Betreff
Vorstellung Einzelhandelskonzept
Vorlage
113/2017
Aktenzeichen
FB 6 / Li
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

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Mit der Vorlage Nr. 126/2016/1 wurde im Rat der Stadt Schwelm am 30.06.2016 der Beschluss gefasst, das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Der Auftrag zur Fortschreibung wurde an die BBE Handelsberatung GmbH vergeben.

Im Rahmen der Erarbeitung wurde zun?chst die Einzelhandelssituation innerhalb der Stadt detailliert gepr?ft. Diesbez?glich wurden unter anderem die gemeinde?bergreifende Wettbewerbssituation, die Kaufkraftpotentiale sowie die? derzeitigen Angebotsstrukturen, insbesondere die Nahversorgungssituation, analysiert.

Darauf aufbauend wurde ein Standortkonzept entwickelt, welches sich mit der Entwicklung relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte besch?ftigt. Hierzu z?hlen vor allem die Innenstadt, das ?Zassenhaus-Gel?nde? sowie der Nahversorgungsstandort an der Prinzenstra?e.

Diesbez?glich kommt das Einzelhandelskonzept zu der vorl?ufigen Empfehlung, dass

?         in der Innenstadt einen Supermarkt (?Vollsortimenter?) zur wohnortnahen Versorgung sowie als Frequenzbringer zu sichern bzw. zu entwickeln ist. Zus?tzlich bietet sich die Verlagerung / Erweiterung des bestehenden Drogeriemarkts und / oder die Ansiedlung eines weiteren Drogeriemarkts an.?

?         auf dem ?Zassenhaus-Gel?nde? ein bis zwei Discounter entwickelt werden k?nnen, da diese im Gegensatz zu einem Vollsortimenter bzw. Drogeriemarkt an dieser Stelle innenstadtvertr?glich realisiert werden k?nnen.

?         der Bestandsschutz des Nahversorgungsstandorts an der Prinzenstra?e zu sichern und diesbez?glich aufgrund landesplanerischer Vorgaben restriktiv zu ?berplanen ist.

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung beabsichtigt den Endbericht zum Einzelhandelskonzept ab September dieses Jahres dem Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung, dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt Schwelm vorzulegen, damit das Einzelhandelskonzept als st?dtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wird und eine entsprechende Rechtskraft entfaltet. Im Anschluss daran sind planungsrechtliche Verfahrensschritte einzuleiten, um eine Entwicklung gem?? der Empfehlungen des Einzelhandelskonzepts zu erm?glichen.


Der Hauptausschuss nimmt die vorl?ufigen Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts sowie die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.


 

 

 

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Die B?rgermeisterin

?In Vertretung

gez. Schweinsberg

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