Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2006
Vorlage
114/2007
Aktenzeichen
1.2 /894-12/2Fi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Städt. Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2006 weist einen Jahresüberschuss aus von 669.084,42 EUR.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 a des Sparkassengesetzes NW kann der Rat nach Anhörung des Verwaltungsrates entscheiden,

 

ob bis zu 10 % des Betrages, also 66.908,44 EUR

a)    der Stadt als Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke,

b)   der Sicherheitsrücklage oder

c)    einer freien Rücklage der Sparkasse

 

zugeführt werden sollen.

 

Der hiernach nicht verwendete Teil des Jahresüberschusses fließt der Sicherheitsrücklage gemäß § 28 Abs. 3 des Sparkassengesetzes zu.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse empfiehlt mit Beschluss vom 12.06.2007 dem Rat zu beschließen, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm von insgesamt 66.908,44 EUR aus dem Geschäftsjahr 2006 soll der Sicherheitsrücklage dieses Instituts zugeführt werden.