Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2016
Vorlage
084/2017
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

-          der Gesamtergebnisrechnung,

-          der Gesamtfinanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          der Bilanz,

-          dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

-          dem Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 31.03.2017 durch die Kämmerin aufgestellt und durch die  Bürgermeisterin bestätigt.

 

Als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm verpflichtet Ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der Stärkungspaktmittel nachhaltig zu sanieren. Als ein großes Etappenziel war bis spätestens im Jahr 2016 der Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einem erstmalig im Berichtsjahr erwirtschafteten Überschuss in Höhe von 2,827 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht und das Eigenkapital der Stadt Schwelm konnte erstmalig seit der Einführung des NKF wieder aufgebaut

Die Haushaltsplanung sah im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahres­ergebnis in Höhe von 0,349 Mio. € vor. Somit liegt der Jahresfehlbetrag um 2,478 Mio. € über der ursprünglichen Planung.

 

Wesentliche Eckpunkte des Jahresabschlusses 2016:

 

 

Verbesserung

Verschlechterung

 

Mio. €

Mio. €

Gewerbesteuer

2,7

 

Transfererträge "Hilfe zur Erziehung"

0,6

 

Sach- und Dienstleistungen

0,6

 

Rückerstattung von Niederschlagswassergebühren

0,5

 

Personalaufwand zahlungswirksam

0,5

 

Pensions-/ Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger

0,4

 

(Mehrerträge./. Mehraufwendungen)

 

 

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

0,3

 

Instandhaltungsrückstellungen

 

1,8

Produkt Hilfen für Asylbewerber (Gesamtergebnis)

 

0,5

Gewerbesteuerumlage

 

0,5

Gemeindeanteil Einkommen-/ Umsatzsteuer

 

0,3

 

5,6

3,1

 

2,5

 

Verbesserung gesamt

 

 

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet die Bürgermeisterin den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 bedient sich der Rechnungsprüfungs­ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung.

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg