. In der Kalkulation 2018 ist ein Betrag von 55.000 €
berücksichtigt.
Details
zu den Auswirkungen der Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze und
Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr
sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und
Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer
Erhöhung ist bei den kleinen Restabfallbehältern (rd. + 11.900 Liter) und den
Bioabfallbehältern (rd. + 4.900 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die
Gebührensätze mit 0,04 € (Restabfall) bzw. 0,01 € (Bioabfall) positiv aus. Bei
den Restabfall-Großbehältern reduziert sich das Volumen um rd. 1.800 Liter. Der
Gebührensatz verschlechtert sich um 0,01 €.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
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2017 |
2018 |
Veränderung |
Restabfall |
126,00 € |
117,00 € |
- 9,00 € |
Bioabfall |
67,80 € |
63,00 € |
- 4,80 € |
Abfall gesamt |
193,80 € |
180,00 € |
- 13,80 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |