Betreff
Digitales Archiv NRW / Langzeitarchivierung
Vorlage
068/2017
Aktenzeichen
FB 7 To
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

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Langzeitarchivierung als kommunale Pflichtaufgabe

Der Wandel zur Informationsgesellschaft macht auch vor den Archiven nicht halt. In unseren Verwaltungen werden bereits seit den achtziger Jahren in immer gr??erem Ma?e elektronische Unterlagen erstellt, die von den zust?ndigen Archiven langfristig zu sichern sind. Da die Archive die langfristige Nutzbarkeit der gespeicherten Daten sicherzustellen haben, m?ssen sie sich bereits bei der Einf?hrung elektronischer Systeme (Vorgangsbearbeitungssysteme, Fachverfahren, etc.) einbringen. Dabei benennen die Archive einerseits die zur Archivierung geeigneten Dateiformate, in denen Unterlagen gespeichert werden k?nnen, andererseits arbeiten sie bei der Erstellung der geeigneten Ordnungsstrukturen (Aktenpl?ne, Fristenkataloge, Schriftgutverwaltung allg.) entsprechend mit.

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Gleichzeitig wird es immer wichtiger, die eigenen Erschlie?ungsleistungen in Form von elektronischen Best?nde?bersichten und Online-Findb?chern im Internet bereit zu stellen. Nur so k?nnen Archive sicherstellen, auch weiterhin als Wissensspeicher neben Bibliotheken und Museen wahrgenommen zu werden. Die digitale Bereitstellung von Archivgut im Lesesaal und auch im Internet ist l?ngst keine Vision mehr, sondern in vielen Archiven bereits Wirklichkeit.

So ist seit vielen Jahren jedem, der sich mit dem Thema "Datenverarbeitung in der ?ffentlichen Verwaltung" besch?ftigt, klar, dass inzwischen so gro?e Bereiche der t?glichen Arbeit computergest?tzt laufen, dass hier im gro?en Stil langfristig zu erhaltende Informationen entstehen: Elektronisches Archivgut.

Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen k?nnen diese Daten mit Systemen zur Langzeitspeicherung vorgehalten werden (Dokumentenmanagementsysteme, kurz: DMS), die sich u.a. an den Technischen Richtlinien des BSI (Bundesamt f?r Sicherheit in der Informationstechnik) orientieren. Viele DMS-Hersteller werben mit entsprechenden Referenzen und dem Schlagwort der sog. ?Revisionssicheren Speicherung?. Tats?chlich sind die Systeme in der Lage, durch entsprechende redundante Speichersysteme und oft durch Verschl?sselungs- und Signaturverfahren die Datenintegrit?t und -authentizit?t f?r einen definierten Zeitraum sicherzustellen. Doch was passiert nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen?

Nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist beginnt der Einsatzbereich der Elektronischen Langzeitarchivierung. Auch hier werden vergleichbare Speichersysteme eingesetzt, die die Nullen und Einsen des Bitflusses an ihren Stellen halten (Bitstream Preservation). Statt elektronischer Signaturen werden f?r den langfristigen Authentizit?tsnachweis alle Bearbeitungs- und Ver?nderungsschritte an den abgelegten Informationen protokolliert und dokumentiert. Die zu erhaltenden Prim?rdaten werden mit allen zum Verst?ndnis notwendigen Metadaten und diesen Prozessdaten in Archivinformationspakete - sog. AIPs - verpackt. Statt an den BSI-Richtlinien orientiert man sich am international anerkannten, durch die NASA erarbeiteten ISO-Standard 14721:2012 "Open Archival Information System" bzw. ?Offenes Archiv-Informations-System? (OAIS).

Die EDV-Anf?nge reichen bei den meisten Kommunalverwaltungen bis in die 60er/70er Jahren zur?ck. Das damalige Ziel war eine effektive Aufgabenerledigung, w?hrend nicht an eine sp?tere Aussonderungsm?glichkeit ans Archiv und die Langzeitsicherung der erhobenen Daten gedacht war. Es entwickelten sich Spezialsoftwaren, die eine Fachaufgabe oder eine Reihe verwandter Fachaufgaben vereinfachten, indem sie z.B. interne Berechnungen durchf?hrten, bestimmte Voraussetzungen pr?ften und schlie?lich die Bescheiderstellung unterst?tzten. Im Laufe der Entwicklung haben viele der Programme ?Archivfunktionen? eingef?hrt, durch die nicht mehr f?r den aktuellen Betrieb ben?tigte Daten ausgelagert werden k?nnen. Manche Fachanwendungen verkn?pfen dies sogar mit L?schroutinen f?r diese Altdaten.

Obwohl das Nordrhein-Westf?lische Archivgesetz schon in der ersten Fassung von 1989 auch elektronische Daten und die zur Auswertung und zum Verst?ndnis notwendigen Hilfsmittel f?r anbietungspflichtig deklarierte, konnten sich die meisten Archivarinnen und Archivare wenig um die dort entstehenden Unterlagen k?mmern. Neben der Tatsache, dass es schlicht keine geeigneten elektronischen Aufbewahrungsm?glichkeiten gab,? galt bei den meisten das Credo: ?Alles Wichtige kommt auf Papier!?. Auf diese Weise sind erhebliche Bewertungs- und ?bernahmer?ckst?nde entstanden, zu denen u.a. archivw?rdige Best?nde wie das Einwohnermeldewesen oder das Gewerberegister geh?ren.

Digitales Archiv NRW

Die Erstellung von eigenen Fachkonzepten zum Aufbau von Langzeitarchiven, die Begleitung von Programmierung, Tests und Abnahmen ? diese hochkomplexen und teuren Aufgaben ?berfordern viele kleine, mittelgro?e und auch viele gr??ere Kommunalarchive. In NRW gibt es deshalb seit einigen Jahren die Arbeitsgemeinschaft ?Digitales Archiv NRW? (DA NRW) zwischen Land und dem Rechenzentrumsverbund KDN, dem Zusammenschluss der kommunalen Rechenzentren in NRW. Hier?ber werden den Kommunalarchiven Angebote f?r die Nutzung von Verbundl?sungen zur elektronischen Langzeitarchivierung gemacht und geeignete Hilfsmittel zur digitalen Archivierung angeboten.

DiPS.kommunal

Das LWL-Archivamt f?r Westfalen hat dabei zusammen mit der LWL.IT Service Abteilung und dem Historischen Archiv und dem Amt f?r Informationsverarbeitung der Stadt K?ln die mandantenf?hige Verbundl?sung DiPS.kommunal (Digital Preservation Solution = Digitale Langzeitarchivierungsl?sung) in die Arbeitsgemeinschaft eingebracht. Durch eine Teilnahme an DiPS.kommunal erhalten die westf?lischen Archive ein hochsicheres elektronisches Langzeitarchiv, in dem ?ber halbautomatisierte Schnittstellen elektronische Verwaltungsdaten, aber auch st?dtische Datensammlungen (z.B. die digitalen Fotos der Pressestelle) archiviert werden k?nnen. Um die westf?lischen Archive bei der Einf?hrung eines elektronischen Langzeitarchivs fachlich angemessen beraten und unterst?tzen zu k?nnen, wurden mit Hilfe des Landes NRW entsprechende Stellen beim LWL-Archivamt f?r Westfalen und bei der LWL.IT-Service-Abteilung geschaffen.

(Quelle: LWL-Archivamt f?r Westfalen)

Das Archiv der Stadt Schwelm wird dieses Angebot annehmen und an der Verbundl?sung DiPS.kommunal teilnehmen, um die digitale Langzeitarchivierung nachhaltig, gesetzeskonform und in professionellem Kontext sicherzustellen. Der diesbez?gliche Vertrag ist j?hrlich k?ndbar.

Die j?hrlichen Kosten f?r die beschriebenen Dienstleistungen belaufen sich ab 2018 auf 19.100 Euro, im Preis enthalten sind dabei u.a. 500 GB Speicherplatz. Die entsprechenden Mittel sind noch zu veranschlagen.

F?r das Jahr 2017 fallen aufgrund des Jahresfortschritts voraussichtlich die h?lftigen Aufwendungen, also 9.500 Euro an und werden ?berplanm??ig bei HHSt. 01.01.14.523200 (neu: Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungst?tigkeit) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand bei HHSt. 10.01.01.529100 (Aufwendungen f?r sonstige Dienstleistungen).

Die einmalige Reduzierung durch F?rdermittel im Anschaffungsjahr wird aktuell gepr?ft.

Rechtsgrundlagen:

NRW Archivgesetz in der Fassung vom 30. September 2014 (durch ? 10 (5) aufs kommunale Archivwesen ?bertragen):

??2 (1): elektronische Aufzeichnungen sind ?Unterlagen? und unterliegen der Anbietungspflicht.

?? 2 (6): Die Auswahl der archivw?rdigen Unterlagen erfolgt nach fachlichen Kriterien durch das zust?ndige Archiv.

?? 5 (2): Elektronisches Archivgut ist ?in seiner Entstehungsform? ? also elektronisch aufzubewahren.

?? 4 (1): ?Elektronische Unterlagen, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen? sind anzubieten (d.h. fortlaufend aktualisierte Datenbanken, Webseiten etc.).

? 4 (1): Archive sind erm?chtigt, ?auf Verlangen zur Feststellung der Archivw?rdigkeit Einsicht in die Unterlagen und die dazu geh?rigen Hilfsmittel und erg?nzenden Daten? zu nehmen.

? 4 (2): Es sind alle ? auch personenbezogene Daten und die, die einem ?Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften ?ber die Geheimhaltung unterliegen? ? anbietungspflichtig.

?? 3 (6): Austauschformate, in denen archivw?rdige Unterlagen an die Archive ?bergeben werden ? so nicht ?bergreifend standardisiert ? Einvernehmen mit dem Archiv bestehen muss.

? 3 (6): Das Archiv ist bei der Einf?hrung neuer Software, aus der archivrelevante Unterlagen entstehen k?nnen, zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

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Der Inhalt der Vorlage wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus vorstehendem Sachverhalt.

 

Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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