Sachverhalt:
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Gem. ? 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grunds?tze ordnungsm??iger Buchf?hrung ein den tats?chlichen Verh?ltnissen entsprechendes Bild der Verm?gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erl?utern.
Der Jahresabschluss besteht gem. ? 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit ? 37 GemHVO NW aus:
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtfinanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz,
- dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und
- dem Lagebericht.
Der Entwurf
des Jahresabschlusses 2016 wurde gem. ? 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 31.03.2017
durch die K?mmerin aufgestellt und durch die?
B?rgermeisterin best?tigt.
Als am
St?rkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm
verpflichtet Ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der St?rkungspaktmittel
nachhaltig zu sanieren. Als ein gro?es Etappenziel war bis sp?testens im Jahr
2016 der Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einem erstmalig im Berichtsjahr
erwirtschafteten ?berschuss in H?he von 2,827 Mio. ? wurde dieses Ziel erreicht
und das Eigenkapital der Stadt Schwelm konnte erstmalig seit der Einf?hrung des
NKF wieder aufgebaut
Die
Haushaltsplanung sah im Ergebnisplan f?r das Haushaltsjahr 2016 ein Jahres?ergebnis
in H?he von 0,349 Mio. ? vor. Somit liegt der Jahresfehlbetrag um 2,478 Mio. ?
?ber der urspr?nglichen Planung.
Wesentliche
Eckpunkte des Jahresabschlusses 2016:
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Verbesserung |
Verschlechterung |
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Mio.
? |
Mio.
? |
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Gewerbesteuer |
2,7 |
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Transferertr?ge "Hilfe zur
Erziehung" |
0,6 |
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Sach- und Dienstleistungen |
0,6 |
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R?ckerstattung von
Niederschlagswassergeb?hren |
0,5 |
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Personalaufwand zahlungswirksam |
0,5 |
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Pensions-/ Beihilfer?ckstellungen
Versorgungsempf?nger |
0,4 |
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(Mehrertr?ge./. Mehraufwendungen) |
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Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen |
0,3 |
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Instandhaltungsr?ckstellungen |
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1,8 |
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Produkt Hilfen f?r Asylbewerber
(Gesamtergebnis) |
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0,5 |
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Gewerbesteuerumlage |
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0,5 |
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Gemeindeanteil Einkommen-/
Umsatzsteuer |
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0,3 |
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5,6 |
3,1 |
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2,5 |
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Verbesserung
gesamt |
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Gem. ? 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet die B?rgermeisterin den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zun?chst an den Rechnungspr?fungs?ausschuss zur Pr?fung weitergeleitet.
Bei der Pr?fung des Jahresabschlusses 2016 bedient sich der Rechnungspr?fungs?ausschuss gem. ? 101 Abs. 8 GO NW der ?rtlichen Rechnungspr?fung.
Nach Durchf?hrung der in ? 101 GO NW geregelten Pr?fung durch den Rechnungspr?fungsausschuss stellt der Rat den gepr?ften Jahresabschluss fest, beschlie?t ?ber die Verwendung des Jahres?berschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet ?ber die Entlastung der B?rgermeisterin.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird in elektronischer Form zur Verf?gung gestellt. Papierexemplare k?nnen auf Wunsch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 wird dem Rechnungspr?fungsausschuss zur Pr?fung
zugeleitet.
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
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