Betreff
Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Vorlage
112/2007
Aktenzeichen
FBL 5/N.
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund eines Neubauvorhabens im Altstadtbereich und kontrovers geführter Diskussionen im Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung (AUS), inwieweit  bestimmte Befreiungen von der Satzung für das Bauvorhaben erteilt werden sollen, regte der AUS an, eine Neufassung der Gestaltungssatzung zu erstellen.

 

Die für den Altstadtbereich zur Zeit gültige “Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung -Gestaltungssatzung-“ ist am 23.3.1979 in Kraft getreten und zuletzt geändert worden mit in Krafttreten am 07.09.1985. Sie beinhaltet sowohl Anforderungen an bauliche Anlagen, als auch Vorschriften über Werbeanlagen und Warenautomaten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf einer Neufassung der Gestaltungssatzung durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen. Hierzu wird die Verwaltung vor Auftragsvergabe eine Preisabfrage bei drei Büros durchführen. Grundlage der Angebote sollen folgende Punkte sein:

·        Durchführung Bestandsaufnahme und Analyse

·        Erarbeitung von Gestaltungsgrundsätzen

·        Vorschläge für bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Freiraum

·        Durchführung und Moderation einer intensiven Bürgerbeteiligung

·        Satzungsentwurf und Begründung

·        Erstellung von Layout und Druckvorlage

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Ãœber die Auftragsvergabe wird der Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.