Betreff
Bewilligung von (weiteren) außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für 2017 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
104/2017
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 30.03.2017 zur Vorlage 063/2017 hat der Rat der Stadt Schwelm bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt" die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,-- EUR bewilligt. Diese Mittel waren seinerzeit vorgesehen für die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Standortfindung einer zukünftig zentralisierten Verwaltung.

 

Durch den Erwerb des Grundstücks der ehemaligen Brauerei Schwelm mit Kaufvertrag und Genehmigung des Rates vom 27.04.2017 mit der Zielsetzung, die zentralisierte Verwaltung zukünftig an dieser Stelle im Stadtgebiet zu verorten (insoweit wird auf die Ausführungen in Vorlage 022/2017/1 verwiesen), ist die Standortfrage entschieden. Die vorgenannten Haushaltsmittel können daher nunmehr zur Realisierung des Projektes auf dem Kaufgrundstück verwendet werden.

 

Das mit dem vorgenannten Vertrag erworbene Brauereigrundstück wurde - nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch die Stadt - am 24.05.2017 offiziell in den Besitz und in die Zuständigkeit der Stadt Schwelm übergeben. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch steht noch aus. Zwar ist die Stadt Schwelm

 

 

 

 

damit noch nicht Eigentümerin des Grundstücks im rechtlichen Sinne, jedoch sind mit der Besitzübergabe am 24.05.17 alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundstück auf die Stadt Schwelm übergegangen. Hierzu gehört beispielweise auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten auf dem Kaufgrundstück.

 

Im Anschluss an die Besitzübergabe am 24.05.2017 hat eine erste Grundstücksbegehung stattgefunden. Schon diese erste Begehung hat notwendige Sofortmaßnahmen ergeben (z. B. Beschilderung des Geländes, Errichtung von Absturzsicherungen auf dem Grundstück, Austausch von Schlössern, Wiederherstellung der elektrischen Versorgung). Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Wochen - auch aus der Arbeitsgruppe "Zentralisierung" - sicherlich folgen.

 

Um die im Zusammenhang mit dem Projekt der Verwaltungszentralisierung auf dem ehemaligen Brauereigelände entstehenden investiven Kosten haushaltsrechtlich ordnungsgemäß und nachvollziehbar darzustellen, erfolgte die Finanzierung der bislang eingeleiteten notwendigen investiven Sofortmaßnahmen über die auf der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt" bereitstehenden Mittel. Auch die weiteren investiven Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Verwaltungsstandortes sollen über diese Haushaltsstelle abgewickelt werden und sind Bestandteil des in der Vorlage 022/2017/1 genannten Kostenvolumens von 24 Mio. EUR.

 

Die auf dem Kaufgrundstück bzw. im Zusammenhang mit der Zentralisierung in den nächsten Wochen und Monaten notwendigen Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt weder inhaltlich, noch finanziell abschließend zu beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die mit Ratsbeschluss vom 30.03.17 bewilligten 100.000,-- EUR nicht ausreichen werden, um alle bis Ende 2017 anfallenden Kosten zu decken. Zur Sicherstellung einer auch längerfristigen Handlungsfähigkeit der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, auf der genannten Haushaltsstelle weitere außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,-- EUR bereitzustellen (damit insgesamt 500.000,-- EUR). Diese Haushaltsüberschreitung kann durch Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0257.785110 - „Umbau GHS zum Rathaus“ gedeckt werden. Die dort veranschlagten Mittel werden nach der aktuellen Entscheidungslage zum Zentralisierungsprojekt nicht mehr benötigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt" werden für das Haushaltsjahr 2017 weitere außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 400.000,-- EUR (damit insgesamt 500.000,-- EUR) bewilligt.

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0257.785110 – „Umbau GHS zum Rathaus“ sichergestellt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

400.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderaufwendungen / Minderauszahlungen 400.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0257.785110 – „Umbau GHS zum Rathaus“

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg