Sachverhalt:
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Mit der Vorlage Nr.
126/2016/1 wurde im Rat der Stadt Schwelm am 30.06.2016 der Beschluss gefasst,
das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Der Auftrag zur
Fortschreibung wurde an die BBE Handelsberatung GmbH vergeben.
Im Rahmen der
Erarbeitung wurde zun?chst die Einzelhandelssituation innerhalb der Stadt
detailliert gepr?ft. Diesbez?glich wurden unter anderem die
gemeinde?bergreifende Wettbewerbssituation, die Kaufkraftpotentiale sowie
die? derzeitigen Angebotsstrukturen,
insbesondere die Nahversorgungssituation, analysiert.
Darauf aufbauend
wurde ein Standortkonzept entwickelt, welches sich mit der Entwicklung
relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte
besch?ftigt. Hierzu z?hlen vor allem die Innenstadt, das ?Zassenhaus-Gel?nde?
sowie der Nahversorgungsstandort an der Prinzenstra?e.
Diesbez?glich kommt
das Einzelhandelskonzept zu der vorl?ufigen Empfehlung, dass
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in der Innenstadt einen Supermarkt
(?Vollsortimenter?) zur wohnortnahen Versorgung sowie als Frequenzbringer zu
sichern bzw. zu entwickeln ist. Zus?tzlich bietet sich die Verlagerung /
Erweiterung des bestehenden Drogeriemarkts und / oder die Ansiedlung eines
weiteren Drogeriemarkts an.?
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auf dem
?Zassenhaus-Gel?nde? ein bis zwei
Discounter entwickelt werden k?nnen, da diese im Gegensatz zu einem
Vollsortimenter bzw. Drogeriemarkt an dieser Stelle innenstadtvertr?glich
realisiert werden k?nnen.
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der
Bestandsschutz des Nahversorgungsstandorts an der Prinzenstra?e zu sichern und diesbez?glich aufgrund
landesplanerischer Vorgaben restriktiv zu ?berplanen ist.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung
beabsichtigt den Endbericht zum Einzelhandelskonzept ab September dieses Jahres
dem Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung, dem Hauptausschuss und dem Rat
der Stadt Schwelm vorzulegen, damit das Einzelhandelskonzept als
st?dtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen wird und eine entsprechende Rechtskraft entfaltet. Im Anschluss
daran sind planungsrechtliche Verfahrensschritte einzuleiten, um eine Entwicklung
gem?? der Empfehlungen des Einzelhandelskonzepts zu erm?glichen.
Der
Hauptausschuss nimmt die vorl?ufigen Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts sowie
die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
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Die B?rgermeisterin ?In Vertretung gez. Schweinsberg |
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