Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
149/2017
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2018 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2017

Gebührensatz

2018

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

2,10

1,95

- 0,15

- 7,1

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,13

1,05

- 0,08

- 7,1

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,37

1,32

- 0,05

- 3,6

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,74

2,64

- 0,10

- 3,6

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,69

0,66

- 0,03

- 4,4

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres senken sich die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 42.000 € (rd. – 1,7 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2018 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Kostenreduzierungen sind insbesondere bei Fahrzeugeinsatz (rd. – 29.000 €) und bei Serviceleistungen an den Kreis (rd. – 21.000 €) festzustellen. Darüber hinaus sind Mehrerlöse für Altpapier (rd. + 32.000 €) zu erwarten. Der vom Kreis prognostizierte Fortfall der Altpapiererlöse und die angekündigte Erhöhung der Pro-Kopf-Grundgebühr für Service-Leistungen wurden für 2017 nicht umgesetzt.

 

Aus den Betriebsabrechnungen 2015 und 2016 bestehen Überdeckungsbeträge in allen Sparten in Höhe von insgesamt rd. 206.000 €. Es ist beabsichtigt, die Überschüsse in folgenden Kalkulationsperioden möglichst gleichmäßig an die Gebührenzahler weiterzugeben, sofern die Kosten und Volumina sich verhältnismäßig entwickeln. In der Kalkulation 2018 ist ein Betrag von 55.000 € berücksichtigt.

 

Details zu den Auswirkungen der Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze und Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer Erhöhung ist bei den kleinen Restabfallbehältern (rd. + 11.900 Liter) und den Bioabfallbehältern (rd. + 4.900 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit 0,04 € (Restabfall) bzw. 0,01 € (Bioabfall) positiv aus. Bei den Restabfall-Großbehältern reduziert sich das Volumen um rd. 1.800 Liter. Der Gebührensatz verschlechtert sich um 0,01 €.

 

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

 

2017

2018

Veränderung

Restabfall

126,00 €

117,00 €

- 9,00 €

Bioabfall

67,80 €

63,00 €

- 4,80 €

Abfall gesamt

193,80 €

180,00 €

- 13,80 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke