Sachverhalt:

 

Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und eGovernment. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bewährt. So entstanden unter anderem der Vergabemarktplatz NRW, das Meldeportal für Behörden, die Verwaltungssuchmaschine NRW und KiBiz.web.

Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche Kommunen der Anstalt beitreten, um eine ebenen-übergreifende, medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen zu sichern. Anders als in der Vergangenheit können kommunale Gebietsrechenzentren wie die ITK-Rheinland nicht mehr Mitglied sein. Die Vertretung der kommunalen Mitglieder in den Gremien der d-NRW AöR erfolgt durch die kommunalen Spitzenverbände.

Eine wesentliche Zielsetzung von d-NRW ist das Anstoßen und Umsetzen von verwaltungsübergreifenden E-Government-Lösungen an der Schnittstelle von Land und Kommunen in NRW. Insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von Rahmenbedingungen sowie IT-Lösungen gehören dabei zum Kernthema.

Von d-NRW entwickelte und bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen stehen allen Gesellschaftern zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die d-NRW AöR vor dem Hintergrund des E-Government-Gesetzes NRW einen projektorientierten Zugang zu neuen eGovernment-Handlungsfeldern und insgesamt fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik.

Die Stadt Schwelm setzt bereits jetzt die von d-NRW entwickelten Produkte Verwaltungssuchmaschine NRW, Meldeportal für Behörden, Vergabemarktplatz NRW und KiBiz.web ein.

Eine Mitgliedschaft sichert auch die Nutzung von Produkten, die nach der Umstellung entwickelt werden. Darüber hinaus ist insbesondere bei den interdisziplinären Fragestellungen in den Handlungsfeldern des eGovernment ist eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen Land und Kommunen unabdinglich, um entsprechende Maßnahmen in die örtliche IT-Planung einfließen und zielgerecht umsetzen lassen zu können.

 

Vorteile

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebunds liegt der zentrale Vorteil dieser neuen Konstruktion darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft im Wege der Inhouse-Vergabe Aufträge ausschreibungsfrei erteilen können.

- Als Träger der d-NRW AöR sollen die Kommunen Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen können (z.B. bei einer Inanspruchnahme der regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen beim Einsatz von Informationstechnik).

- Als Träger der d-NRW AöR soll den Kommunen die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte erleichtert werden, da eine kommunale Trägerschaft zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung der Dienstleister durch die d-NRW ÄoR ist.

 

Entscheidungsgründe

Neben den bereits ausgeführten, für die Stadt Schwelm durchweg positiven Zielauswirkungen dieser Gesetzesinitiative lassen sich weitere Synergieeffekte und Vorteile festhalten:

• Zielgerichtete und lösungsorientierte Abstimmungen kommunaler und staatlicher
  Interessen im Bereich des (landesweiten) Einsatzes von Informationstechnologie und
  des E-Governments,

• Bündelung und Bereitstellung von IT-Know-how,

• Förderung und Vereinfachung von IT-Kooperationen,

• Sicherstellung des Betriebs gemeinschaftlicher IT-Systeme,

• Insgesamt daraus folgende Steigerung von Effizienz und Effektivität sämtlicher damit
  verbundener Verwaltungsprozesse.

 

 

Ein Beitritt wäre daher zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von Informationstechnik und den speziellen Sektor E-Government empfehlenswert. Alle diesbezüglichen, beiliegenden Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände werden ausdrücklich geteilt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dass die Stadt Schwelm einer der Träger der d-NRW AöR werden sollte.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beitritt führt zu einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 EUR als Beteiligung am Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer Kündigung wird der Kommune ihre Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt

 

Anlagenverzeichnis:

1. Schnellbrief 188-2016 StGB NRW: Information zur d-NRW AöR

2. Anschreiben der kommunalen Spitzenverbände NRW

3. Gesetzesentwurf des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR

4. Muster Beitrittserklärung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt den Beitritt zur  neu gegründeten d-NRW AöR.

Der Beitritt zur d-NRW AöR erfolgt durch einseitige Erklärung, jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres. Die Erklärung muss der Anstalt bis zum 30. September des Vorjahres zugegangen sein. Im Errichtungsjahr [2017] ist ein rückwirkender Beitritt zum 1. Januar 2017 möglich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.08.529100     

Bezeichnung

Aufwendungen für Dienstleistungen 

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

1.000

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung
gez. Guthier