Betreff
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) "Adressweitergabe an Bundeswehr - Widerspruch erleichtern" vom 18.07.2017
Vorlage
132/2017
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Die vom Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu flächendeckend versendete Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) „Adressweitergabe an Bundeswehr – Widerspruch erleichtern“ (Anlage 1 zur Vorlage 132/2017) wird mit Hinweis auf die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes NRW im Schnellbrief Nr. 184/2017 (Anlage 2 zur Vorlage 132/2017) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 

Mit dem Antrag nach § 24 GO NRW möchte der MdB die Räte dazu animieren, Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, anzuschreiben, und auf die Datenweitergabe bzw. die Widerspruchsmöglichkeit zur Datenwidergabe hinzuweisen. Darüber hinaus soll den Jugendlichen mit dem städtischen Schreiben ein Musterwiderspruch zugesandt werden.

 

Mit Verweis auf seine Ausführungen im Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 führt der StGB NRW aus, dass man sich seiner Einschätzung nach in dieser Angelegenheit mit vertretbaren Argumenten auf den Standpunkt stellen könne, dass es sich bereits um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handle (nähere Begründung siehe Schnellbrief).

 

Gleichwohl ist die Anregung dem Rat vorzulegen, da § 24 GO NRW der Bürgermeisterin kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräumt.

Der Rat kann die Eingabe dann als unzulässig zurückweisen, ohne sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen zu müssen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich den sich den Ausführungen des StGB NRW anzuschließen und den Antrag abzulehnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann