Betreff
Ombudschaften – Internes Beschwerdemanagement im Jugendamt
Vorlage
076/2017
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

„Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe werden seit Jahren fachpolitisch diskutiert und ihre Anzahl ist in den letzten Jahren in Deutschland angestiegen, gleichwohl handelt es sich dabei noch um ein recht junges Thema. Die erste Ombudsstelle, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., wurde 2002 gegründet; in den folgenden Jahren entstanden weitere Ombudsstellen und Initiativen mit dem Ziel Betroffene in der Sicherstellung ihrer Rechte zu unterstützen. Anlass für diese Entwicklung, insbesondere in Berlin, waren die drastischen Kürzungen öffentlicher Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, die dazu führten, dass es Personensorgeberechtigten (Anspruchsberechtigte bei Hilfen zur Erziehung) und jungen Volljährigen sehr schwer gemacht oder gar verwehrt wurde, ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII zu realisieren. In der Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstellen in der Jugendhilfe sind heute zwei Schwerpunkte zu beobachten, erstens die Unterstützung der Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt und zweitens während der Leistungserbringung durch einen Träger der freien Jugendhilfe.

Auf Bundesebene existiert ein Zusammenschluss von Ombudsstellen und Initiativen in Deutschland – das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitglieder des Netzwerks verbindet ein gemeinsames Interesse: Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien ombudschaftlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung…

…Weitere Informationen über das Bundesnetzwerk und die jeweiligen Ombudsstellen sowie Initiativen in Deutschland finden Sie auf folgender Homepage: www.ombudschaft-jugendhilfe.de“*

* Quelle: Internetseite der Ombudschaft Jugendhilfe NRW - http://ombudschaft-nrw.de/beschwerde-und-ombudstellen/

Der Aufbau einer Ombudsstelle in Schwelm kann z.B. durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW unterstützt werden.

Die Fachstelle der Ombudschaft Jugendhilfe NRW bietet Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe in NRW an, sie kostenlos beim Aufbau gemeinsamer örtlicher/ regionaler Beschwerde- bzw. Ombudsstellen für junge Menschen und leistungsberechtigte Personen zu beraten und zu unterstützen.

Die Beratung vor Ort durch die Fachstelle Ombudschaft beinhaltet die:

-       Beratung bei der Konzeptentwicklung

-       Bereitstellung von Grundlagen und Materialien

-       fachliche Begleitung und Qualifizierung örtlicher

Ansprechpersonen/Ombudspersonen

Das Landesjugendamt kann durch fachliche Beratung beim Aufbau von Ombudschaften unterstützen.

Außerdem soll ein Vertreter des Vereins „Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.“ in die AG 78, Untergruppe Erzieherische Hilfen eingeladen werden.

 

Letztlich handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung und die Finanzierung dieser Leistung (Personal und Rahmenkosten) ist durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen auszugleichen. Vor diesem Hintergrund soll diskutiert werden, ob die Verwaltung beauftragt wird, eine solche Ombudschaft für Schwelm zu planen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg