Sachverhalt:
Die vom
Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu flächendeckend versendete
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
„Adressweitergabe an Bundeswehr – Widerspruch erleichtern“ (Anlage 1 zur
Vorlage 132/2017) wird mit Hinweis auf die Ausführungen des Städte- und
Gemeindebundes NRW im Schnellbrief Nr. 184/2017 (Anlage 2 zur Vorlage 132/2017)
zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Mit dem Antrag nach § 24 GO NRW möchte der MdB die Räte dazu animieren,
Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht,
anzuschreiben, und auf die Datenweitergabe bzw. die Widerspruchsmöglichkeit zur
Datenwidergabe hinzuweisen. Darüber hinaus soll den Jugendlichen mit dem
städtischen Schreiben ein Musterwiderspruch zugesandt werden.
Mit Verweis auf seine Ausführungen im Schnellbrief 30/2016 vom
26.01.2016 führt der StGB NRW aus, dass man sich seiner Einschätzung nach in
dieser Angelegenheit mit vertretbaren Argumenten auf den Standpunkt stellen
könne, dass es sich bereits um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme
öffentlicher Stellen handle (nähere Begründung siehe Schnellbrief).
Gleichwohl ist die Anregung dem Rat
vorzulegen, da § 24 GO NRW der Bürgermeisterin kein eigenes formelles
Vorprüfungsrecht einräumt.
Der Rat kann die Eingabe dann als unzulässig
zurückweisen, ohne sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen zu müssen.
Die Verwaltung
empfiehlt, sich den sich den Ausführungen des StGB NRW anzuschließen und den
Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
ohne
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |