Sachverhalt:
Mit der Vorlage Nr.
126/2016/1 wurde im Rat der Stadt Schwelm am 30.06.2016 der Beschluss gefasst,
das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Der Auftrag zur
Fortschreibung wurde an die BBE Handelsberatung GmbH vergeben.
Im Rahmen der
Erarbeitung wurde zunächst die Einzelhandelssituation innerhalb der Stadt
detailliert geprüft. Diesbezüglich wurden unter anderem die
gemeindeübergreifende Wettbewerbssituation, die Kaufkraftpotentiale sowie
die derzeitigen Angebotsstrukturen,
insbesondere die Nahversorgungssituation, analysiert.
Darauf aufbauend
wurde ein Standortkonzept entwickelt, welches sich mit der Entwicklung
relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte
beschäftigt. Hierzu zählen vor allem die Innenstadt, das „Zassenhaus-Gelände“
sowie der Nahversorgungsstandort an der Prinzenstraße.
Diesbezüglich kommt
das Einzelhandelskonzept zu der vorläufigen Empfehlung, dass
·
in der Innenstadt einen Supermarkt
(„Vollsortimenter“) zur wohnortnahen Versorgung sowie als Frequenzbringer zu
sichern bzw. zu entwickeln ist. Zusätzlich bietet sich die Verlagerung /
Erweiterung des bestehenden Drogeriemarkts und / oder die Ansiedlung eines
weiteren Drogeriemarkts an.
·
auf dem
„Zassenhaus-Gelände“ ein bis zwei
Discounter entwickelt werden können, da diese im Gegensatz zu einem
Vollsortimenter bzw. Drogeriemarkt an dieser Stelle innenstadtverträglich
realisiert werden können.
·
der
Bestandsschutz des Nahversorgungsstandorts an der Prinzenstraße zu sichern und diesbezüglich aufgrund
landesplanerischer Vorgaben restriktiv zu überplanen ist.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung
beabsichtigt den Endbericht zum Einzelhandelskonzept ab September dieses Jahres
dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, dem Hauptausschuss und dem Rat
der Stadt Schwelm vorzulegen, damit das Einzelhandelskonzept als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen wird und eine entsprechende Rechtskraft entfaltet. Im Anschluss
daran sind planungsrechtliche Verfahrensschritte einzuleiten, um eine Entwicklung
gemäß der Empfehlungen des Einzelhandelskonzepts zu ermöglichen.
Der
Hauptausschuss nimmt die vorläufigen Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts sowie
die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |