1. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden § 4 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB
4. Beschluss zur Beteiligung der Behörden § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
1.
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Schwelm hat in
seiner Sitzung am 06.07.2017 mit der Vorlage 064/2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ gefasst.
Die Verwaltung wurde in gleicher Sitzung beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) durchzuführen.
2.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des seit dem
18.01.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“
befindet sich im nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes, am Südhang des
Lindenbergs und unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 befindet sich überwiegend
im zentralen-mittleren Bereich des Bebauungsplanes. Der Änderungsbereich
beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw.,
172-175, 177, 178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206
tlw. und 207 tlw.
Der genaue räumliche Geltungsbereich ist dem als Anlage 1 beigefügten Über-
sichtsplan zu entnehmen.
3.
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999 rechtkräftige
Bebauungsplan Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ setzt für den in Rede stehenden
Bereich der 5. Änderung zurzeit zum größten Teil ein allgemeines Wohngebiet (WA
1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit hoher
städtebaulicher, architektonischer und ökologischer Qualität für ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als
Eigentums- maßnahmen der Schwelmer Wohnungsbau mbh und 124 WE als geförderte
Mietwohnungen der Schwelmer & Sozialen.
Insgesamt umfasst die Fläche der 5. Änderung ca. 14.400 m². Durch die 5.
Änderung des Bebauungsplanes sollen die seit 1999 brachliegenden
Grundstücksflächen einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. In diesem
Sinne sieht die angestrebte bauliche Entwicklung des Areals eine
Einfamilienhausbebauung vor. Die Entwicklung des Wohngebiets Winterberg
(Bebauungsplan Nr. 86) sowie die anstehende wohnbauliche Entwicklung des
Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan Nr. 66, 1. Änderung) verdeutlichen, dass
innerhalb der Stadt Schwelm eine Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung
vorhanden ist. Beide Flächen wurden in kürzester Zeit vermarktet. Bei der
Verwaltung gehen regelmäßig Anfragen junger Familien ein, die Flächen für „ein
bezahlbares Eigenheim“ in Schwelm suchen.
Insgesamt sollen hier durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues
Wohngebiet Brunnen“ 23 Einfamilienhäuser entstehen (Anlage 2, Entwurf des
Nutzungskonzeptes).
4.
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von der Verwaltung
in der Zeit vom 17.07.2017 bis einschließlich 31.07.2017 durchgeführt.
Während dieser Frist ist eine Anregung des Bürgers A bei der Verwaltung
eingegangen, die aber keine Änderung der geplanten Festsetzungen erfordert. Der
genaue Inhalt sowie der Abwägungsvorschlag zu dieser Anregung ist der
beigefügten Liste „Auswertung der Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB“ (Anlage 3) zu entnehmen.
5.
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde von der Verwaltung parallel zur
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Insgesamt wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
beteiligt. Während dieser Beteiligung sind 20 Antworten bei der Verwaltung
eingegangen, davon 10 mit Anregungen. Die vorgebrachten Anregungen führten zu
keinen relevanten Änderungen der geplanten Festsetzungen, sondern beinhalten
redaktionelle Ergänzungen in der Begründung zur 5. Änderung. Hier wurden
Ergänzungen zur Lärmimmissionssituation, Anordnung der Hausanschlussräume und
der Löschwasserversorgung sowie der nachbarschutzrechtlichen Hinweise
vorgenommen.
Der genaue Inhalt sowie die Abwägungsvorschläge zu diesen Anregungen sind
der beigefügten Liste „Auswertung der Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB“
(Anlage 4) zu entnehmen.
6.
Weitere
inhaltliche Änderungen
Um sicherzustellen, dass die Gebäude, die parallel zur Straße „Am Brunnenhof“
geplant sind, ausschließlich von der neu zu errichtenden Wohnstraße erschlossen
werden, wurde der Rechtsplan um die Festsetzung „Bereich ohne Ein- und
Ausfahrten“ ergänzt.
Anstelle einer textlichen Beschreibung der Vorgartenbereiche (vgl. Pkt. 4.1 des Rechtsplanes -
Gestalterische Festsetzungen) ist nun eine zeichnerische Festsetzung zur eindeutigen
Verortung der Vorgärten vorgenommen worden.
Diese zeichnerische Festsetzung vereinfacht zudem die Einhaltung der
gestalterischen Festsetzung unter Pkt. 4.2.
7.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Offenlagebeschluss werden der Bebauungsplanentwurf
sowie dessen Begründung und die Ergebnisse der Artenschutzprüfung gem. § 3 (2)
BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht ausgelegt und die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB durchgeführt.
Der
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird in der ersten Hälfte des Jahres
2018 angestrebt.
8.
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21
Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild
der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben
zum Zeitpunkt der Beschlüsse zu § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB auf die
Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist
als Anlage 9 beigefügt.
Beschlussempfehlung des AUS und des Hauptausschusses
an den Rat:
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der
beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB“ (Anlage 3) abgewogen.
2.
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen
Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen
der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB“ (Anlage 4) abgewogen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfes des Rechtsplanes (Anlage 5)
und der dazugehörigen Begründung (Anlage 7) die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat)
wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfes des Rechtsplanes (Anlage 5)
und der dazugehörigen Begründung (Anlage 7) die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
I.V. gez. Schweinsberg |