Sachverhalt:
Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtfinanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz,
- dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und
- dem Lagebericht.
Der Entwurf
des Jahresabschlusses 2016 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 31.03.2017
durch die Kämmerin aufgestellt und durch die
Bürgermeisterin bestätigt.
Als am
Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm
verpflichtet Ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der Stärkungspaktmittel
nachhaltig zu sanieren. Als ein großes Etappenziel war bis spätestens im Jahr
2016 der Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einem erstmalig im Berichtsjahr
erwirtschafteten Überschuss in Höhe von 2,827 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht
und das Eigenkapital der Stadt Schwelm konnte erstmalig seit der Einführung des
NKF wieder aufgebaut
Die
Haushaltsplanung sah im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresergebnis
in Höhe von 0,349 Mio. € vor. Somit liegt der Jahresfehlbetrag um 2,478 Mio. €
über der ursprünglichen Planung.
Wesentliche
Eckpunkte des Jahresabschlusses 2016:
|
Verbesserung |
Verschlechterung |
|
Mio.
€ |
Mio.
€ |
Gewerbesteuer |
2,7 |
|
Transfererträge "Hilfe zur
Erziehung" |
0,6 |
|
Sach- und Dienstleistungen |
0,6 |
|
Rückerstattung von
Niederschlagswassergebühren |
0,5 |
|
Personalaufwand zahlungswirksam |
0,5 |
|
Pensions-/ Beihilferückstellungen
Versorgungsempfänger |
0,4 |
|
(Mehrerträge./. Mehraufwendungen) |
|
|
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen |
0,3 |
|
Instandhaltungsrückstellungen |
|
1,8 |
Produkt Hilfen für Asylbewerber
(Gesamtergebnis) |
|
0,5 |
Gewerbesteuerumlage |
|
0,5 |
Gemeindeanteil Einkommen-/
Umsatzsteuer |
|
0,3 |
|
5,6 |
3,1 |
|
2,5 |
|
|
Verbesserung
gesamt |
Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet die Bürgermeisterin den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
zugeleitet.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |