Betreff
Ergänzung der Entgeltordnung für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft
Vorlage
095/2017
Aktenzeichen
Abfallsäcke
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Die Schwelmer Bürger haben die Gelegenheit, für den Ausnahmefall bei einmaligem Mehrbedarf für die Entsorgung des Restabfalls über ausgewählte Verkaufsstellen graue Restabfallsäcke zu beziehen. Der Preis für diese Säcke – z. Zt. 2,87 € -  wurde seit mehreren Jahren nicht an die Entwicklung der Restmüllgebühren angepasst. Aufgrund der Gebührenentwicklung ist eine Neuberechnung dringend erforderlich.

 

Der Gebührensatz 2017 für Restabfallbehälter 30 – 240 l beträgt bei 26 Abfuhren pro Jahr 2,10 €/l. Das Volumen eines Abfallsackes umfasst 60 l. Daraus ergibt sich ein anzusetzendes Entgelt von 4,85 € pro Sack zzgl. Händlerpauschale für 2017.

 

Mit dem Ziel, die Entgelte über mehrere Jahre konstant zu halten und die Verwendung von Abfallsäcken gegenüber Tonnen nicht zu begünstigen, wird ein Verkaufspreis von 5,50 € pro Sack vorgeschlagen. Dieser enthält 0,35 € Händlerpauschale.

 

Das Entgelt sollte jährlich im Zuge der Gebührenkalkulation überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Im Zuge der Ergänzung der Entgeltordnung wird außerdem vor dem Hintergrund von § 2 b UStG eine Steuerklausel aufgenommen.

 

Die Entgeltordnung für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft ist um folgende Punkte zu ergänzen:

 

„1.5 Restabfallsäcke für einmaligen Mehrbedarf“

„3.5 Restabfallsäcke können über die im Abfallkalender angegebenen Verkaufsstellen bezogen werden.“

Entgelttabelle:

„3.5        Restabfallsack (60 l)       5,50 €                    Stück“

 

„3.6 Steuerklausel

Sollten die von dieser Entgeltordnung erfassten Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden, so erhöht sich das jeweilige Entgelt um die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.“

 

„4.5 Das Entgelt für den Restabfallsack ist unmittelbar an die Verkaufsstelle zu zahlen.“

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Entgelt für Graue Restabfallsäcke wird auf 5,50 € pro Sack festgelegt.

Die Entgeltordnung für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft wird entsprechend ergänzt.

 


 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke