Sachverhalt:
Gemäß §§
52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellen die o.g. Ausschüsse
für die aufzunehmende Niederschrift über die von ihnen gefassten Beschlüsse
eine Schriftführerin und zwei stellvertretende Schriftführerinnen.
Die
Verwaltung schlägt daher Frau Cornelia Bach, Frau Monika Weiße und Frau Margit
Passehl vor.
Beschlussvorschlag:
Zur
einmaligen Schriftführung für die gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses, des
Liegenschaftsausschusses und des Sportausschusses am 15.05.2017 wird Frau
Cornelia Bach bestellt.
Frau
Monika Weiße und Frau Margit Passehl werden einmalig für die oben genannte
Sitzung zu stellvertretenden Schriftführerinnen bestellt.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |