Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung vom 2.2.2017 unter Bezugnahme auf
den Antrag von sechs der sieben im Rat vertretenen Parteien dem in der
Entscheidungsvorlage der Verwaltung 022/2017 dargestellten Prüfauftrag
zugestimmt. Mit diesem Beschluss des Rates wird zunächst in Abstimmung mit den
Vertretern des Bürgerbegehrens nach § 26 GO NW „Unser Rathaus! Unsere
Entscheidung! Unsere Zukunft!“ die ursprüngliche Entscheidung zum
Rathausstandort an der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule ruhend gestellt.
Die
Zusammenführung der jetzigen Verwaltungsstandorte inklusiv der Bücherei, des
Archivs, der Musikschule und der Volkshochschule an einem Standort in der
Innenstadt ("Zentralisierung der Verwaltung") ist als öffentlicher
Bauauftrag im Sinne der §§ 103, 99 GWB anzusehen. Hierbei entbindet auch die
konkrete politische und städtebauliche Standortvorgabe des o. g.
Ratsbeschlusses in der Antragsformulierung nicht von der Notwendigkeit der Beachtung des Vergaberechts und damit der
Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs einschließlich einer (vorherigen)
Vergabebekanntmachung.
Der
"Verhandlungsauftrag" aus Ziffer 1 des Fraktionsantrags vom 2.2.2017
(Verwaltungsvorlage 022/2017) ist also gemäß Ziffer 3 Satz 2 dieses Antrags als
Auftrag zur Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach §§ 97 ff. GWB zu
verstehen.
Die Stadt
als öffentlicher Auftraggeber ist damit gehalten, ihr "Anforderungsprofil"
für ein neues Verwaltungsgebäude in einer, diesem Verfahren angemessenen, Art
und Weise zu beschreiben und zunächst ihr Vorhaben ("Bauauftrag")
bekanntzumachen.
Voraussetzung
für die Einleitung dieses Schrittes ist, dass die sogenannte Vergabereife
gegeben ist. Da diese nach Auffassung der Verwaltung auf Basis der im Rat
gefassten Beschlüsse und der explizit im Haushaltssanierungsplan benannten
Maßnahme gegeben ist, kann jetzt der Teilnahmewettbewerb begonnen werden.
Dem
Handlungsauftrag unter Ziffer 2 des Antrags vom 2.2.2017 ist die Verwaltung,
wie oben dargestellt, nachgekommen. Auf gemeinsamen Antrag der Initiatoren des
Bürgerbegehrens und der Stadt hat das Verwaltungsgericht Arnsberg durch Beschluss vom 9.2.2017 das
Ruhen des Verfahrens angeordnet. Diese Verfahrensvereinbarung wurde von dem
beiderseitigen Bestreben getragen, die Umsetzung des hier in Rede
stehenden Vorhabens "zeitnah"
zu verfolgen.
Mit
den Initiatoren des Bürgerbegehrens wurde die vorstehend dargestellte Sach- und
Rechtslage am 27.03.17 telefonisch erörtert. Es konnte Einvernehmen dahin
erzielt werden, das verwaltungs-gerichtliche Verfahren bis zur
Vergabeentscheidung nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens ruhen zu lassen.
Die
vertragliche Einigung zur Eigentumsübertragung an ein Unternehmen mit
ausgewiesener Erfahrung wurde der Verwaltung zum 29.3.2017 angekündigt, sodass
der in Ziffer 4 des Fraktionsantrags vom 2.2.2017 formulierten Vorgabe Rechnung
getragen wäre. Über ein ggf. aktuellen
Sachstand wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Die
Verwaltung hat weiterhin dem Handlungsauftrag aus Ziffer 3 Satz 1 des
Fraktionsantrags vom 2.2.2017 Rechnung getragen und ein
B-Planänderungsverfahren für den Standort "Neumarkt 1" eingeleitet.
Diesem Verfahren wird Fortgang gegeben, sobald und soweit hierdurch eine
Kollision mit Vergabegrundsätzen nicht zu befürchten ist.
Die
Verwaltung wird für das europaweite Ausschreibungsverfahren eine hinreichend
konkrete Beschreibung des Objekts fertigen und hierbei die erforderlichen
Vorgaben, wie z.B. zu Preis, Geschossfläche, Stellplätze, Ausstattung,
energetischer Anforderung, Fertigstellungsdatum etc. zum Gegenstand des
Verfahrens machen.
Im
Haushalt 2017 stehen Haushaltsmittel im Rahmen der Zentralisierung im Produkt
01.01.13 für die Maßnahmen: Umbau GHS zum Rathaus mit VHS/Musikschule
(7.650.000 €)
– HHST 01.01.13/0257.785110 – und Neubau Bürger-Service-Center (BSC) mit
Bücherei zur Verfügung (2.100.000€ - HHST 01.01.13/0258.785110).
Da
nunmehr die Standortfrage neu überprüft werden soll, sind bei der
neu einzurichtenden Haushaltsstelle – Zusammenführung
Verwaltungsstandorte in der Innenstadt- HHST 01.01.13/0277.785100 die hierfür erforderlichen Haushaltmittel
außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen
bei den vorgenannten Positionen.
Die
finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Sachverhaltsdarstellung dieser
Vorlage.
Beschlussvorschlag:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, zur
Realisierung eines Rathausstandorts im Bereich der Innenstadt gemäß der im
Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen ein Vergabeverfahren nach den
§§ 97ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzuleiten.
- Bei
der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 – Zusammenführung
Verwaltungsstandorte in der Innenstadt – werden außerplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bewilligt. Die Deckung ist durch
Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0257.785110 - Umbau
GHS zum Rathaus mit VHS/Musikschule -
sichergestellt.
- Die bestehende Arbeitsgruppe „ Zentralisierung“
wird die Beschlüsse zu 1 und 2 begleiten. Hierbei sind folgende
Rahmendaten als Grundlage für die Begleitung zu beachten:
-
Investitionsvolumen maximal 24 Millionen Euro
- maximal
9.500 qm Bruttogeschossfläche
-
Unterbringung von 168 Bildschirmarbeitsplätzen
-
Ausstattung mittlerer Standard und Güte
-
Fertigstellungsdatum 31.12.19
- keine
Nutzung fossiler Brennstoffe
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |