Betreff
Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm
Vorlage
134/2017
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr jeweils zum 31. Dezember (Abschlussstichtag) einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der erste Gesamtabschluss ist nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des NKF (NKF Einführungsgesetz NRW) erstmalig zum 31.12.2010 aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Darüber hinaus ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW beizufügen.

 

Der Gesamtabschluss bezieht wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit ein und legt somit Rechenschaft über die wirtschaftliche Entwicklung und Aufgabenerledigung aller Organisationseinheiten der Kommune ab. Im vorliegenden Gesamtabschluss 2010 werden die Technischen Betriebe Schwelm AöR (TBS) als hundertprozentige Tochter der Stadt Schwelm einbezogen und vollkonsolidiert. Alle übrigen verselbständigten Aufgabenbereiche und Beteiligungen wurden zum Buchwert einbezogen.

 

Begleitet wurde die Stadt Schwelm bei der erstmaligen Erstellung durch eine externe Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 ist gem. § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW von der Kämmerin aufzustellen und von der Bürgermeisterin zu bestätigen.

Die Aufstellung und Bestätigung erfolgte mit Datum vom 25.09.2017.

 

Nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW leitet die Bürgermeisterin den von ihr bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat zu. Der Gesamtabschluss wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schwelm zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gem. § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich dafür der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 10.08.2015 erfolgt auch die Prüfung des ersten städtischen Gesamtabschlusses mit externer Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft.  Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist und der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vorliegt, wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss voraussichtlich am 14.11.2017 abschließend mit dem Prüfungsergebnis befassen und dem Rat am 30.11.2017 im Rahmen seines Prüfungsberichtes den Bestätigungsvermerk über das Ergebnis seiner Prüfung vorlegen.

 

Bei der erstmaligen Erstellung der Gesamtabschlüsse ist es  in der Praxis NRW-weit zu großen Rückständen gekommen. Um die Situation zu verbessern und die Nachholung der anfangs noch flächendeckend fehlenden Gesamtabschlüsse zu beschleunigen ist im Jahr 2015 das Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse in Kraft getreten.   

Hierdurch ist es den Kommunen ermöglicht worden, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 lediglich im Entwurf gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Es ist beabsichtigt, dass auch die Stadt Schwelm, nachdem sie nunmehr ihren ersten Gesamtabschluss vorgelegt hat, von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch machen wird.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Schwelm wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg