Betreff
SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße/Saarstraße
Vorlage
087/2017
Aktenzeichen
FB 6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2017 beantragt die SPD-Fraktion, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße in Fahrtrichtung Nord aufzuheben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend zu regeln, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.

Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) sollen verboten bleiben und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden. (Schreiben s. Anlage 1)

Im Rahmen der AUS-Sitzung am 14.03.2017 wurde seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die im Beschlussvorschlag genannte Maßnahme zu erheblichen Rückstauproblemen vor allem des Schwerlastverkehrs der Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen würde. Diese Schlussfolgerung lässt sich aus Praxiserfahrungen ableiten.

Um eine Rückstauproblematik zu vermeiden, hat der AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur Sperrung der Blücherstraße gefasst.

Im Jahr 2008 hat die Metro-Gruppe das Grundstück Saarstraße 9 erworben. Der Bauantrag für das Vorhaben ist im November 2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Das Verkehrsgutachten des Büros Brilon, Bondzio, Weiser hatte, unter Berücksichtigung des bestehenden Verkehrsaufkommens und der Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, folgende vier Varianten geprüft:

 

  • Variante 1     Heutiger Ausbauzustand
  • Variante 2     Signalisierung des Knotenpunktes Saarstraße / Blücherstraße
  • Variante 3     Abbindung Blücherstraße und „abknickende Vorfahrt“ im Einmündungsbereich Blücher-/Saarstraße
  • Variante 4     Anbindung an die B 7 über einen neuen Knotenpunkt

 

 

Zusammenfassend hat das Gutachterbüro die Umsetzung der Variante 3 empfohlen, also die Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur ehem. B 7 in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße südlich der Saarstraße. Der heutige Ausbauzustand (Variante 1) gewährleistete keinen störungsfreien Verkehrsablauf im Einmündungsbereich der Saarstraße, so dass diese Variante vom Gutachter nicht empfohlen wurde. Die Varianten 2 und 4 wurden aufgrund des hohen Kostenaufwandes nicht weiter verfolgt.

 

Eine damalige Beteiligung der betroffenen Anlieger zur Sperrung der Blücherstraße hat ergeben, dass diese die Sperrung mehrheitlich befürworten.

Die Verwaltung hat sich damals den Aussagen des Verkehrsgutachtens angeschlossen und empfohlen, Variante 3 - also die Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur ehem. B 7 in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße – weiterzuverfolgen.

Vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung besteht aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit kein Änderungsbedarf für eine gut funktionierende Lösung insbesondere bzgl. der dort angesiedelten Firmen (u. a. ALDI-Logistikzentrum, METRO) und deren tageszeitlicher Verkehrserfordernisse. Zudem hat sich seit dem ursprünglichen Beschluss zur Sperrung der Blücherstraße die verkehrsplanerische und städtebauliche Situation vor Ort nicht geändert. Die Unfalllage ist unauffällig.

Vor der Sperrung der Blücherstraße wurde, bedingt durch den geringen Abstand des Knotens Blücherstraße / Saarstraße zum Knoten Talstraße / Blücherstraße (ca. 50 m), das Abfließen des Verkehrs von der Saarstraße zur Talstraße durch Rückstauungen in der Blücherstraße behindert.

Die Abbindung der Blücherstraße hat bewirkt, dass diese Rückstauproblematik nicht mehr auftritt. Die Saarstraße ist nunmehr aufgrund der stärkeren Verkehrsbedeutung als abknickende Vorfahrt gegenüber der Blücherstraße bevorrechtigt.

Bei einer Aufhebung der Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Nord würden jedoch einerseits Verkehrsstörungen im Knoten Saarstraße / Blücherstraße auftreten. Die Verwaltung ist diesbezüglich einer anderen Meinung als der Antragssteller, da Praxiserfahrungen aufzeigen, dass trotz einer abknickenden Vorfahrt Rückstauprobleme in die Saarstraße zu erwarten sind. Andererseits würden auch Verkehrsstörungen im Bereich der Linksabbiegerspur vom Am Ochsenkamp in die Blücherstraße auftreten. Diese resultieren aus dem dann höheren Verkehrsaufkommen sowie dem gebogenen Straßenverlauf der Straße Am Ochsenkamp und den damit einhergehenden Sichtbehinderungen mit dem entgegenkommenden Verkehr. Der beantragte Handlungsvorschlag ist somit aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.

Deshalb befürwortet die Stadtverwaltung weiterhin, dass die Durchfahrt durch die Blücherstraße in beiden Richtungen unterbrochen bleibt und der Verkehr über das übergeordnete Straßennetz der Straßen Am Ochsenkamp sowie Carl-vom-Hagen-Straße geführt wird. Dort kann auf der B 483 lichtsignalgeregelt nach links in Richtung West abgebogen werden.

Darüber hinaus ist nach Mitteilungen der Technischen Betriebe Schwelm das fast 70 Jahre alte Brückenbauwerk im Bereich der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, die im Rahmen einer Aufhebung der Sperrung stark vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen, da die Brücke nicht die entsprechende Stabilität besitzt.

 

 


Entscheidungsvorschlag

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2017 zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße in Fahrtrichtung Nord wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Verwaltung schlägt aus den nachfolgenden Gründen vor, dem beiliegenden Antrag nicht zu folgen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg