Betreff
Lärmaktionsplanung der Stadt Schwelm (Stufe 2)

1. Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Abwägung und Beschlussfassung der Anregungen aus der Beteiligung der betr. Behörden und Träger öffentlicher Belange
3. Beschlussfassung
Vorlage
024/2017/1
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Vorlage 237/2016 ausf?hrlich er?rtert, ist der Ausgangspunkt der L?rmaktionsplanung (Stufe 2) die Umgebungsl?rmrichtlinie der EU vom Juni 2002. Sie formuliert das Ziel, sch?dliche Auswirkungen von L?rm und L?rmbel?stigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen von L?rm vorzubeugen (RdErl. d. Ministeriums f?r Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008).

Der in der Sitzung des AUS am 10.01.2017 vorgelegte Entwurf zur L?rmaktionsplanung in Schwelm wurde von der Verwaltung vom 19.01.2017 bis einschlie?lich 20.02.2017 der ?ffentlichkeit per Internet und per Aushang zur Einsichtnahme zur Verf?gung gestellt. W?hrend dieser Offenlage konnten Anregungen vorgebracht werden. Mit Schreiben vom 17.01.2017 wurden die betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange parallel zur Offenlage beteiligt und bis zum 20.02.2017 um Stellungnahme gebeten.

 

 

Abw?gung und Beschlussfassung ?ber die Anregungen aus der Beteiligung der ?ffentlichkeit sowie der Beteiligung der betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange

 

?         W?hrend der Beteiligung der ?ffentlichkeit zum L?rmaktionsplan der Stadt Schwelm sind bei der Verwaltung keine Anregungen eingegangen.
?

?         Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Beh?rden und Tr?ger ?ffentlicher Belange regt die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 02.02.2017, das dieser Vorlage als Anlage 2 beigef?gt ist, Folgendes an:

Die im L?rmaktionsplan unter Punkt 7 ? Bewertung, Problembeschreibung und Handlungsoptionen ? beschriebene M?glichkeit einer Begrenzung der zul?ssigen Geschwindigkeit wird von der Stadtverwaltung in mehreren Bereichen als m?gliche L?sung vorgeschlagen und zur weiteren Pr?fung empfohlen. Eine derartige Ma?nahme ist an strenge Voraussetzungen gebunden und sollte vor Aufnahme in einen L?rmaktionsplan bereits im Detail gepr?ft werden.

Des Weiteren ist die Zust?ndigkeit f?r die BAB A1 wie folgt zu ?ndern: ?Die Entscheidung ?ber eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB A1 liegt in der Zust?ndigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.?

Die Verwaltung schl?gt vor, die Anregung der Bezirksregierung teilweise zu ?bernehmen.

Die vorgeschlagene Handlungsoption ? Geschwindigkeitsreduzierung ? beschreibt nur eine potentielle M?glichkeit, die im L?rmaktionsplan aufgef?hrt wird. Die eventuelle Umsetzung einer solchen Ma?nahme inklusive der erforderlichen Pr?fung obliegt selbstverst?ndlich der zust?ndigen Beh?rde. Die im L?rmaktionsplan gew?hlte Formulierung, wonach es sich lediglich um eine ?m?gliche Ma?nahme? handelt, wird daher beibehalten.

Dem Hinweis, dass die Bezirksregierung Arnsberg f?r die BAB A1 zust?ndig ist, wird gefolgt. Hier wurde die Zust?ndigkeit irrt?mlich Stra?en.NRW zugeschrieben. Der L?rmaktionsplan wurde hinsichtlich der Zust?ndigkeit redaktionell ge?ndert.

Weitere redaktionelle ?nderung:

 

1.       Aufgrund eines Hinweises im AUS am 10.01.2017 wurde das Wort ?l?rmabsorbierend? auf der Seite 11, Kapitel 7 (Bewertung, Problembeschreibung und Handlungsoptionen) eingef?gt. Der entsprechende Satz lautet nun:

?Beispiele f?r aktive L?rmschutzma?nahmen sind u. a. l?rmabsorbierende L?rmschutzw?nde und ?w?lle, Verwendung von ?Fl?sterasphalt? sowie technische Verbesserungen an Z?gen oder Kraftfahrzeugen.?

 

Weiteres Vorgehen

 

Da w?hrend der v.g. Beteiligungen keine weiteren Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind, kann nun als n?chster Verfahrensschritt die Beschlussfassung des L?rmaktionsplanes (Stufe 2) erfolgen.

 

Nach Abschluss der L?rmaktionsplanung der Stufe 2 ist die Bezirksregierung Arns- berg zu informieren und die Ergebnisse sind in ein Online-Formularsystem des LANUV (Landesamt f?r Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) einzustellen. Diese Online-Einstellung hat im Fr?hjahr 2017 zu erfolgen.?

Der L?rmaktionsplan wird zus?tzlich zur dauerhaften Einsichtnahme im Planungsamt? zur Verf?gung gestellt.


Beschlussempfehlung des AUS und des Hauptausschusses an den Rat:

?

1.       Das Ergebnis aus der Beteiligung der ?ffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg wird teilweise ?bernommen und in den L?rmaktionsplan eingearbeitet. (redaktionelle ?nderung)

3.       Die nun vorgelegte L?rmaktionsplanung der Stufe 2 (Anlage 1) wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, diese bei allen Planungen, die hierzu in Bezug stehen, zu ber?cksichtigen.


????? ??????????????????????????????????????????????????????? ????????????Die B?rgermeisterin

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gez. Schweinsberg

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