Betreff
Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort "Alte Brauerei"
Vorlage
115/2017
Aktenzeichen
FBL 2/GII
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage für den Rat der Schwelm beruht auf den Beratungen des Arbeitskreises Zentralisierung (letztmalig getagt am 26.6.2017) und den dort mehrheitlich getroffen Empfehlungen für die Erstellung dieser Vorlage.

 

Im Rahmen der Beratungen, u.a. zur Erstellung dieser Vorlage, im Arbeitskreis Zentralisierung ist die Verwaltung gebeten worden, insbesondere auch den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1.) aufzunehmen.

 

 

 

Sofern dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen wird, wird die Verwaltung umgehend das Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser

Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ suchen und das Verwaltungsgericht Arnsberg über den Beschluss in Kenntnis setzen.

 

 

Ausgehend von der am 27.4.2017 durch den Rat der Stadt Schwelm  genehmigten Entscheidung zum Ankauf der Fläche „Alte Brauerei“ hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Baumeister und Partner am 26.6.2017 dem Arbeitskreis Zentralisierung die nächsten erforderlichen Schritte vorgestellt. Damit setzt die Verwaltung den Ratsbeschluss vom 2.2.2017 zur Vorlage 022/2017 weiter um.

 

Aufgrund der Tatsache, das die zeitnahe Umsetzung des Projektes „Zentralisierung der Verwaltung“ auch durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Haushaltsgenehmigung gefordert wurde, ist es angezeigt, die Sommerpause für die Auswahl der Projektsteuerung zu nutzen. Hierbei bestand im Arbeitskreis Zentralisierung Konsens, dass auch die Projektleitung durch den Projektsteuerer sichergestellt wird.

 

Ziel dieses Verfahrens soll es sein,  in der Ratssitzung am 27.9.2017 mit dem durch den Arbeitskreis Zentralisierung beauftragten Projektsteuerer weitere verfahrensleitende Schritte zu beraten und zu beschließen. Diese sollen unter anderem aufzeigen, welche Verfahren unter Beachtung aller rechtlichen Erfordernisse (z. B: Vergaberecht) für die Realisierung des Projektes „Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" beachtet werden müssen und zielführend sind.

 

                                                                                                                            

                                                                                                              Die Bürgermeisterin

                                                                                                                    In Vertretung

                                                                                                              gez. Schweinsberg

 


Beschlussvorschlag:

 

zu 1.)    

Der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 26.1.2016 (Vorlage 025/2016) zur Umsetzung der Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort der ehemaligen Gustav-Heinemann- Schule wird aufgehoben und nicht weiter verfolgt.

 

zu 2.)

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt den Arbeitskreis Zentralisierung unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner den Projektsteuerer für das Projekt „Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" in den Sommerferien 2017 auszuwählen.

 

zu 3.)

Die Baukostenobergrenze für das Projekt „Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" wird auf 30 Millionen Euro inklusive der Errichtung von Einzelhandelsflächen festgesetzt. Der Betrag beinhaltet die Errichtung der geplanten „Ladenpassage“.

 

 

zu 4.)

Die finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2018 ff abzubilden