Beschlussvorschlag für Finanzausschuss und Rat:
Die von der Bürgermeisterin und zwei weiteren Ratsmitgliedern am 8.8.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von weiteren 30.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 - „Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten" und in Höhe von 25.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0001.783100 - „Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € wird genehmigt.
Die Deckung ist insgesamt durch Minderauszahlungen in Höhe von 55.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0258.785110 - „Neubau BürgerServiceCenter mit Bücherei“ gewährleistet.
Sachverhalt:
Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage 065/2017/3 zum Projekt Umbau und Sanierung der Sportanlage "An der Rennbahn" verwiesen. Auf Basis dieser Vorlage hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 18.05.2017 u. a. die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 200.500 € beschlossen. Die der Verwaltung zur Realisierung des vorgenannten Projektes in 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich damit aktuell auf insgesamt 1.700.500 € (basierend auf der Kostenschätzung des begleitenden Ingenieurbüros). Mit der Bereitstellung der vorgenannten Haushaltsmittel durch den Rat wurde die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme bzw. die entsprechende Ausschreibung durchzuführen. Die öffentliche Ausschreibung endete am 26.6.17. Nach Auswertung/Prüfung der Angebote erfolgte mit Datum vom 5.7.2017 die Auftragserteilung an das Unternehmen STRABAG Sportstättenbau GmbH. Die Abweichung des Angebotes zur Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 3%.
Nach der Beauftragung an die STRABAG GmbH erfolgte bzgl. der notwendigen Sondierungsarbeiten umgehend eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg . Die Abstimmung hatte zum Ergebnis, dass die Bezirksregierung Arnsberg aus praktischen Gründen zwei Ortstermine wahrnehmen muss. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten. Weitere Kosten entstehen für das zu errichtende Bauschild (u.a. Vorgabe aus den Förderrichtlinien) sowie die gemäß der Baugenehmigung geforderte schalltechnische Begleitung der Bauausführung durch das Ingenieurbüro, welches das Schallschutzgutachten erstellt hat.
Insgesamt ergibt sich durch die geringfügige Abweichung zwischen Kostenschätzung und tatsächlicher Auftragssumme und den vorgenannten bisher nicht berücksichtigten Maßnahmen (z.B. schalltechnische Begleitung während der Bauausführung) ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von rd. 55.000 €. Diese zusätzlichen Finanzmittel sind aus haushaltsrechtlichen Gründen auf zwei unterschiedlichen Haushaltsstellen bereitzustellen, da die noch durchzuführende Anschaffung der Pflegegeräte (25.000 €) von den Umbaukosten getrennt dargestellt werden muss.
Der Bauzeitenplan sieht eine Fertigstellung der Umbaumaßnahmen Mitte Oktober 2017 vor. Unabhängig von dem noch von der Verwaltung vorzulegenden Betriebskonzept kann die Inbetriebnahme nur dann erfolgen, wenn die für die Sportanlage erforderlichen technischen Pflegegeräte zur Verfügung stehen.
Die Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit (gegenseitiger Austausch der technischen Pflegegeräte) hat ergeben, dass diese aus praktischen Gründen nicht umsetzbar ist. Demnach muss die Stadt Schwelm die erforderlichen Geräte auf eigene Kosten beschaffen. Unter Berücksichtigung der Lieferfristen der Hersteller muss die Beschaffung zeitnah eingeleitet werden, damit die Geräte rechtzeitig bei Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung der für die Gerätebeschaffung erforderlichen Haushaltsmittel muss daher bereits jetzt erfolgen.
Durch Gespräche mit dem Vorstand der TBS AöR, Herrn Flocke, ist bekannt, dass die notwendigen Pflegegeräte auch dort nicht zur Verfügung stehen.
Der vorstehend beschriebene überplanmäßige Mittelbedarf in Höhe von 55.000 € kann durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0258.785110 - „Neubau BürgerServiceCenter mit Bücherei“ gedeckt werden.
Um die weitere Projektrealisierung sicherstellen zu können, ist eine sofortige Entscheidung über den zusätzlichen Mittelbedarf erforderlich. Ein Abwarten bis zur nächsten terminierten Ratssitzung (28.09.17) kommt daher nicht in Betracht. Da auch die nächste Sitzung des Hauptausschusses erst am 14.09.2017 stattfindet, ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch die Bürgermeisterin und (mindestens) ein weiteres Ratsmitglied erforderlich. Aufgrund der Bedeutsamkeit des Projektes soll die Dringlichkeitsentscheidung neben der Bürgermeisterin jedoch von zwei Ratsmitgliedern gegengezeichnet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt
Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 55.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen 55.000,-- EUR bei
01.01.13/0258.785110 - "Neubau BürgerServiceCenter mit Bücherei"
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Die Bürgermeisterin Grollmann |
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und
(mindestens) ein weiteres Ratsmitglied:
Für das Haushaltsjahr 2017 werden folgende überplanmäßige Auszahlungen bewilligt:
a)
Bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 - „Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten“ in Höhe von weiteren 30.000 €
b)
Bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0001.783100 - „Erwerb von Vermögensgegenständen > 410,-- EUR“ in Höhe von 25.000 €.
Die Deckung ist insgesamt durch Minderauszahlungen in Höhe von 55.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0258.785110 - „Neubau BürgerServiceCenter mit Bücherei“ gewährleistet.
Datum: 8.8.2017
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Gabriele Grollmann Matthias Kampschulte
Bürgermeisterin Ratsmitglied
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Johnnie Weidner
Ratsmitglied