Sachverhalt:
„Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe werden
seit Jahren fachpolitisch diskutiert und ihre Anzahl ist in den letzten Jahren
in Deutschland angestiegen, gleichwohl handelt es sich dabei noch um ein recht
junges Thema. Die erste Ombudsstelle, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe
e.V., wurde 2002 gegründet; in den folgenden Jahren entstanden weitere
Ombudsstellen und Initiativen mit dem Ziel Betroffene in der Sicherstellung
ihrer Rechte zu unterstützen. Anlass für diese Entwicklung, insbesondere in
Berlin, waren die drastischen Kürzungen öffentlicher Ausgaben in der Kinder-
und Jugendhilfe, die dazu führten, dass es Personensorgeberechtigten
(Anspruchsberechtigte bei Hilfen zur Erziehung) und jungen Volljährigen sehr
schwer gemacht oder gar verwehrt wurde, ihren Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB VIII zu realisieren. In der Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstellen in der
Jugendhilfe sind heute zwei Schwerpunkte zu beobachten, erstens die
Unterstützung der Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der
Leistungsgewährung durch ein Jugendamt und zweitens während der
Leistungserbringung durch einen Träger der freien Jugendhilfe.
Auf Bundesebene existiert ein
Zusammenschluss von Ombudsstellen und Initiativen in Deutschland – das Bundesnetzwerk
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitglieder des Netzwerks
verbindet ein gemeinsames Interesse: Sie unterstützen Kinder, Jugendliche,
junge Volljährige und Familien ombudschaftlich im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung…
…Weitere Informationen über das
Bundesnetzwerk und die jeweiligen Ombudsstellen sowie Initiativen in
Deutschland finden Sie auf folgender Homepage: www.ombudschaft-jugendhilfe.de“*
* Quelle: Internetseite der Ombudschaft Jugendhilfe NRW - http://ombudschaft-nrw.de/beschwerde-und-ombudstellen/
Der Aufbau einer
Ombudsstelle in Schwelm kann z.B. durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW
unterstützt werden.
Die Fachstelle der
Ombudschaft Jugendhilfe NRW bietet Jugendämtern und freien Trägern der
Jugendhilfe in NRW an, sie kostenlos beim Aufbau gemeinsamer örtlicher/
regionaler Beschwerde- bzw. Ombudsstellen für junge Menschen und
leistungsberechtigte Personen zu beraten und zu unterstützen.
Die Beratung vor
Ort durch die Fachstelle Ombudschaft beinhaltet die:
- Beratung bei der Konzeptentwicklung
- Bereitstellung von Grundlagen und
Materialien
-
fachliche
Begleitung und Qualifizierung örtlicher
Ansprechpersonen/Ombudspersonen
Das
Landesjugendamt kann durch fachliche Beratung beim Aufbau von Ombudschaften
unterstützen.
Außerdem soll ein
Vertreter des Vereins „Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.“ in die AG 78,
Untergruppe Erzieherische Hilfen eingeladen werden.
Letztlich
handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung und die Finanzierung dieser
Leistung (Personal und Rahmenkosten) ist durch den Verzicht auf andere
freiwillige Leistungen auszugleichen. Vor diesem Hintergrund soll diskutiert
werden, ob die Verwaltung beauftragt wird, eine solche Ombudschaft für Schwelm
zu planen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |