- 5. Änderung -
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 13 a BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB
3. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Sachverhalt:
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 73 „Neues Wohngebiet
Brunnen“ setzt für den in Rede stehenden Bereich der 5. Änderung (Anlage 1,
Geltungsbereich) zurzeit zum größten Teil ein allgemeines Wohngebiet (WA 1)
fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit hoher
städtebaulicher, architektonischer und ökologischer Qualität für ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als
Eigentumsmaßnahmen der Schwelmer Wohnungsbau mbh und 124 WE als geförderte
Mietwohnungen der Schwelmer & Sozialen.
Im nord-westlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans befindet
sich eine Park & Ride Fläche, die ursprünglich dem seinerzeit geplanten
S-Bahnhaltepunkt zugeordnet war. Diese Planung ist jedoch inzwischen verworfen
worden, so dass auch diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden kann.
Insgesamt umfasst die Fläche der 5. Änderung ca. 14.400 m². Durch die 5.
Änderung des Bebauungsplanes sollen die seit 1999 brachliegenden
Grundstücksflächen einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.
Das Wohngebiet Brunnen ist bereits heute strukturell durch eine breite
bauliche Mischung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und
freistehenden Einfamilienhäusern geprägt. Aufgrund der zwischenzeitlich
veränderten Marktsituation sowie der räumlichen Lage, der Infrastruktur und der
verkehrlichen Anbindung des Wohngebietes ist es aus heutiger städtebaulicher
Sicht sinnvoll, die o.g. WA-Fläche und den P&R Parkplatz zu überplanen und
damit kleinteiliger als ursprünglich angedacht baulich nutzbar zu machen.
In diesem Sinne sieht die angestrebte bauliche Entwicklung des Areals
eine Einfamilienhausbebauung vor (Anlage 2, derzeitiger Entwurf des
Nutzungskonzeptes). Die Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan
Nr. 86) sowie die anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh
(Bebauungsplan Nr. 66, 1. Änderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt
Schwelm eine Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Beide
Flächen wurden in kürzester Zeit vermarktet. Bei der Verwaltung gehen
regelmäßig Anfragen junger Familien ein, die Flächen für „ein bezahlbares
Eigenheim“ in Schwelm suchen.
Das neu zu planende Wohngebiet im Bereich „Brunnen“ bildet aus städtebaulicher Sicht einen sinnvollen
Übergang von den südlich vorhandenen 3-geschossigen Mietwohnungsbauten zu den
im nördlichen Bereich angrenzenden vorhandenen Reihenhäusern und trägt zur
Deckung des vorgenannten Bedarfes bei. Die städtebauliche Entwicklung ist
demnach in Anbetracht der Wohnmarksituation sinnvoll und wünschenswert.
Das Plangebiet
gliedert sich in zwei unterschiedliche Teilbereiche. Hierzu gehören der zentral
gelegene Bereich zwischen den Straßen Am Brunnenhof und Bachweg (Teilgebiet A
mit 17 Einfamilienhäusern) sowie der Bereich westlich der Straßen Am Brunnenhof
und An der Obstwiese (Teilgebiet B mit 6 Einfamilienhäusern).
Für die geplanten
Wohngebäude werden unter Bezugnahme auf die dichtere Baustruktur im unmittelbar
angrenzenden Umfeld zwei Vollgeschosse ermöglicht.
Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“
befindet sich im nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes, am Südhang des
Lindenbergs und unmittelbar angrenzend an die Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 befindet sich
überwiegend im zentralen-mittleren Bereich des Bebauungsplanes Nr. 73.
Darstellung im Regionalplan
und Flächennutzungsplan (FNP)
Im Regionalplan befindet sich die zur Änderung anstehende Fläche
innerhalb eines allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) und wird auch
dementsprechend im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Derzeitige Festsetzungen im
Bebauungsplan Nr. 73, 3. Änderung
Durch die seit dem 05.12.2006 rechtskräftige 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 sind in dem zur erneuten Änderung anstehenden Bereich
öffentliche Verkehrsflächen sowie Mehrfamilienhäuser festgesetzt (GRZ 0,4; GFZ
zwingend 1,0; Vollgeschosse zwingend III; offene Bauweise; Satteldach 35°).
Weitere Vorgehensweise
Da das Vorhaben der Innenentwicklung dient und eine zulässige überbaubare Fläche von weniger als 20.000 m² festsetzt und der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dient, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Außerdem besteht gem. § 13 a BauGB keine UVP-Pflicht. Europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.
Unabhängig von der Möglichkeit, in einem Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichten zu können, strebt die Verwaltung nach dem Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen an. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch eine qualitative Verbesserung des Planentwurfs sowie eine Verfahrensbeschleunigung, indem die berührten Belange möglichst frühzeitig vollständig ermittelt und bewertet werden.
Umsetzung der Ziele der
Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den
Rat
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom
Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (1) BauGB durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
I.V. Schweinsberg |