Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
124/2017
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91

31.12.2014                            80                                        146

31.12.2015                          279                                        530

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

19.04.2017                          126                                        228 (davon 84 geduldete Flüchtlinge)

31.05.2017                          153                                        263 (davon 91 geduldete Flüchtlinge)

31.08.2017                          146                                        245 (davon 71 geduldete Flüchtlinge)

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2017

 

0-5 Jahre                             33 Personen

6-10 Jahre                          13 Personen

11-17 Jahre                        21 Personen

18 und älter           174 Personen

65 und älter                         4 Personen

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2017

 

Albanien                             25 Personen

Afghanistan                       23 Personen

Ghana                  17 Personen

Russ. Föderation             15 Personen

Syrien                                  14 Personen

Iran                                       13 Personen

Nigeria                 13 Personen

               

Irak                                       11 Personen

Guinea                 10 Personen

Kosovo                  9 Personen

Marokko                               9 Personen

Armenien                             8 Personen

Somalia                                 8 Personen

Tadschikistan      8 Personen

Libanon                                 7 Personen

Türkei                                    7 Personen

 

Sonstige ( Algerien, Burundi, Indien, Kongo, Serbien u.a.)                         

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 124/2017 zur Kenntnis.

 


Am 27.07.2017 fand ein Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg  bezüglich der  Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW  (FlüAG) statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde die Systematik zur Ermittlung der Flüchtlingsquote sowie die damit verbundene Stichtagsregelung nachvollziehbar erläutert.
Auf Nachfrage, warum Anfang 2017 der Stadt Schwelm mitgeteilt wurde, dass keine Aufnahmeverpflichtung bestand und dies im April 2017 nicht mehr gegeben war, wurde mitgeteilt, dass der Bezirksregierung bis März 2017 aufgrund verschiedener Umstände keine validen Zahlen vorlagen. Es sei erst im April 2017 aufgrund der neu eingeführten personenscharfen monatlichen Meldung der Flüchtlingszahlen möglich  gewesen, belastbare Zahlen hinsichtlich der Erfüllungsquote nach dem FlüAG zu ermitteln und den Kommunen bereitzustellen.

 

Die aktuelle Flüchtlingsaufnahmequote basieren auf dem FlüAG-Bestand Juli 2017 beträgt für Schwelm 87,36 %.

Danach besteht eine Aufnahmeverpflichtung  von 24 Personen bis zur Erreichung einer 100 % Erfüllungsquote.

 

Des Weiteren wurde im Gespräch mit der Bezirksregierung problematisiert, dass im Rahmen der Neuzuweisungen (80 Personen in 05 + 06/2017) auch Flüchtlinge zugewiesen wurden, deren Abschiebung bereits angedroht worden ist. Hierzu wurde ausgeführt, dass ein Verbleib in einer Landeseinrichtung rechtlich nur bis zu 6 Monaten zulässig ist; Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern sollen zunächst in Landeseinrichtungen verbleiben und von dort aus in die Heimat zurückgeführt werden.  Dies  ist aber nicht immer möglich, so dass eine Weiterleitung in die Kommunen erfolgen muss.

Langfristig soll hier eine gesetzliche Änderung (Gesetz steht kurz vor der Verkündung) erfolgen; ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen bis zu 2 Jahren in Landeseinrichtungen verbleiben können. Ausreichende Landeseinrichtungen sind aber derzeit noch nicht vorhanden. Eine Umsetzung kann voraussichtlich erst ab dem ab 1. Quartal 2018 erfolgen.

 

Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) – Vor-Ort-Prüfungen

 

Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 070/2017 dargestellt, wurde zum 01.01.2017 das FlüAG dahingehend geändert, dass eine monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung der zahlungsrelevanten Personen zu erfolgen hat.

Nunmehr hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit Erlass vom 27.Juli 2017 eine Regelung zur Durchführung  von Vor-Ort-Prüfung erlassen. Diese Prüfungen wurden auch  in der Vergangenheit bereits durchgeführt, fanden da aber vorwiegend in den Ausländerbehörden statt.

Die neue Prüfphase für die Vor-Ort-Prüfungen beginnt am 01.10.2017 und dauert insgesamt drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitabschnittes müssen die FlüAG-Meldungen aller 396 Kommunen mindestens einmal durch die jeweilige Bezirksregierung vor Ort geprüft worden sein. Die Prüfung wird als Stichprobenprüfung angelegt. Für die Festlegung der Stichprobengröße ist die letzte abgeschlossene FlüAG-Meldung (Monatsmeldung) vor dem Monat, in dem die Prüfung vor Ort stattfindet, maßgeblich.

 

Bis zu einer Anzahl von 500 FlüAG-Meldungen (Meldung = Person) im Monat ist mit der Prüfung von 150 Vorgänge  zu rechnen. Dies würde für Schwelm zutreffen.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez.

Schweinsberg