Der Verwaltungsrat der Städt.
Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 12.06.2007 den von der Sparkasse
vorgelegten Geschäftsbericht 2006 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des
Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüften und bestätigten
Jahresabschluss zum 31.12.2006 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme           570.905.384,49 EUR
Bilanzgewinn        669.084,42 EUR
Gemäß § 7 Abs. 2 f
Sparkassengesetz NRW wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der
Sparkassenorgane zu entscheiden (die diesbezüglichen Unterlagen – s.o. - sind
den Ratsmitgliedern in Papierform im Juli 2007 bereits zugeleitet worden).
Außerdem bestimmt der Rat
gem. § 17 Abs. 2 der Sparkassenverordnung NRW, in welcher Zeitung auf die
Auslegung des Jahresabschlusses, die in den Kassenräumen der Sparkasse zu
vollziehen ist, hingewiesen werden soll.
Die Verwaltung schlägt dazu
die Westfälische Rundschau und die Westfalenpost vor.
Aufgrund ihrer ausgeübten
Funktion im Verwaltungsrat im Jahre 2006 bis zur Schlussbesprechung am
12.06.2007 sind von der Beschlussfassung wegen Befangenheit folgende
Ratsmitglieder ausgeschlossen:
-Herr Paul Frech -Herr Günther Dresen -Frau Brigitta Gießwein -Herr Bernd Hens -Herr Matthias Kampschulte -Herr Hans-Werner Kick |
-Herr Hans-Otto Lusebrink -Herr Heinz-Joachim
Rüttershoff -Herr Detlef Schmidt -Herr Ernst W. Siepmann |
Beschlussvorschlag:
Den Organen der Städt.
Sparkasse zu Schwelm und deren Mitgliedern wird gemäß § 7 Abs. 2 f des
Sparkassengesetzes NRW aufgrund der vorgelegten Unterlagen Entlastung für das
Geschäftsjahr 2006 erteilt.
Auf die Auslegung des
Jahresabschlusses soll in der Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost
hingewiesen werden.
(ausschließlich
in elektronischer Form):Â
Geschäftsbericht
2006