Sachverhalt:
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Schwelm wurden zur Umsetzung
der erforderlichen Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Verfügung
gestellt (sh. auch hierzu Vorlagen Nr. 226/2016 und Nr. 226/2016/1). Zugunsten
des Rates wurde ein Sperrvermerk über die Gesamtsumme beschlossen.
Im nächsten Schritt war es erforderlich, ein Fachingenieurbüro mit der
Planung zu beauftragen. Unter anderem waren die Grundlagen zu ermitteln / zu
erarbeiten, die von Politik und Verwaltung gefordert wurden und für die
Gesamtplanung unerlässlich sind.
Mit der Vorlage Nr. 002/2017, die auf Wunsch der Verwaltung und unter
Berücksichtigung der Zeitplanung nicht im Rat am 2.2.2017 sondern frühzeitig in
der Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017 beraten wurde, wurde von der
Verwaltung beantragt, bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 –
Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 €
freizugeben. Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm hat diesem Antrag zugestimmt
und den gewünschten Teilbetrag freigegeben, sodass mit diesen Finanzmittel u.a.
das Fachingenieurbüro beauftragt werden konnte. Bereits am Montag nach der
Sitzung des Hauptausschusses am 23.1.2017 wurde vom federführenden Fachbereich
Immobilienmanagement ein verwaltungsinternes Gespräch (einschl. des
Fachingenieurbüros) sowie am Montag, 30.1.2017, ein Gespräch mit den
beteiligten Vertretern/Innen der betroffenen Vereine geführt. Die Planungen,
die u.a. auch vom Fachingenieurbüro vorgestellt wurden, wurden von den Vereinen
positiv aufgenommen; es gab nur vereinzelte Hinweise/Anregungen, die – soweit
möglich – bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden können und
werden.
Nach der Beauftragung des Fachingenieurbüros wurden von dort umgehend
die weiteren notwendigen Gutachten veranlasst. So mussten digitale
Bestandsunterlagen (Höhen – und Aufmaßunterlagen) erstellt und eine
schalltechnische Untersuchung der Sportlärmimmissionen durchgeführt werden.
Zudem war es notwendig, die Beschaffenheit des Bodens zu prüfen und den
Baugrund zu beurteilen.
Ergebnis Verdachtsfläche Kampfmittel
Die Auswertung der auf Antrag von der Bezirksregierung Arnsberg zur
Verfügung gestellten Luftbildaufnahmen hat ergeben, dass es sich bei der
gesamten Fläche um eine Bombardierungsfläche handelt. Diese Erkenntnis führt
dazu, dass bzgl. der weiteren Planung und Umsetzung strikte Vorgaben der
Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Sondierung der Fläche durch den
Kampfmittelräumdienst gelten, die auch zu einer zeitlichen Verzögerung des
Projektes führen. Dem federführenden Fachbereich Immobilienmanagement liegt
zudem eine entsprechende Ordnungsverfügung mit den vorstehenden geltenden und
zu beachtenden Vorgaben vor.
Ergebnis Schallschutz
Die schalltechnische Untersuchung hat unter Berücksichtigung der
aktuellen Gesetzeslage zur Lärmschutzverordnung ergeben, dass die neue
Sportanlage in Teilbereichen einen aktiven Schallschutz erordert. Umgesetzt
wird ein sog. „grüner Schallschutz“, d.h. der ca. drei Meter hohe Schallschutz
wird durch den Bewuchs mit Grünpflanzen optisch zurückhaltend sein.
Bodenuntersuchungen
Die Bodenuntersuchungen hatten zum Ergebnis, dass die gesamte Baufläche
mit einer ca. 15 cm dicken Schlackeschicht versehen ist. Diese (metallhaltige)
Schicht würde bei einer Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst (sh. auch
Ausführungen zu Verdachtsfläche Kampfmittel) dazu führen, dass ferromagnetische
Störungen eine Auswertung des Untergrundes unmöglich machen. Im Ergebnis ist –
und dies auch vor dem Hintergrund, dass bis zu einer Tiefe von teilweise bis zu
1,5 Metern eine komplett neue Drainage verlegt werden muss – die
Schlackeschicht unter besonderen Auflagen zu entfernen. Die Schlacke ist den
Ergebnissen nach nicht mit Schadstoffen belastest, sodass diese nach dem
Abtragen später wieder zur Auffüllung genutzt werden kann. Erst anschließend
kann die Sondierung der Fläche durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Durch
die Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass eine
Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers nicht möglich ist. Nach
Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung des
Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Technischen Betriebe Schwelm kann das Wasser in
die vorhandenen Bestandskanäle eingeleitet werden. Ggf. sind kleinere
Baumaßnahmen bzgl. der Bestandskanalisation notwendig.
Mehrzweckspielfeld
Das Mehrzweckspielfeld ist stark sanierungsbedürftig und muss unabhängig
von der Maßnahme Kampfbahn „Typ B“ kurzfristig erneuert werden. Die Verwaltung
ist nach Abstimmung mit dem Fachingenieurbüro der Auffassung, dass beide
Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen (Synergieeffekte im Rahmen der
Ausschreibung und Ausführung) zusammen durchgeführt werden sollten. Durch die
Sanierung der bestendenden Wegeverbindungen zum großen Spielfeld erfolgt zudem
eine positive „Vereinheitlichung“ der gesamten Sportanlage. Neben den
wirtschaftlichen Vorteilen ist die Erneuerung des Spielfeldes auch aus Sicht
der Schulleitungen und den betroffenen Vereinen dringend erforderlich. Das
Mehrzweckspielfeld soll zudem der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Umkleidegebäude / Vereinsheim
Wie in den Vorlagen Nr. 065/2017 bzw. 065/2017/1 dargestellt, soll das
Gebäude im Bestand umgebaut werden. Zukünftig sollen vier Umkleidekabinen mit
Duschmöglichkeiten einschließlich Sanitäreinrichtungen, zwei separaten
Schiedsrichterkabinen einschließlich Sanitäreinrichtungen sowie Schulungs- und Aufenthaltsräume
für die Vereine zur Verfügung stehen. Im ersten Geschoss des Gebäudes befindet
sich zudem eine Bestandswohnung (wurde bis vor einigen Jahren an die
verantwortliche Platzwartin vermietet), über deren Weiterverwendung noch unter
Berücksichtigung des zukünftigen Betriebskonzeptes der Sportanlage entschieden
werden muss. Um kostenintensive Interimslösungen zu vermeiden, wird der Umbau
in Teilschritten erfolgen. So können während der Umbauphase andere Gebäudeteile
weiterhin von den Sportvereinen genutzt werden.
Die für den Umbau des Gebäudes zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind
abhängig von den politischen Beratungen und Beschlüssen (siehe auch hierzu
Beschlussvorschläge zu B) und C). Die Abt. Hochbau des Fachbereiches
Immobilienmanagement hat die Kostenschätzung unter Beachtung der von den
Vereinen vorgetragenen Mindestanforderungen vorgenommen; Details hierzu können
der Vorlage Nr. 065/2017/1 entnommen werden.
Bewirtschaftung/Betriebskonzept
der Sportanlage
Aktuell ist noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, wie und in
welcher Form die Bewirtschaftung / das Betriebskonzept der neuen Sportanlage
sichergestellt wird. Bei der Entscheidungsfindung ist zu beachten, dass für
Sportstätten und somit auch für die gesamte neue Sportanlage „An der Rennbahn“
unter anderem auch die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht und
Betreiberverantwortung Anwendung finden, die in die Zuständigkeit des
Fachbereiches Immobilienmanagement als Grundstückseigentümerin fällt. Eine
haftungsrechtliche Organisation – konkrete Dienstanweisung, regelmäßige
Kontrollen, Kontroll- und Beweisdokumentation – ist zwingend erforderlich, um
dieser Pflicht / Aufgabe verlässlich gerecht werden zu können. Ebenso müssen
zur Wahrung der Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunststoffrasenhersteller
die vorgegebenen Pflege- und Wartungsarbeiten durchgeführt und zwingend
beachtet / dokumentiert werden. Auch die Beurteilung, ob das
Kunststoffrasenspielfeld aufgrund schlechter Witterungsbedingungen gemäß den
geltenden Regeln/Bestimmungen bespielbar ist oder ob der Platz zu sperren ist,
obliegt der Grundstückseigentümerin. Die Grundstückseigentümerin muss sich für
diese Entscheidung einer sachkundigen Person bedienen. Auch dieser Aspekt wird
bei dem Betriebskonzept zu berücksichtigen sein.
Eine Abfrage der Verwaltung bei verschiedenen Kommunen (auch
Nachbarkommunen) hatte zum Ergebnis, dass aufgrund der Erfahrungen die
Empfehlung ausgesprochen wurde, bei der Nutzung der Gesamtanlage von mehreren
Vereinen und auch der Öffentlichkeit, eine verantwortliche Person mit der
Wahrnehmung der Aufgaben, die bei einer solchen Anlage vielfältig anfallen, zu
betrauen. Derzeit befindet sich die Verwaltung noch in einem internen
Abstimmungsprozess bzgl. des Bewirtschaftungskonzeptes. Es ist beabsichtigt,
dem Rat der Stadt Schwelm dieses Konzept in der Sitzung am 6.7.2017
vorzustellen.
Unterbringungsmöglichkeiten
für Pflegegräte und Sportgeräte
Für die Unterbringung von Sportgeräten (z.B. Hürden, Bälle etc.) und für
die notwendigen erforderlichen technischen Pflegegeräte für die gesamte
Sportanlage –
einschließlich des Mehrzweckspielfeldes – ist es notwendig,
Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Da es sich hier um eher geringfügige
Investitionen handelt, wird zunächst davon ausgegangen, dass hierfür Garagen
ausreichen. Letztendlich wird die Bestandsanalyse aufzeigen, welche der derzeit
vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten (Garagen) noch für eine weitergehende
Nutzung verwendet werden können.
Eine intensive Nutzung allein des Kunststoffrasenspielfeldes führt nach
Erkenntnissen des Fachingenieurbüros aus anderen Projekten (neben den üblichen
täglichen Arbeiten) und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers
mindestens einmal wöchentlich zu umfangreichen
Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Diese sind von geschultem Personal mit
geeignetem Maschinen durchzuführen. In welcher Form und welchem Umfang die
Pflege / Unterhaltung der gesamten Sportanlage stattfindet, ist – wie bereits
dargestellt – abhängig vom Betriebskonzept und wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden.
Die Anfrage bei den Nachbarkommunen, ob im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit ein Austausch der technischen Pflegegeräte möglich erscheint,
verlief negativ. Das jeweils in den Nachbarkommunen vor Ort zur Verfügung
stehende technische Equipment wird von den jeweiligen Vereinen bzw. von der
Stadt regelmäßig genutzt. Ergänzend ist
an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Sportanlagen in den
Nachbarstädten i.d.R. von einem Verein genutzt werden.
Darstellung der möglichen
sportlichen Aktivitäten
Aus dem dieser Vorlage als Anlage beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1)
ist der Umfang der beabsichtigten Gesamtplanung erkennbar.
Kampfbahn „Typ B“
- Ein Großspielfeld in Kunststoffrasen
- Sechs Rundlaufbahnen und Westsegment in Kunststoff
- Acht Kurzstreckenlaufbahnen in Kunststoff
- Ostsegment in Kunststoffrasen (DFB-Mini-Kicker-Spielfeld)
- Stabhochsprunganlage
- Weit- und Dreisprunganlage
- Hochsprung
Mehrzweckspielfeld in
Kunststoff
- Acht Weitsprungbahnen
- Kugelstoßanlage mit vier Kugelstoßringen
- Handball- Volleyball und Basketball als Normspielfeldgröße
Wie bereits dargestellt, ist die Erneuerung des Mehrzweckspielfeldes unter
anderem aus Sicht der Schulleitungen für die Durchführung des Schulunterrichtes
unerlässlich und notwendig.
Zeit- und Umsetzungsplan /
Bauantrags-/Genehmigungsverfahren
Wie bereits dargestellt, ist der federführende Fachbereich
Immobilienmanagement umgehend nach der Freigabe eines Teilbetrages durch den
Hauptausschuss tätig geworden. Das Fachingenieurbüro sowie die notwendigen
Gutachten wurden umgehend beauftragt. Ursprünglich war vorgesehen, mit der
Umsetzung im Laufe des Monats März 2017 zu beginnen und die Anlage bis Mitte
September / spätestens Anfang Oktober 2017 fertigzustellen. Diesbezüglich ist
auszuführen, dass die letzte Maßnahme beim Bau einer Kunststoffrasenanlage
(Verfüllung mit Sand und Granulat) aus technischen und witterungsbedingten
Gründen bis Mitte September eines Jahres, spätestens aber bis Mitte Oktober
durchgeführt werden muss.
Die Erkenntnisse bzgl. der Kampfmittelverdachtsfläche bzw. aus den
vorliegenden Gutachten, hier insbesondere zur Beschaffenheit des Bodens
(Schlackeschicht / keine Versickerungsmöglichkeit) sowie der hiermit im
Zusammenhang stehenden notwendigen Sondierung der Fläche führt zu einer umfangreicheren Gesamtplanung der
Maßnahme, die sich auch zeitlich auswirkt. Ergänzend kommt die durch das
Schallschutzgutachten gewonnene neue Erkenntnis, dass zum Wohle der
Anwohner/Innen ein aktiver Schallschutz zu errichten ist. Zudem kann durch
diese Maßnahme der Sportbetrieb stattfinden, für den diese moderne Sportanlage
gebaut wird.
Die vorstehenden Ausführungen bzw. Erkenntnisse aus den Gutachten führen
zu der Verpflichtung der Verwaltung, ein den geltenden Rahmenbedingungen
entsprechendes Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die möglichen
Auflagen innerhalb eines solchen Verfahrens sind durch die Untersuchungen
bekannt und können demnach berücksichtigt werden.
Mit den Vorlagen Nr. 065/2017 bzw. 065/2017/1 wurde von der Verwaltung
ausgeführt, dass die bisherige geplante Zeitschiene vor diesen Hintergründen
nicht zu empfehlen sei. Vorgesehen war, nach der Mittelfreigabe in der Sitzung
des Rates am 27.4.17 das Vergabeverfahren für die durchzuführenden Maßnahmen
spätestens Mitte Mai 2017 zu beginnen. Der Abschluss des Verfahrens
einschließlich der zu stellenden Bauanträge war für Ende Oktober / Anfang
November 2017 vorgesehen. Witterungsabhängig hätte die Bauphase dann ab ca.
Mitte März 2018 beginnen können; die Fertigstellung war für Mitte Juni 2018
vorgesehen.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung sowie Rücksprache mit den Vereinen
und dem Vorstand des Stadtsportverbandes am 10.5.2017 wurde entschieden, den
Umbau der Sportanlage nach der Mittelfreigabe durch den Rat am 18.5.2017 zu
beginnen.
Die Verwaltung hat in den Gesprächen dargestellt, dass die Umsetzung der
Maßnahme – und hier ist insbesondere die Herstellung der Kunststoffrasenfläche
zu nennen – bis spätestens Ende September 2017 nur dann gelingt, wenn
„optimalste Rahmenbedingungen“ bestehen. Hierzu gehört z.B. auch, dass die
Witterungsverhältnisse den Umbau zulassen und keine (zum aktuellen Zeitpunkt
noch unbekannte) technischen oder ähnlichen Problematiken auftreten. Im
„Worst-Case-Fall“ besteht das Risiko, dass bei einer nicht vermeidbaren
Unterbrechung der Maßnahme die Anlage über mehrere Monate nicht nutzbar ist und
eine Fertigstellung erst Anfang nächsten Jahres erfolgen kann.
Kosten der Gesamtmaßnahme
Für den Umbau der Sportanlage zu einer Kampfbahn „Typ B“ einschließlich
Schallschutzmaßnahmen, der Erneuerung des Mehrzweckspielfeldes, der Anschaffung von technischen Pflegegeräten
sowie der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für die Pflegegeräte und
Sportgeräte entsteht einschließlich der anfallenden Honorarkosten für das
Fachingenieurbüro ein Finanzmittelbedarf in Höhe von brutto rd. 1.700.500 €.
Die für den Umbau des Gebäudes notwendigen Finanzmittel wurden in der Vorlage
Nr. 065/2017/1 dargestellt.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben sollen die Mittel des
Kommunalinvestitionsfördergesetzes NRW in Höhe von rd. 748.000 € verwendet werden.
Bis dato sind diese Mittel für das Projekt „ Zentralisierung der
Verwaltung“ eingeplant. Allerdings
müssen diese Mittel bis Ende 2018 abgerufen werden. Um zu vermeiden, dass diese
Mittel aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei dem Projekt „Zentralisierung
der Verwaltung“ nicht fristgemäß abgerufen werden können, sollen diese
Finanzmittel als Deckung genutzt werden. Ob es derzeit entsprechende weitere
Fördermittelprogramme gibt, wird aktuell verwaltungsintern geprüft.
Folgekostenbetrachtung
|
Kosten 2016 |
Kosten 2016 |
Kosten nach Umbau |
|
"An der Rennbahn" |
"Rote
Berge" |
"An der
Rennbahn" |
Energie
und Wasser |
14.700 € |
*2 |
14.700 € |
Bauunterhaltung |
8.800 € |
*2 |
5.000 € |
Wartungen |
700 € |
*2 |
500 € |
Grundbesitzababen |
27.200 € |
*2 |
27.200 € |
Versicherungen |
460 € |
*2 |
460 € |
Grünpflege
TBS |
6.000 € |
*2 |
*1 |
Instandhaltung
durch TBS |
67.300 € |
*2 |
*1 |
Gebäudereinigung |
7.700 € |
*2 |
*1 |
Abschreibungen
|
12.000 € |
2.700
€ |
130.000 € |
Vereinszuschuss
*3 |
- € |
20.000
€ |
*1 |
|
|
|
|
*1 )
Diese Positionen können für die neue Anlage "An der Rennbahn" zum |
|||
heutigen
Zeitpunkt nicht beziffert werden. Diese sind abhängig vom zukünftigen |
|||
Bewirtschaftungskonzept
(sh. auch Beschlussvorschlag zu F)) |
|
||
|
|
|
|
*2)
Diese Positionen fallen in die Zuständigkeit / Verantwortung |
|
||
des
VfB Schwelm. Zwischen der Stadt sowie dem VfB Schwelm besteht ein |
|||
entsprechender
Nutzungsvertrag für die Anlagen "Brunnen" und "Rote
Berge" |
|||
|
|
|
|
*3)
Die Zuschussposition für die Anlage "Rote Berge" in Höhe von 20.000
€ |
|||
entfällt
nach Fertigstellung der neuen Anlage "An der Rennbahn" |
|
Die finanziellen Auswirkungen sind dem vorstehenden Sachverhalt zu
entnehmen.
Hinweis: Diese Vorlage
ergänzt die Vorlagen Nr. 065/2017 und 065/2017/1
Beschlussvorschlag:
A) Der Sperrvermerk, der bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten
– zugunsten des Rates der Stadt Schwelm
zu den Vorlagen Nr. 226/2016 und 226/2016/1 beschlossen wurde, wird aufgehoben.
Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.380.000 € werden für die
Umsetzung der Beschlussvorschläge B), C), und D) dieser Vorlage freigegeben.
B) Die Verwaltung wird beauftragt, die
Sportanlage „An der Rennbahn“ in eine Leichtathletikanlage Kampfbahn „Typ B“
umzubauen. Bestandteil dieses Beschlussvorschlages ist auch die Errichtung
eines aktiven Schallschutzes, die Anschaffung der notwendigen technischen
Pflegegeräte sowie der Unterbringungsmöglichkeiten für die Pflegegeräte und
Sportgeräte.
C) Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung
des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das Mehrzweckspielfeld zu sanieren
bzw. zu erneuern.
D) Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung der Beschlussvorschläge
zu B) und C) beauftragt, das Umkleidegebäude mit einem Finanzmittelansatz in
Höhe von……………………€ umzubauen.
E) Die für die Beschlussvorschläge B)
und C) dieser Vorlage notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.700.500
€ werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen
eigene Sportstätten – in Höhe von 200.500 € überplanmäßig zur Verfügung
gestellt.
Für den
Beschlussvorschlag zu D) werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 –
Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – weitere Finanzmittel in Höhe von
……………….€ überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
F) Die Verwaltung wird beauftragt, bis
zur Sitzung des Rates am 6.7.2017 ein Bewirtschaftungskonzept zu entwickeln und
zur Beratung / Beschlussfassung vorzulegen.
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |