Betreff
Entwurf des Haushalts 2018 - Zahlenwerk -
Vorlage
123/2017
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 mit Anlagen wird formal in die  Sitzung des Rates am 28.09.2017 eingebracht.

Das hierzu erstellte Zahlenwerk wurde am 08.08.2017 von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan, Stellenplan  etc.) erstellt.

 

Zur Vorabinformation wird das  Zahlenwerk bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2017 vorgelegt.

 

Der Ergebnisplan schließt für das Haushaltsjahr 2018 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 386.570 € ab und entspricht damit in etwa dem lt. Finanzplanung 2017 für das Jahr 2018 geplanten Betrag (382.507 €).

 

Die Entwicklung einiger wichtiger Positionen wird  nachfolgend dargestellt (Vergleich der Werte jeweils mit der bisherigen Planung für das Jahr 2018 aus dem Etat 2017).

Die derzeitigen Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Zahlenwerkes.

Hierzu werden sich zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren-  über Änderungslisten vorgelegt werden.

 

 

 

 Erträge:

 

Anteile Einkommen-/Umsatzsteuer:

 

Beim Anteil an der Einkommensteuer ergibt sich aktuell eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Planung von rd. 80.000 €. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass  ab 2018 eine Änderung der Schlüsselzahlen erfolgen wird.

Deren Auswirkungen müssen über eine Änderungsliste eingesteuert werden.

 

 

 

 

Gewerbesteuer:

 

Der Ansatz in Höhe von rd. 21,6 Mio. € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre ist weiterhin gemäß der Beschlusslage  keine Hebesatzerhöhung eingerechnet.

Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung konnte gegenüber der bisherigen Planung der Ansatz um rd. 1,1 Mio. € netto angehoben werden.

 

 

 

Grundsteuer B:

 

In das Zahlenwerk sind folgende Hebesätze eingeflossen:

 

2018: 885 v.H.

2019: 885 v.H.

2020: 910 v.H.

2021: 950 v.H.

 

Diese Hebesätze entsprechen der bisherigen Finanzplanung gemäß genehmigtem Haushaltssanierungsplan 2017.

 

 

Schlüsselzuweisungen:

 

Zu den Schlüsselzuweisungen liegt bisher lediglich eine Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vor. Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht erstellt. Die Simulationsrechnung basiert noch auf den Grundlagen des GFG 2017. Die Stadt Schwelm würde hiernach  gegenüber der bisherigen Planung für 2018 rd. 774.000 € weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Dieser Wert ist zunächst im  Zahlenwerk verarbeitet worden.

 

Aufwendungen:

 

Personalkosten:

Der Stellenplan wurde  durch die Personalabteilung aktualisiert und auf dieser Basis wurden die Personalaufwendungen neu kalkuliert. Eingeflossen in die Betrachtungen sind auch aktuelle Erkenntnisse aus der Abwicklung von Rückstellungsbuchungen  im Jahresabschluss 2016.

Dem Mehraufwand bei den Personalaufwendungen  (341.000 €)  stehen Minderaufwendungen bei der Versorgung (-116.000 €)  und  Mehrerträge bei den Rückstellungsauflösungen von rd. 658.000 € gegenüber, so dass sich insgesamt eine Verbesserung von rd. 433.000 € gegenüber der bisherigen Planung ergibt.

 

 

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

Hier ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung ein Anstieg von rd. 600.000 €.

 

Enthalten ist die Neuveranschlagung Abriss Ibach-Steg mit „netto“ 125.000 €, 120.000 € für Digitalisierungsmaßnahmen, Erhöhungen im Bereich „Energie und Wasser“ (100.000 €), sowie höhere Bewirtschaftungskosten durch den Hausmeisterservice in der Dreifeldhalle (35.000 €) und der Unterkunft Kaiserstraße (40.000 €). Ferner die Kostenbeteiligung für die Planung von Lichtzeichenanlagen im Bereich der Gemeindestraßen (60.000 €).

 

 

Asyl:

 

Aktuell kann von rd. 350 Personen ausgegangen werden, hiervon 270 Personen im Asylverfahren und 80 geduldete Personen. Der Etatansatz basiert auf der Annahme, dass die Stadt Schwelm auch für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von rd. 10.400 €/Person erhält. Dies entspricht auch einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände.

Insgesamt ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung für 2018 aber dennoch eine Verschlechterung im Produkt Asyl von rd. 500.000 €, da die tatsächlichen Aufwendungen  für die jeweiligen Personen  höher liegen als die pauschale Kostenerstattung. Die Aufwandsansätze wurden hier an die tatsächlichen Abrechnungswerte angepasst.

 

UVG:

 

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses wurden die Etatansätze an die ab 01.07.2017 geltenden gesetzlichen Grundlagen angepasst.

Höheren Erstattungen vom Land (198.000 €) stehen höhere Zahlungen an Hilfeempfänger gegenüber (423.000 €), somit ergibt sich – ohne Berücksichtigung von Personalkosten – eine Mehrbelastung von rd. 225.000 €.

 

Transferaufwendungen Bereich Jugend:

 

Hier sind im Bereich der Kindertagesstätten sowohl Aufwendungen als auch Erträge für zwei neue Kindergärten berücksichtigt worden.

 

Im Bereich der Tagespflege wurden aufgrund der bestehenden Nachfrage zusätzliche Haushaltsmittel für die Bereitstellung von 18 Tagespflegeplätzen kalkuliert. Hierdurch ergibt sich ein Mehrbedarf von 279.000 €.

 

Im Bereich der Hilfe zur Erziehung in Einrichtungen wurde der Aufwendungsansatz neu geplant. Bereits in 2016 war ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen  zu verzeichnen. Auf Basis des Rechnungsergebnisses 2016 und einer Steigerungsrate von 2,5 % ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung ein Rückgang der Aufwendungen von rd. 741.000 €.

 

 

 

Kreisumlage:

Die von den Städten zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.

Mit Schreiben vom 25.07.2017 wurden  neben der Simulationsrechnung zum GFG 2018 auch Orientierungsdaten für die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen veröffentlicht.

Die Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Mitte September 2017 terminiert.

Insofern liegen noch keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2018 ff. vor.

Auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen wurde ermittelt, welchen Anteil der Stadt Schwelm an der im Kreisetat 2017 für 2018 veranschlagten Kreisumlage zu zahlen hätte. Dieser Wert wurde in das Zahlenwerk eingestellt und entspricht in etwa unserer bisherigen Planung.

 

Hierzu  muss das weitere Verfahren der Gemeindebeteiligung abgewartet werden.

 

 

 

Sonstiges:

 

Zentralisierung:

 

In den bisherigen Planungen für 2018 war berücksichtigt, dass die Gustav-Heinemann-Schule zum Rathaus umgebaut wird.

Durch den Erwerb des Grundstücks der ehemaligen Brauerei Schwelm mit Kaufvertrag und Genehmigung des Rates vom 27.04.2017 mit der Zielsetzung, die zentralisierte Verwaltung zukünftig an dieser Stelle im Stadtgebiet zu verorten (insoweit wird auf die Ausführungen in Vorlage 022/2017/1 verwiesen), ist die Standortfrage mittlerweile zunächst anders entschieden worden.

Das mit dem vorgenannten Vertrag erworbene Brauereigrundstück wurde - nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch die Stadt - am 24.05.2017 offiziell in den Besitz und in die Zuständigkeit der Stadt Schwelm übergeben.

Zurzeit wird ein Projektsteuerer ausgewählt, der den weiteren Gang des Verfahrens begleitet.

Daher waren die Planungen für den Etat 2018 anzupassen.

Im Zahlenwerk abgebildet ist aktuell  ein Zwischenschritt:

-Aufwendungen für das neue Rathaus „GHS“ ab 2019 wurden herausgenommen und

-Aufwendungen für die bestehenden Verwaltungsgebäude I-III incl. Bücherei zunächst wieder hinzugerechnet.

Die Planung geht weiterhin davon aus, dass für die im Bestand befindlichen Verwaltungsgebäude keine Instandhaltungsrückstellungen mehr zugeführt werden.

Sobald der genaue Zeit- und Maßnahmeplan in Abstimmung mit dem Projektsteuerer feststeht, müssen diese Ergebnisse in den Haushalt eingesteuert werden. Erst dann ist eine aktualisierte Betrachtung der HSP-Maßnahme „Zentralisierung“ möglich.

 

Im Bereich der Investitionen wurden zunächst sämtliche im Zusammenhang mit der Zentralisierung stehende Veräußerungserlöse herausgenommen, ebenso wurden die bisher für 2018 veranschlagten Haushaltsmittel für den Umbau der Gustav-Heinemann – Schule und den Bau des  Bürgerservicecenters  in die neue Haushaltsstelle – Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt- übernommen.

 

Gebäude der bisherigen Gustav-Heinemann – Schule:

 

In das Zahlenwerk wurden durchgängig Aufwendungen für den Verbleib  des  Gebäudes im Bestand der Stadt Schwelm (Leerstand) eingerechnet, da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden politischen Entscheidungen zur weiteren Verwendung des Gebäudes  gibt.

 

 

Das beigefügte Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung, die Darstellungen in der Sitzungsvorlage als grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung anschließenden Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte Betrachtungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus werden auch die Konkretisierungen  des GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage  und sonstige externe Einflüsse Berücksichtigung finden.

 

 

Das Zahlenwerk zum Haushalt 2018 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg