Sachverhalt:
Diese Vorlage für den Rat der Schwelm beruht auf den Beratungen des
Arbeitskreises Zentralisierung (letztmalig getagt am 26.6.2017) und den dort
mehrheitlich getroffen Empfehlungen für die Erstellung dieser Vorlage.
Im Rahmen der Beratungen, u.a. zur Erstellung dieser Vorlage, im
Arbeitskreis Zentralisierung ist die Verwaltung gebeten worden, insbesondere
auch den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1.) aufzunehmen.
Sofern dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen wird, wird die
Verwaltung umgehend das Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser
Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ suchen und das Verwaltungsgericht
Arnsberg über den Beschluss in Kenntnis setzen.
Ausgehend von der am 27.4.2017 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigten Entscheidung zum Ankauf der
Fläche „Alte Brauerei“ hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kanzlei
Baumeister und Partner am 26.6.2017 dem Arbeitskreis Zentralisierung die
nächsten erforderlichen Schritte vorgestellt. Damit setzt die Verwaltung den
Ratsbeschluss vom 2.2.2017 zur Vorlage 022/2017 weiter um.
Aufgrund der Tatsache, das die zeitnahe Umsetzung des Projektes
„Zentralisierung der Verwaltung“ auch durch die Bezirksregierung Arnsberg im
Rahmen der Haushaltsgenehmigung gefordert wurde, ist es angezeigt, die
Sommerpause für die Auswahl der Projektsteuerung zu nutzen. Hierbei bestand im
Arbeitskreis Zentralisierung Konsens, dass auch die Projektleitung durch den
Projektsteuerer sichergestellt wird.
Ziel dieses Verfahrens soll es sein,
in der Ratssitzung am 27.9.2017 mit dem durch den Arbeitskreis
Zentralisierung beauftragten Projektsteuerer weitere verfahrensleitende
Schritte zu beraten und zu beschließen. Diese sollen unter anderem aufzeigen,
welche Verfahren unter Beachtung aller rechtlichen Erfordernisse (z. B:
Vergaberecht) für die Realisierung des Projektes „Zentralisierung der
Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" beachtet werden müssen und
zielführend sind.
Die
Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
zu 1.)
Der Beschluss
des Rates der Stadt Schwelm vom 26.1.2016 (Vorlage 025/2016) zur Umsetzung der
Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort der ehemaligen
Gustav-Heinemann- Schule wird aufgehoben und nicht weiter verfolgt.
zu 2.)
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt den Arbeitskreis Zentralisierung unter Hinzuziehung
der Kanzlei Baumeister und Partner den Projektsteuerer für das Projekt
„Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" in den
Sommerferien 2017 auszuwählen.
zu 3.)
Die Baukostenobergrenze für das Projekt „Zentralisierung der
Stadtverwaltung am Standort Alte Brauerei" wird auf 30 Millionen Euro
inklusive der Errichtung von Einzelhandelsflächen festgesetzt. Der Betrag
beinhaltet die Errichtung der geplanten „Ladenpassage“.
zu 4.)
Die
finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2018 ff
abzubilden
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