Betreff
Entlastung der Organe der Städt. Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2006
Vorlage
113/2007
Aktenzeichen
1.2 -894/16 Fi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 12.06.2007 den von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2006 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2006 wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme            570.905.384,49 EUR

Bilanzgewinn         669.084,42 EUR

 

Gemäß § 7 Abs. 2 f Sparkassengesetz NRW wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Sparkassenorgane zu entscheiden (die diesbezüglichen Unterlagen – s.o. - sind den Ratsmitgliedern in Papierform im Juli 2007 bereits zugeleitet worden).

Außerdem bestimmt der Rat gem. § 17 Abs. 2 der Sparkassenverordnung NRW, in welcher Zeitung auf die Auslegung des Jahresabschlusses, die in den Kassenräumen der Sparkasse zu vollziehen ist, hingewiesen werden soll.

Die Verwaltung schlägt dazu die Westfälische Rundschau und die Westfalenpost vor.

 

Aufgrund ihrer ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im Jahre 2006 bis zur Schlussbesprechung am 12.06.2007 sind von der Beschlussfassung wegen Befangenheit folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:

 

-Herr Paul Frech

-Herr Günther Dresen

-Frau Brigitta Gießwein

-Herr Bernd Hens

-Herr Matthias Kampschulte

-Herr Hans-Werner Kick

-Herr Hans-Otto Lusebrink

-Herr Heinz-Joachim Rüttershoff

-Herr Detlef Schmidt

-Herr Ernst W. Siepmann
-Herr Jochen Stobbe

 


Beschlussvorschlag:

Den Organen der Städt. Sparkasse zu Schwelm und deren Mitgliedern wird gemäß § 7 Abs. 2 f des Sparkassengesetzes NRW aufgrund der vorgelegten Unterlagen Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 erteilt.

Auf die Auslegung des Jahresabschlusses soll in der Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost hingewiesen werden.

 


(ausschließlich in elektronischer Form): 

Geschäftsbericht 2006