Sachverhalt:
Die Schwelmer Bürger
haben die Gelegenheit, für den Ausnahmefall bei einmaligem Mehrbedarf für die
Entsorgung des Restabfalls über ausgewählte Verkaufsstellen graue
Restabfallsäcke zu beziehen. Der Preis für diese Säcke – z. Zt. 2,87 € - wurde seit mehreren Jahren nicht an die
Entwicklung der Restmüllgebühren angepasst. Aufgrund der Gebührenentwicklung
ist eine Neuberechnung dringend erforderlich.
Der Gebührensatz
2017 für Restabfallbehälter 30 – 240 l beträgt bei 26 Abfuhren pro Jahr 2,10
€/l. Das Volumen eines Abfallsackes umfasst 60 l. Daraus ergibt sich ein
anzusetzendes Entgelt von 4,85 € pro Sack zzgl. Händlerpauschale für 2017.
Mit dem Ziel, die
Entgelte über mehrere Jahre konstant zu halten und die Verwendung von
Abfallsäcken gegenüber Tonnen nicht zu begünstigen, wird ein Verkaufspreis von
5,50 € pro Sack vorgeschlagen. Dieser enthält 0,35 € Händlerpauschale.
Das Entgelt sollte jährlich
im Zuge der Gebührenkalkulation überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Im Zuge der
Ergänzung der Entgeltordnung wird außerdem vor dem Hintergrund von § 2 b UStG
eine Steuerklausel aufgenommen.
Die Entgeltordnung
für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft ist um folgende Punkte zu ergänzen:
„1.5
Restabfallsäcke für einmaligen Mehrbedarf“
„3.5
Restabfallsäcke können über die im Abfallkalender angegebenen Verkaufsstellen
bezogen werden.“
Entgelttabelle:
„3.5 Restabfallsack (60 l) 5,50 € Stück“
„3.6 Steuerklausel
Sollten die von
dieser Entgeltordnung erfassten Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden, so
erhöht sich das jeweilige Entgelt um die Umsatzsteuer in der gesetzlichen
Höhe.“
„4.5 Das Entgelt
für den Restabfallsack ist unmittelbar an die Verkaufsstelle zu zahlen.“
Beschlussvorschlag:
Das Entgelt für
Graue Restabfallsäcke wird auf 5,50 € pro Sack festgelegt.
Die Entgeltordnung
für Sonderleistungen der
Abfallwirtschaft wird entsprechend ergänzt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |
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