Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz 2018
Vorlage
092/2017
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Wie seit 2010 praktiziert, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

 

Seit 2010 liegt der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %).

 

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz.

 

Die jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 3,25 bis 4,00 %.

 

Der anhand der tatsächlich in 2016 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Darlehensbestandes 2016 ermittelte Zinssatz liegt bei 3,00 %.

 

Das Jahresergebnis wird maßgeblich durch die kalkulatorischen Kosten, insbesondere die kalkulatorischen Zinsen, in der Gebührenbedarfsberechnung der Stadtentwässerung, bestimmt.

 

Im Schnitt wird ein Wert von ca. 53,5 Mio. € verzinst. Beim bisherigen Zinssatz von 5,25 % werden gut 2,8 Mio. € kalkulatorische Zinsen in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die tatsächlichen Zinsen haben sich in den letzten Jahren deutlich reduziert:


 

Jahr

tatsächliche Zinsen (gerundet)

Differenz zu kalkulatorischen Zinsen

Verhältnis Differenz zu tatsächlichen Zinsen

2010

2.099.000,00

710.000,00

34%

2011

2.026.000,00

783.000,00

39%

2012

1.980.000,00

829.000,00

42%

2013

1.871.000,00

938.000,00

50%

2014

1.752.000,00

1.057.000,00

60%

2015

1.533.000,00

1.276.000,00

83%

2016

1.322.000,00

1.487.000,00

112%

 

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Ergebnis 2016, das die Erwartungen deutlich übertroffen hat, halten Vorstand und kaufmännische Leitung eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes mit dem Ziel einer angemessenen Reduzierung der Belastung der Gebührenzahler bei gleichzeitiger Erfüllung der geplanten Konsolidierungsbeiträge für angebracht.

 

Die Ergebnisauswirkung pro 0,25 %-Punkte beträgt 134 T€.

 

Es wird ein kalkulatorischer Zinssatz ab 2018 von 4,75 % vorgeschlagen.

 

Durch diese Anpassung würden sich die Gebührensätze auf Basis der Gebührenkalkulation 2017 um 0,08 €/m³ für Schmutzwasser und 0,05 €/m² für Niederschlagswasser reduzieren. Ein Musterhaushalt mit vier Personen (200 m³ Wasserverbrauch, 130 m² versiegelte Fläche) müsste 22,50 € im Jahr weniger zahlen.

Die Entlastung der Stadt als Gebührenzahler läge bei 45 T€.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Gebührenkalkulation 2018 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,75 % beschlossen.

 


 

 

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke