Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2016 weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1.110.444,26 EUR aus.
Der Jahresüberschuss der Sparkasse beinhaltet einen
Teilbetrag in Höhe von 659.622,00 EUR, der aufgrund einer Änderung des § 253
HGB einer Ausschüttungssperre unterliegt. Dieser Betrag ist der
Sicherheitsrücklage zuzuführen und in der vorgenannten Gesamtzuführung zur
Sicherheitsrücklage (b) enthalten.
Über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
(SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG
der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.
Der Verwaltungsrat
der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 1.110.444,26 EUR
a) in Höhe von 386.100,32 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten
- davon Steuern: 61.100,32 EUR
- davon Nettoausschüttung: 325.000,00 EUR
b) in Höhe von 724.343,94 EUR in die
Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.
In die freie
Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen
keine Beträge eingestellt werden.
Abweichend vom
Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung
des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder
ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über
die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung
im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse
und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der
Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem
Verwendungsvorschlag erfüllt.
Im Haushaltsplan
2017 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und aus Beteiligungen - für das Jahr 2017 eine Gewinnausschüttung
der Sparkasse in Höhe von 325.000 EUR vorgesehen.
Von der Brutto – Gewinnausschüttung (386.100,32 EUR) werden
insgesamt 61.100,32 € einbehalten (Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 325.000,00 € entspricht
dem Veranschlagungsbetrag.
Die
Ertragssituation stellt sich wie folgt dar:
Netto-Gewinnausschüttung 325.000,00
EUR
Veranschlagungsbetrag 325.000,00 EUR
Der
Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur
Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als
Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Eine entsprechende
Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2017 durch die
Stadt Schwelm sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von 1.110.444,26 EUR
aus dem Geschäftsjahr 2016 wird
a) in Höhe von 386.100,32 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet
- davon Steuern: 61.100,32 EUR
- davon Nettoausschüttung: 325.000,00 EUR
b) in Höhe von 724.343,94 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt.
Sparkasse
zu Schwelm eingestellt.
In die
freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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