1. Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Abwägung und Beschlussfassung der Anregungen aus der Beteiligung der betr. Behörden und Träger öffentlicher Belange
3. Beschlussfassung
Sachverhalt:
Wie bereits in
der Vorlage 237/2016 ausf?hrlich er?rtert, ist der Ausgangspunkt der
L?rmaktionsplanung (Stufe 2) die Umgebungsl?rmrichtlinie der EU vom Juni 2002.
Sie formuliert das Ziel, sch?dliche Auswirkungen von L?rm und L?rmbel?stigungen
zu verhindern bzw. dem Entstehen von L?rm vorzubeugen (RdErl.
d. Ministeriums f?r Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008).
Der in der Sitzung des AUS am 10.01.2017 vorgelegte Entwurf zur
L?rmaktionsplanung in Schwelm wurde von der Verwaltung vom 19.01.2017 bis einschlie?lich 20.02.2017 der ?ffentlichkeit per
Internet und per Aushang zur Einsichtnahme zur Verf?gung gestellt. W?hrend
dieser Offenlage konnten Anregungen vorgebracht werden. Mit Schreiben vom
17.01.2017 wurden die betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange
parallel zur Offenlage beteiligt und bis zum 20.02.2017 um Stellungnahme
gebeten.
Abw?gung und
Beschlussfassung ?ber die Anregungen aus der Beteiligung der ?ffentlichkeit
sowie der Beteiligung der betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange
?
W?hrend
der Beteiligung der ?ffentlichkeit zum L?rmaktionsplan der Stadt Schwelm sind
bei der Verwaltung keine Anregungen eingegangen.
?
?
Im
Rahmen der Beteiligung der betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange
regt die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 02.02.2017, das dieser
Vorlage als Anlage 2 beigef?gt ist, Folgendes an:
Die im L?rmaktionsplan unter Punkt 7 ?
Bewertung, Problembeschreibung und Handlungsoptionen ? beschriebene M?glichkeit
einer Begrenzung der zul?ssigen Geschwindigkeit wird von der Stadtverwaltung in
mehreren Bereichen als m?gliche L?sung vorgeschlagen und zur weiteren Pr?fung
empfohlen. Eine derartige Ma?nahme ist an strenge Voraussetzungen gebunden und
sollte vor Aufnahme in einen L?rmaktionsplan bereits im Detail gepr?ft werden.
Des Weiteren ist die Zust?ndigkeit f?r die
BAB A1 wie folgt zu ?ndern: ?Die
Entscheidung ?ber eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB A1 liegt in der
Zust?ndigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.?
Die Verwaltung schl?gt vor, die Anregung der Bezirksregierung teilweise
zu ?bernehmen.
Die vorgeschlagene Handlungsoption ? Geschwindigkeitsreduzierung ?
beschreibt nur eine potentielle M?glichkeit, die im L?rmaktionsplan aufgef?hrt
wird. Die eventuelle Umsetzung einer solchen Ma?nahme inklusive der
erforderlichen Pr?fung obliegt selbstverst?ndlich der zust?ndigen Beh?rde. Die
im L?rmaktionsplan gew?hlte Formulierung, wonach es sich lediglich um eine
?m?gliche Ma?nahme? handelt, wird daher beibehalten.
Dem Hinweis, dass die Bezirksregierung Arnsberg f?r die BAB A1 zust?ndig
ist, wird gefolgt. Hier wurde die Zust?ndigkeit irrt?mlich Stra?en.NRW
zugeschrieben. Der L?rmaktionsplan wurde hinsichtlich der Zust?ndigkeit
redaktionell ge?ndert.
Weitere redaktionelle
?nderung:
1.
Aufgrund
eines Hinweises im AUS am 10.01.2017 wurde das Wort ?l?rmabsorbierend? auf der
Seite 11, Kapitel 7 (Bewertung, Problembeschreibung und Handlungsoptionen)
eingef?gt. Der entsprechende Satz lautet nun:
?Beispiele
f?r aktive L?rmschutzma?nahmen sind u. a. l?rmabsorbierende
L?rmschutzw?nde und ?w?lle, Verwendung von ?Fl?sterasphalt? sowie technische
Verbesserungen an Z?gen oder Kraftfahrzeugen.?
Weiteres Vorgehen
Da w?hrend der v.g. Beteiligungen keine weiteren Anregungen bei der
Verwaltung eingegangen sind, kann nun als n?chster Verfahrensschritt die
Beschlussfassung des L?rmaktionsplanes (Stufe 2) erfolgen.
Nach Abschluss der L?rmaktionsplanung der Stufe 2 ist die
Bezirksregierung Arns- berg zu informieren und die Ergebnisse sind in ein
Online-Formularsystem des LANUV (Landesamt f?r Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz) einzustellen. Diese
Online-Einstellung hat im Fr?hjahr 2017 zu erfolgen.?
Der L?rmaktionsplan wird zus?tzlich zur dauerhaften Einsichtnahme im
Planungsamt? zur Verf?gung gestellt.
Beschlussempfehlung des AUS und des Hauptausschusses
an den Rat:
?
1.
Das
Ergebnis aus der Beteiligung der ?ffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg wird teilweise ?bernommen und in den
L?rmaktionsplan eingearbeitet. (redaktionelle ?nderung)
3.
Die nun
vorgelegte L?rmaktionsplanung der Stufe 2 (Anlage 1) wird beschlossen und die
Verwaltung wird beauftragt, diese bei allen Planungen, die hierzu in Bezug
stehen, zu ber?cksichtigen.
????? ??????????????????????????????????????????????????????? ????????????Die B?rgermeisterin
??????????????????????????????? I.V.?
gez. Schweinsberg
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