Sachverhalt:
Zur Vorbereitung auf
die Etatberatungen in der Hauptausschusssitzung am 14.09.17 werden in der
Anlage die für 2018 geplanten Personalkosten dargestellt und erläutert.
Die einzelnen Aufwands- und Ertragskostenblöcke werden darüberhinaus in der
Anlage 2 abgebildet.
Die Zahlen wurden im Arbeitskreis „Controlling“ (Teilnehmer/innen: Frau
Gießwein, Herren Schier, Lenz, Schulz,
Schwunk, Kranz, Senge) vorgestellt und
einvernehmlich beraten und abgestimmt. Die Präsentation aus dieser Sitzung ist
als Anlage 3 beigefügt.
In diesem Rahmen
wurde das Thema Rückstellungen für aktive und passive Beamte(innen) für Versorgung und Beihilfe angesprochen. Die
Stadt Schwelm lässt wie alle Kommunen in der Größenordnung die
Versorgungsbezüge von der Versorgungskasse berechnen und auszahlen. Die
Versorgungskasse bedient sich für die
Berechnung der Rückstellungen eines finanzmathematischen Instituts. In der
Vergangenheit wurden diese Zahlen direkt in die Etatplanung übernommen.
Abweichungen zu den Planzahlen ergeben sich in der Jahresrechnung insbesondere
durch den Zeitversatz (Planung 2018 wird aufgrund der Prognose zum Stichtag
31.12.16) erstellt aber auch durch Ausscheiden bzw. Neueinstellung von Beamten.
Bei den Versorgungsempfängern führen Sterbefälle zu hohen nicht planbaren
Differenzen im Soll / Ist-Vergleich.
Eine Verpflichtung diese Zahlen zu übernehmen gibt es nicht. Eine Anpassung an
die durchschnittlichen Rechnungsergebnisse wäre möglich.
Der Stellenplan und
das Personalwirtschaftskonzept werden für die Sitzung des Hauptausschusses am
14.09.17 aufbereitet und ergänzt und der
Politik frühzeitig zur Verfügung gestellt.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |