Sachverhalt:
Im Jahr 2014 hat die Stadt Schwelm dem Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des
Rettungsdienstes im Rahmen des Plan-BAB 2015 die voraussichtlich im Jahre 2015
anfallenden Kosten für den Rettungsdienst mitgeteilt und der Ennepe-Ruhr-Kreis
hat der Stadt Schwelm auf dieser Basis Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt
1.248.724,00 Euro geleistet. Auf Anregung des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde
allerdings kein separater Plan-BAB für das Jahr 2015 erstellt, sondern es
wurden die Plan-Zahlen für das Jahr 2014 zu Grunde gelegt. Diese wiederum
beruhen auf den Ist-Zahlen aus dem Jahre 2012.
Die Abrechnung des Ennepe-Ruhr-Kreises, die - aus nicht durch die Stadt
Schwelm zu vertretenden Gründen - erst kürzlich erfolgte, ergab für das Jahr
2015 Kosten i. H. v. 1.186.811,00 Euro.
Der größte Teil der Differenz i. H. v. 61.913,00 Euro beruht zum einen darauf,
dass Aufwendungen entgegen der ursprünglichen Planung nicht gezahlt werden
mussten und zum anderen auf der Umstellung von Umlageschlüsseln.
Auf den allgemeinen und den
besonderen Rettungsdienst entfällt jeweils ein Anteil an der Nachzahlung i. H.
v. 30.956,50 Euro. Der Ansatz auf der entsprechenden Haushaltsstelle des
allgemeinen Rettungsdienstes beträgt 1.650,00 Euro und auf der entsprechenden
Haushaltsstelle des besonderen Rettungsdienstes 850,00 Euro. Des Weiteren
stehen noch Mittel in den jeweiligen Deckungskreisen zur Verfügung, die zum
Teil noch gesperrt sind und freigegeben werden müssen.
Bei der Haushaltsstelle 02.01.09.523200 wird unter Berücksichtigung, der
zur Verfügung stehenden Mittel eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 26.692,66
Euro und bei der Haushaltsstelle 02.01.10.523200 i. H. v. 27.899,90 Euro
erforderlich. Die Deckung kann durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer – gewährleistet werden.
Die zur Zeit
noch in den Deckungskreisen gesperrten Mittel werden freigegeben.
Da keine
Fachausschüsse vor der Ratssitzung stattfanden, wird die Beschlussvorlage
direkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 02.01.09.523200 - Erstattungen von Aufwendungen
v. Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt
Allgemeiner Rettungsdienst) werden für das HHJahr 2017 überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 26.692,66 Euro bewilligt. Die Deckung ist
durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300
-Gewerbesteuer - gewährleistet.
Bei der
Haushaltsstelle 02.01.10.523200 - Erstattungen von Aufwendungen v. Dritten aus
lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt Besonderer
Rettungsdienst) werden für das HHJahr 2017 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
in Höhe von 27.899,90 Euro bewilligt. Die Deckung ist durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 -
Gewerbesteuer – gewährleistet.
Die zur Zeit
noch in den Deckungskreisen gesperrten Mittel werden freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 02.01.09 und 02.01.10 |
Bezeichnung
Allgemeiner und besonderer Rettungsdienst |
|
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Aufwand X |
Ertrag |
Einmalig X |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv X |
Bedarf i. Haushaltsjahr 54.592,56 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
X |
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge/-einzahlungen
bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |