Sachverhalt:
Zwischen
der Verwaltung der Stadt Schwelm und dem Sprecherkreis der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII, Untergruppe Erzieherische Hilfen (AG 78) hat es in
den vergangenen Monaten diverse Gespräche zu Themen der Trägervielfalt und der
Zusammenarbeit gegeben. Es wurde zugesagt, im JHA über die weitere Entwicklung
zu berichten.
Aus den
letzten Gesprächsrunden gibt es folgende Ergebnisse:
Es wird
ein Prozess zur Gestaltung der Zusammenarbeit des JA und der Träger auf Basis
der „Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen/ Empfehlungen für Jugendämter und
freie Träger“ gestartet.
Mittelfristig
wird angestrebt, alle Vereinbarungen, die in Schwelm in diesem Bereich
abgeschlossen werden, entsprechend dieser Empfehlungen zu gestalten. In den
interkommunalen Arbeitskreisen soll ebenfalls auf eine Anwendung dieser Empfehlungen
hingewirkt werden.
Eine
externe Moderation, möglichst durch das Landesjugendamt, wird angestrebt.
Die
Aussagen zum Wunsch- und Wahlrecht, die im SGB VIII verankert sind, werden in
transparenter Form für den Bürger zusammengefasst und mittels eines Handzettels
sowie auf der Internetseite publik gemacht. Ferner sollen die Möglichkeiten für
die Träger der Jugendhilfe, sich durch Verlinkungen auf der Internetseite
der Öffentlichkeit zu präsentieren, verstärkt werden.
Die
Einrichtung einer Ombudschaftsstelle Jugendhilfe für Schwelm wird angestrebt.
Es wird
regelmäßige Berichte im JHA zu den Themen Trägervielfalt, Wirkungscontrolling
und Qualitätsentwicklung geben. Die Berichte werden im engen Austausch mit der
AG 78 erstellt. Es ist noch zu prüfen und festzulegen, welche Kriterien für die
Berichterstattung als relevant definiert werden sollen. (z.B. absolute vs.
vollzeitverrechnete Fallzahlen). Gegebenenfalls sind im ersten Schritt
verschiedene Auswertungen einander gegenüber zu stellen. Dies setzt jedoch
voraus, dass die technischen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen
bzw. bereitgestellt werden.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |