Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr.: 035/2017
Sachverhalt:
Bund und Länder haben sich am 23.1.2017 auf
eine grundsätzliche Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes geeinigt. Die
FDP-Fraktion hat dazu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Die Auswirkungen
sind im JHA beraten worden.
Die Änderung des Gesetzes tritt zum 01.07.2017 in Kraft. Die Anfrage der FDP und die Auswirkungen der Änderungen sind im JHA ausführlich beraten worden, aber noch nicht genau absehbar. Wie viele zusätzliche Anträge aufgrund der Änderung gestellt worden sind, kann erst Ende 2017 festgestellt werden. In jedem Fall ist mit einer Steigerung der Fallzahlen zu rechnen.
Dem Hauptausschuss wird daher vorgeschlagen, rechtzeitig zunächst eine weitere Personalstelle einzusetzen. Je nach Umfang der Antragsstellung muss evtl. zum Jahreswechsel nachgesteuert werden.
Der JHA hat in seiner Sitzung am 6. März 2017 die gleichlautende Empfehlung einstimmig beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss beschließt, die Auswirkungen der Gesetzesänderung
zum 1. Juli 2017 entsprechend zu berücksichtigen und zunächst eine weitere Stelle im Bereich UVG auszuschreiben.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |
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