Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.04.2017 beantragt die
SPD-Fraktion, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die
Saarstraße in Fahrtrichtung Nord aufzuheben und die Verkehrsführung in diesem
Bereich dahingehend zu regeln, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende
Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr
gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.
Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in
die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) sollen verboten bleiben
und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden. (Schreiben s.
Anlage 1)
Im Rahmen der AUS-Sitzung am 14.03.2017
wurde seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die im
Beschlussvorschlag genannte Maßnahme zu erheblichen Rückstauproblemen vor allem
des Schwerlastverkehrs der Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen
würde. Diese Schlussfolgerung lässt sich aus Praxiserfahrungen ableiten.
Um eine Rückstauproblematik zu vermeiden,
hat der AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur Sperrung der
Blücherstraße gefasst.
Im Jahr 2008 hat die Metro-Gruppe das
Grundstück Saarstraße 9 erworben. Der Bauantrag für das Vorhaben ist im
November 2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Das Verkehrsgutachten
des Büros Brilon, Bondzio, Weiser hatte, unter Berücksichtigung des bestehenden
Verkehrsaufkommens und der Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommens,
folgende vier Varianten geprüft:
- Variante
1 – Heutiger Ausbauzustand
- Variante
2 – Signalisierung des Knotenpunktes
Saarstraße / Blücherstraße
- Variante 3 –
Abbindung Blücherstraße und „abknickende Vorfahrt“ im Einmündungsbereich
Blücher-/Saarstraße
- Variante
4 – Anbindung an die B 7 über einen neuen
Knotenpunkt
Zusammenfassend hat das
Gutachterbüro die Umsetzung der Variante 3 empfohlen, also die Anlage einer
„abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur ehem. B 7 in Verbindung mit einer
Sperrung der Blücherstraße südlich der Saarstraße. Der heutige Ausbauzustand
(Variante 1) gewährleistete keinen störungsfreien Verkehrsablauf im
Einmündungsbereich der Saarstraße, so dass diese Variante vom Gutachter nicht
empfohlen wurde. Die Varianten 2 und 4 wurden aufgrund des hohen
Kostenaufwandes nicht weiter verfolgt.
Eine damalige Beteiligung der
betroffenen Anlieger zur Sperrung der Blücherstraße hat ergeben, dass diese die
Sperrung mehrheitlich befürworten.
Die Verwaltung hat sich damals den Aussagen
des Verkehrsgutachtens angeschlossen und empfohlen, Variante 3 - also die
Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur ehem. B 7 in Verbindung
mit einer Sperrung der Blücherstraße – weiterzuverfolgen.
Vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung
besteht aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit kein Änderungsbedarf für eine gut
funktionierende Lösung insbesondere bzgl. der dort angesiedelten Firmen
(u. a. ALDI-Logistikzentrum, METRO) und deren tageszeitlicher Verkehrserfordernisse.
Zudem hat sich seit dem ursprünglichen Beschluss zur Sperrung der Blücherstraße
die verkehrsplanerische und städtebauliche Situation vor Ort nicht geändert.
Die Unfalllage ist unauffällig.
Vor der Sperrung der Blücherstraße wurde,
bedingt durch den geringen Abstand des Knotens Blücherstraße / Saarstraße zum
Knoten Talstraße / Blücherstraße (ca. 50 m), das Abfließen des Verkehrs von der
Saarstraße zur Talstraße durch Rückstauungen in der Blücherstraße behindert.
Die Abbindung der Blücherstraße hat bewirkt,
dass diese Rückstauproblematik nicht mehr auftritt. Die Saarstraße ist nunmehr
aufgrund der stärkeren Verkehrsbedeutung als abknickende Vorfahrt gegenüber der
Blücherstraße bevorrechtigt.
Bei einer Aufhebung der Sperrung der
Blücherstraße in Fahrtrichtung Nord würden jedoch einerseits Verkehrsstörungen
im Knoten Saarstraße / Blücherstraße auftreten. Die Verwaltung ist
diesbezüglich einer anderen Meinung als der Antragssteller, da
Praxiserfahrungen aufzeigen, dass trotz einer abknickenden Vorfahrt
Rückstauprobleme in die Saarstraße zu erwarten sind. Andererseits würden auch
Verkehrsstörungen im Bereich der Linksabbiegerspur vom Am Ochsenkamp in die
Blücherstraße auftreten. Diese resultieren aus dem dann höheren
Verkehrsaufkommen sowie dem gebogenen Straßenverlauf der Straße Am Ochsenkamp
und den damit einhergehenden Sichtbehinderungen mit dem entgegenkommenden
Verkehr. Der beantragte Handlungsvorschlag ist somit aus Sicht der Verwaltung
nicht zielführend.
Deshalb befürwortet die Stadtverwaltung
weiterhin, dass die Durchfahrt durch die Blücherstraße in beiden Richtungen
unterbrochen bleibt und der Verkehr über das übergeordnete Straßennetz der
Straßen Am Ochsenkamp sowie Carl-vom-Hagen-Straße geführt wird. Dort kann auf
der B 483 lichtsignalgeregelt nach links in Richtung West abgebogen werden.
Darüber hinaus ist nach Mitteilungen der
Technischen Betriebe Schwelm das fast 70 Jahre alte Brückenbauwerk im Bereich
der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, die im Rahmen einer Aufhebung
der Sperrung stark vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen, da die Brücke nicht
die entsprechende Stabilität besitzt.
Entscheidungsvorschlag
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2017
zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße
in Fahrtrichtung Nord wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt aus den nachfolgenden
Gründen vor, dem beiliegenden Antrag nicht zu folgen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |