Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
077/2015/2 ersetzt die Vorlage 077/2015/1!
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den
Aufstellungsbeschluss für die 27. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit
dieser Flächennutzungsplanänderung sollen Wohnbauflächen im Bereich Kornborn,
die nicht mehr realisiert werden sollen, in Flächen für die Landwirtschaft
umgewandelt werden. Die genaueren Sachverhalte sind in der Vorlage 077/2015
dargelegt.
Der Änderungsbereich der 27. FNP-Änderung wird östlich durch Flächen für
Bahnanlagen begrenzt, die Bestandteil der stillgelegten „Rheinischen Bahn“
waren. Vom Bahnhof Loh kommend verlief diese Strecke in nördlicher Richtung
durch den sogenannten „Linderhauser Tunnel“ in Richtung Gevelsberg – West.
Nach der Stilllegung der Strecke und nach dem Verkauf der Flächen durch
die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) hat sich hier folgende
Entwicklung ergeben bzw. deutet sich an:
- Ein Teilbereich der Bahnstrecke ist von
einer an der Prinzenstraße ansässigen Spedition erworben und bereits als
Betriebserweiterungsfläche realisiert worden.
- Ein weiterer Teilbereich der Bahnstrecke
ist von einem ebenfalls an der Prinzenstraße ansässigen Metallgroßhandel
erworben worden. Die Bahnstrecke befindet sich hier im Einschnitt, der
aufgefüllt werden soll, um das Gelände anzugleichen. Mittelfristig soll
auch hier eine Betriebserweiterung erfolgen.
- Der übrige Teil der aufgelassenen
Bahnstrecke besteht aus dem sogenannten „Linderhauser Tunnel“, samt des
südlich und nördlich vorgelagerten Geländeeinschnitts. Dieser Teil der
Bahnstrecke ist an eine Privatperson verkauft worden, die sehr
ambitioniert im ehrenamtlichen Naturschutz tätig ist. Die Privatperson hat
die Flächen erworben, da hier sehr bedeutsame geologische Aufschlüsse
vorhanden sind, auf denen sich wertvolle und schutzwürdige Biotope
entwickelt haben. Der Erwerb soll in erster Linie der nachhaltigen
Sicherung der Lebensräume dienen. Außerdem beabsichtigt die Privatperson
die Errichtung eines Wirtschaftsweges, der ausgehend von der Haßlinghauser
Straße vom südlichen Einschnitt, durch den Linderhauser Tunnel bis hin zur
Gevelsberger Stadtgrenze verlaufen soll. Es ist geplant, den
Wirtschaftsweg mit einem Hinweisschild „Benutzung auf eigene Gefahr“ zu
versehen, so dass der Wirtschaftsweg auch für die Allgemeinheit als Rad-
und Fußweg nutzbar sein wird. Diese pragmatische Regelung vermeidet die
umfangreiche und kostenintensive Begutachtung etwa des Tunnelbauwerkes. Da
die beschriebene Wirtschafts-, Fuß- und Radwegeverbindung einen
bedeutsamen Lückenschluss im überregionalen Naherholungswegenetz
darstellt, wird sie von der Stadt Schwelm und von der Kreisverwaltung mit
aller Deutlichkeit unterstützt.
Die drei beschriebenen Teilbereiche sind eisenbahnrechtlich entwidmet,
aber im rechtsgültigen Flächennutzungsplan noch als „Flächen für Bahnanlagen“
dargestellt.
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sollen in einer Flächennutzungs-planänderung
die Teilbereiche 1 und 2 als „Gewerbliche Bauflächen“ und der Teilbereich 3
(südlich und nördlich des Tunnels) als „Fläche für die Forstwirtschaft“
dargestellt werden. Da die hier in Rede stehenden Flächen unmittelbar an den
Geltungsbereich der 27. Flächennutzungsplanänderung angrenzen, hält die
Verwaltung die Erweiterung des Geltungsbereiches und des Änderungsverfahrens
für sinnvoll.
Dieser Vorlage sind ein Übersichtsplan, sowie Darstellungen vor und nach
der Änderung als Anlage beigefügt.
Durch Vorlage 077/2015/2 wird
im Vergleich zur Vorlage 077/2015/1 die Anlage 3.1 ausgetauscht, die
nachstehende Korrektur enthält:
In der ursprünglichen Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/1 ist die
Abgrenzung der geplanten gewerblichen Nutzflächen bedauerlicherweise nicht
korrekt. Sie verdeutlicht die Darstellung des Flächennutzungsplanes nach der
Änderung für den südlichen Bereich.
Die neue Anlage 3.1 zur
Vorlage 077/2015/2 berichtigt die zeichnerische Darstellung.
Beschlussvorschlag:
- Gemäß § 2
Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 27.
Flächennutzungsplanänderung (Kornborn/Börkede) in der in dieser Vorlage
beschriebenen erweiterten Form beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die
o.g. Flächennutzungsplanänderung die landesplanerische Abstimmung gem.
§ 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) einzuleiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die
o.g. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die
o.g. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
I. V. gez. Schweinsberg |