Betreff
Vorstellung Einzelhandelskonzept
Vorlage
113/2017
Aktenzeichen
FB 6 / Li
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage Nr. 126/2016/1 wurde im Rat der Stadt Schwelm am 30.06.2016 der Beschluss gefasst, das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Der Auftrag zur Fortschreibung wurde an die BBE Handelsberatung GmbH vergeben.

 

Im Rahmen der Erarbeitung wurde zunächst die Einzelhandelssituation innerhalb der Stadt detailliert geprüft. Diesbezüglich wurden unter anderem die gemeindeübergreifende Wettbewerbssituation, die Kaufkraftpotentiale sowie die  derzeitigen Angebotsstrukturen, insbesondere die Nahversorgungssituation, analysiert.

 

Darauf aufbauend wurde ein Standortkonzept entwickelt, welches sich mit der Entwicklung relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte beschäftigt. Hierzu zählen vor allem die Innenstadt, das „Zassenhaus-Gelände“ sowie der Nahversorgungsstandort an der Prinzenstraße.

 

Diesbezüglich kommt das Einzelhandelskonzept zu der vorläufigen Empfehlung, dass

 

·         in der Innenstadt einen Supermarkt („Vollsortimenter“) zur wohnortnahen Versorgung sowie als Frequenzbringer zu sichern bzw. zu entwickeln ist. Zusätzlich bietet sich die Verlagerung / Erweiterung des bestehenden Drogeriemarkts und / oder die Ansiedlung eines weiteren Drogeriemarkts an. 

·         auf dem „Zassenhaus-Gelände“ ein bis zwei Discounter entwickelt werden können, da diese im Gegensatz zu einem Vollsortimenter bzw. Drogeriemarkt an dieser Stelle innenstadtverträglich realisiert werden können.

·         der Bestandsschutz des Nahversorgungsstandorts an der Prinzenstraße zu sichern und diesbezüglich aufgrund landesplanerischer Vorgaben restriktiv zu überplanen ist.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung beabsichtigt den Endbericht zum Einzelhandelskonzept ab September dieses Jahres dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt Schwelm vorzulegen, damit das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wird und eine entsprechende Rechtskraft entfaltet. Im Anschluss daran sind planungsrechtliche Verfahrensschritte einzuleiten, um eine Entwicklung gemäß der Empfehlungen des Einzelhandelskonzepts zu ermöglichen.

 


Der Hauptausschuss nimmt die vorläufigen Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts sowie die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

 In Vertretung

gez. Schweinsberg