Betreff
27. FNP-Änderung (Kornborn/Börkede)
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
077/2015/2
Aktenzeichen
FB 6.1/LE
Art
Tischvorlage

Vorlage 077/2015/2 ersetzt die Vorlage 077/2015/1!

 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 27. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit dieser Flächennutzungsplanänderung sollen Wohnbauflächen im Bereich Kornborn, die nicht mehr realisiert werden sollen, in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die genaueren Sachverhalte sind in der Vorlage 077/2015 dargelegt.

 

 

Der Änderungsbereich der 27. FNP-Änderung wird östlich durch Flächen für Bahnanlagen begrenzt, die Bestandteil der stillgelegten „Rheinischen Bahn“ waren. Vom Bahnhof Loh kommend verlief diese Strecke in nördlicher Richtung durch den sogenannten „Linderhauser Tunnel“ in Richtung Gevelsberg – West.

Nach der Stilllegung der Strecke und nach dem Verkauf der Flächen durch die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) hat sich hier folgende Entwicklung ergeben bzw. deutet sich an:           

  1. Ein Teilbereich der Bahnstrecke ist von einer an der Prinzenstraße ansässigen Spedition erworben und bereits als Betriebserweiterungsfläche realisiert worden.
  2. Ein weiterer Teilbereich der Bahnstrecke ist von einem ebenfalls an der Prinzenstraße ansässigen Metallgroßhandel erworben worden. Die Bahnstrecke befindet sich hier im Einschnitt, der aufgefüllt werden soll, um das Gelände anzugleichen. Mittelfristig soll auch hier eine Betriebserweiterung erfolgen.
  3. Der übrige Teil der aufgelassenen Bahnstrecke besteht aus dem sogenannten „Linderhauser Tunnel“, samt des südlich und nördlich vorgelagerten Geländeeinschnitts. Dieser Teil der Bahnstrecke ist an eine Privatperson verkauft worden, die sehr ambitioniert im ehrenamtlichen Naturschutz tätig ist. Die Privatperson hat die Flächen erworben, da hier sehr bedeutsame geologische Aufschlüsse vorhanden sind, auf denen sich wertvolle und schutzwürdige Biotope entwickelt haben. Der Erwerb soll in erster Linie der nachhaltigen Sicherung der Lebensräume dienen. Außerdem beabsichtigt die Privatperson die Errichtung eines Wirtschaftsweges, der ausgehend von der Haßlinghauser Straße vom südlichen Einschnitt, durch den Linderhauser Tunnel bis hin zur Gevelsberger Stadtgrenze verlaufen soll. Es ist geplant, den Wirtschaftsweg mit einem Hinweisschild „Benutzung auf eigene Gefahr“ zu versehen, so dass der Wirtschaftsweg auch für die Allgemeinheit als Rad- und Fußweg nutzbar sein wird. Diese pragmatische Regelung vermeidet die umfangreiche und kostenintensive Begutachtung etwa des Tunnelbauwerkes. Da die beschriebene Wirtschafts-, Fuß- und Radwegeverbindung einen bedeutsamen Lückenschluss im überregionalen Naherholungswegenetz darstellt, wird sie von der Stadt Schwelm und von der Kreisverwaltung mit aller Deutlichkeit unterstützt.

 

Die drei beschriebenen Teilbereiche sind eisenbahnrechtlich entwidmet, aber im rechtsgültigen Flächennutzungsplan noch als „Flächen für Bahnanlagen“ dargestellt.

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sollen in einer Flächennutzungs-planänderung die Teilbereiche 1 und 2 als „Gewerbliche Bauflächen“ und der Teilbereich 3 (südlich und nördlich des Tunnels) als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt werden. Da die hier in Rede stehenden Flächen unmittelbar an den Geltungsbereich der 27. Flächennutzungsplanänderung angrenzen, hält die Verwaltung die Erweiterung des Geltungsbereiches und des Änderungsverfahrens für sinnvoll.

 

 

 

 

Dieser Vorlage sind ein Übersichtsplan, sowie Darstellungen vor und nach der Änderung als Anlage beigefügt.

 

 

 

Durch Vorlage 077/2015/2 wird im Vergleich zur Vorlage 077/2015/1 die Anlage 3.1 ausgetauscht, die nachstehende Korrektur enthält:

 

In der ursprünglichen Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/1 ist die Abgrenzung der geplanten gewerblichen Nutzflächen bedauerlicherweise nicht korrekt. Sie verdeutlicht die Darstellung des Flächennutzungsplanes nach der Änderung für den südlichen Bereich.

 

Die neue Anlage 3.1 zur Vorlage 077/2015/2 berichtigt die zeichnerische Darstellung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 27. Flächennutzungsplanänderung (Kornborn/Börkede) in der in dieser Vorlage beschriebenen erweiterten Form beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die o.g. Flächennutzungsplanänderung die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) einzuleiten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die o.g. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die o.g. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

                        I. V.

gez. Schweinsberg