Sachverhalt:
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2018 mit Anlagen wird formal in die Sitzung des Rates am 28.09.2017 eingebracht.
Das hierzu erstellte
Zahlenwerk wurde am 08.08.2017 von der Kämmerin aufgestellt und von der
Bürgermeisterin bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses Zahlenwerks die
weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan,
Stellenplan etc.) erstellt.
Zur Vorabinformation
wird das Zahlenwerk bereits zur Sitzung
des Hauptausschusses am 14.09.2017 vorgelegt.
Der Ergebnisplan
schließt für das Haushaltsjahr 2018 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von
386.570 € ab und entspricht damit in etwa dem lt. Finanzplanung 2017 für das
Jahr 2018 geplanten Betrag (382.507 €).
Die Entwicklung
einiger wichtiger Positionen wird
nachfolgend dargestellt (Vergleich der Werte jeweils mit der bisherigen
Planung für das Jahr 2018 aus dem Etat 2017).
Die derzeitigen
Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Zahlenwerkes.
Hierzu werden sich
zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren- über Änderungslisten vorgelegt werden.
Erträge:
Anteile Einkommen-/Umsatzsteuer:
Beim Anteil an der
Einkommensteuer ergibt sich aktuell eine Verschlechterung gegenüber der
bisherigen Planung von rd. 80.000 €. Hierbei muss berücksichtigt werden,
dass ab 2018 eine Änderung der
Schlüsselzahlen erfolgen wird.
Deren Auswirkungen
müssen über eine Änderungsliste eingesteuert werden.
Gewerbesteuer:
Der Ansatz in Höhe
von rd. 21,6 Mio. € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis
des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre
ist weiterhin gemäß der Beschlusslage
keine Hebesatzerhöhung eingerechnet.
Aufgrund der guten
konjunkturellen Entwicklung konnte gegenüber der bisherigen Planung der Ansatz
um rd. 1,1 Mio. € netto angehoben werden.
Grundsteuer B:
In das Zahlenwerk
sind folgende Hebesätze eingeflossen:
2018: 885 v.H.
2019: 885 v.H.
2020: 910 v.H.
2021: 950 v.H.
Diese Hebesätze
entsprechen der bisherigen Finanzplanung gemäß genehmigtem
Haushaltssanierungsplan 2017.
Schlüsselzuweisungen:
Zu den Schlüsselzuweisungen
liegt bisher lediglich eine Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände vor. Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht
erstellt. Die Simulationsrechnung basiert noch auf den Grundlagen des GFG 2017.
Die Stadt Schwelm würde hiernach
gegenüber der bisherigen Planung für 2018 rd. 774.000 € weniger
Schlüsselzuweisungen erhalten. Dieser Wert ist zunächst im Zahlenwerk verarbeitet worden.
Aufwendungen:
Personalkosten:
Der Stellenplan
wurde durch die Personalabteilung
aktualisiert und auf dieser Basis wurden die Personalaufwendungen neu
kalkuliert. Eingeflossen in die Betrachtungen sind auch aktuelle Erkenntnisse
aus der Abwicklung von Rückstellungsbuchungen
im Jahresabschluss 2016.
Dem Mehraufwand bei den
Personalaufwendungen (341.000 €) stehen Minderaufwendungen bei der Versorgung
(-116.000 €) und Mehrerträge bei den Rückstellungsauflösungen
von rd. 658.000 € gegenüber, so dass sich insgesamt eine Verbesserung von rd.
433.000 € gegenüber der bisherigen Planung ergibt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Hier ergibt sich
gegenüber der bisherigen Planung ein Anstieg von rd. 600.000 €.
Enthalten ist die
Neuveranschlagung Abriss Ibach-Steg mit „netto“ 125.000 €, 120.000 € für
Digitalisierungsmaßnahmen, Erhöhungen im Bereich „Energie und Wasser“ (100.000
€), sowie höhere Bewirtschaftungskosten durch den Hausmeisterservice in der
Dreifeldhalle (35.000 €) und der Unterkunft Kaiserstraße (40.000 €). Ferner die
Kostenbeteiligung für die Planung von Lichtzeichenanlagen im Bereich der
Gemeindestraßen (60.000 €).
Asyl:
Aktuell kann von rd.
350 Personen ausgegangen werden, hiervon 270 Personen im Asylverfahren und 80
geduldete Personen. Der Etatansatz basiert auf der Annahme, dass die Stadt
Schwelm auch für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von
rd. 10.400 €/Person erhält. Dies entspricht auch einer Forderung der kommunalen
Spitzenverbände.
Insgesamt ergibt
sich gegenüber der bisherigen Planung für 2018 aber dennoch eine
Verschlechterung im Produkt Asyl von rd. 500.000 €, da die tatsächlichen
Aufwendungen für die jeweiligen
Personen höher liegen als die pauschale
Kostenerstattung. Die Aufwandsansätze wurden hier an die tatsächlichen
Abrechnungswerte angepasst.
UVG:
Im Bereich des
Unterhaltsvorschusses wurden die Etatansätze an die ab 01.07.2017 geltenden
gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Höheren Erstattungen
vom Land (198.000 €) stehen höhere Zahlungen an Hilfeempfänger gegenüber
(423.000 €), somit ergibt sich – ohne Berücksichtigung von Personalkosten –
eine Mehrbelastung von rd. 225.000 €.
Transferaufwendungen Bereich Jugend:
Hier sind im Bereich
der Kindertagesstätten sowohl Aufwendungen als auch Erträge für zwei neue
Kindergärten berücksichtigt worden.
Im Bereich der
Tagespflege wurden aufgrund der bestehenden Nachfrage zusätzliche
Haushaltsmittel für die Bereitstellung von 18 Tagespflegeplätzen kalkuliert.
Hierdurch ergibt sich ein Mehrbedarf von 279.000 €.
Im Bereich der Hilfe
zur Erziehung in Einrichtungen wurde der Aufwendungsansatz neu geplant. Bereits
in 2016 war ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen zu verzeichnen. Auf Basis des
Rechnungsergebnisses 2016 und einer Steigerungsrate von 2,5 % ergibt sich gegenüber
der bisherigen Planung ein Rückgang der Aufwendungen von rd. 741.000 €.
Kreisumlage:
Die von den Städten
zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen
Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.
Mit Schreiben vom
25.07.2017 wurden neben der Simulationsrechnung
zum GFG 2018 auch Orientierungsdaten für die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen
veröffentlicht.
Die
Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Mitte September 2017 terminiert.
Insofern liegen noch
keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2018 ff. vor.
Auf Basis der
aktuellen Umlagegrundlagen wurde ermittelt, welchen Anteil der Stadt Schwelm an
der im Kreisetat 2017 für 2018 veranschlagten Kreisumlage zu zahlen hätte.
Dieser Wert wurde in das Zahlenwerk eingestellt und entspricht in etwa unserer
bisherigen Planung.
Hierzu muss das weitere Verfahren der
Gemeindebeteiligung abgewartet werden.
Sonstiges:
Zentralisierung:
In den bisherigen
Planungen für 2018 war berücksichtigt, dass die Gustav-Heinemann-Schule zum
Rathaus umgebaut wird.
Durch den Erwerb des Grundstücks der ehemaligen Brauerei Schwelm mit Kaufvertrag und Genehmigung des Rates vom 27.04.2017 mit der Zielsetzung, die zentralisierte Verwaltung zukünftig an dieser Stelle im Stadtgebiet zu verorten (insoweit wird auf die Ausführungen in Vorlage 022/2017/1 verwiesen), ist die Standortfrage mittlerweile zunächst anders entschieden worden.
Das mit dem vorgenannten Vertrag erworbene Brauereigrundstück wurde - nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch die Stadt - am 24.05.2017 offiziell in den Besitz und in die Zuständigkeit der Stadt Schwelm übergeben.
Zurzeit wird ein Projektsteuerer ausgewählt, der den weiteren Gang des Verfahrens begleitet.
Daher waren die Planungen für den Etat 2018 anzupassen.
Im Zahlenwerk abgebildet ist aktuell ein Zwischenschritt:
-Aufwendungen für das neue Rathaus „GHS“ ab 2019 wurden herausgenommen und
-Aufwendungen für die bestehenden Verwaltungsgebäude I-III incl. Bücherei zunächst wieder hinzugerechnet.
Die Planung geht weiterhin davon aus, dass für die im Bestand befindlichen Verwaltungsgebäude keine Instandhaltungsrückstellungen mehr zugeführt werden.
Sobald der genaue Zeit- und Maßnahmeplan in Abstimmung mit dem Projektsteuerer feststeht, müssen diese Ergebnisse in den Haushalt eingesteuert werden. Erst dann ist eine aktualisierte Betrachtung der HSP-Maßnahme „Zentralisierung“ möglich.
Im Bereich der Investitionen
wurden zunächst sämtliche im Zusammenhang mit der Zentralisierung stehende
Veräußerungserlöse herausgenommen, ebenso wurden die bisher für 2018
veranschlagten Haushaltsmittel für den Umbau der Gustav-Heinemann – Schule und
den Bau des Bürgerservicecenters in die neue Haushaltsstelle – Zusammenführung
Verwaltungsstandorte in der Innenstadt- übernommen.
Gebäude der bisherigen Gustav-Heinemann – Schule:
In das Zahlenwerk
wurden durchgängig Aufwendungen für den Verbleib des
Gebäudes im Bestand der Stadt Schwelm (Leerstand) eingerechnet, da es
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden politischen Entscheidungen zur
weiteren Verwendung des Gebäudes gibt.
Das beigefügte
Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung, die Darstellungen in der
Sitzungsvorlage als grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung
anschließenden Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte
Betrachtungen vorgenommen werden.
Darüber hinaus
werden auch die Konkretisierungen des
GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage
und sonstige externe Einflüsse Berücksichtigung finden.
Das Zahlenwerk zum
Haushalt 2018 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und
kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |