Sachverhalt:
Seit 2002
initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der
Informationstechnik und eGovernment. Vor allem in den letzten Jahren hat sich
d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als
Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bewährt. So entstanden unter
anderem der Vergabemarktplatz NRW, das Meldeportal für Behörden, die
Verwaltungssuchmaschine NRW und KiBiz.web.
Aus praktischen
Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von
d-NRW mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) neu
ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche Kommunen
der Anstalt beitreten, um eine ebenen-übergreifende, medienbruchfreie
Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen zu sichern. Anders als in der
Vergangenheit können kommunale Gebietsrechenzentren wie die ITK-Rheinland nicht
mehr Mitglied sein. Die Vertretung der kommunalen Mitglieder in den Gremien der
d-NRW AöR erfolgt durch die kommunalen Spitzenverbände.
Eine wesentliche
Zielsetzung von d-NRW ist das Anstoßen und Umsetzen von
verwaltungsübergreifenden E-Government-Lösungen an der Schnittstelle von Land
und Kommunen in NRW. Insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von
Rahmenbedingungen sowie IT-Lösungen gehören dabei zum Kernthema.
Von d-NRW
entwickelte und bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen stehen allen
Gesellschaftern zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die d-NRW AöR vor dem
Hintergrund des E-Government-Gesetzes NRW einen projektorientierten Zugang zu
neuen eGovernment-Handlungsfeldern und insgesamt fachliche Unterstützung beim
Einsatz von Informationstechnik.
Die Stadt Schwelm setzt bereits jetzt die
von d-NRW entwickelten Produkte Verwaltungssuchmaschine NRW, Meldeportal für
Behörden, Vergabemarktplatz NRW und KiBiz.web ein.
Eine
Mitgliedschaft sichert auch die Nutzung von Produkten, die nach der Umstellung
entwickelt werden. Darüber hinaus ist insbesondere bei den interdisziplinären
Fragestellungen in den Handlungsfeldern des eGovernment ist eine Zusammenarbeit
und ein Informationsaustausch zwischen Land und Kommunen unabdinglich, um
entsprechende Maßnahmen in die örtliche IT-Planung einfließen und zielgerecht
umsetzen lassen zu können.
Vorteile
Aus Sicht des
Städte- und Gemeindebunds liegt der zentrale Vorteil dieser neuen Konstruktion
darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft im Wege der Inhouse-Vergabe
Aufträge ausschreibungsfrei erteilen können.
- Als Träger der d-NRW AöR sollen die
Kommunen Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien
Inhouse-Beauftragung nutzen können (z.B. bei einer Inanspruchnahme der
regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen beim Einsatz
von Informationstechnik).
- Als Träger der d-NRW AöR soll den Kommunen
die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen
kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte erleichtert werden, da eine kommunale
Trägerschaft zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung
der Dienstleister durch die d-NRW ÄoR ist.
Entscheidungsgründe
Neben den bereits ausgeführten, für die
Stadt Schwelm durchweg positiven Zielauswirkungen dieser Gesetzesinitiative
lassen sich weitere Synergieeffekte und Vorteile festhalten:
• Zielgerichtete und lösungsorientierte Abstimmungen
kommunaler und staatlicher
Interessen im Bereich des
(landesweiten) Einsatzes von Informationstechnologie und
des E-Governments,
• Bündelung und Bereitstellung von
IT-Know-how,
• Förderung und Vereinfachung von
IT-Kooperationen,
• Sicherstellung des Betriebs
gemeinschaftlicher IT-Systeme,
• Insgesamt daraus folgende Steigerung von
Effizienz und Effektivität sämtlicher damit
verbundener Verwaltungsprozesse.
Ein Beitritt wäre daher
zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von Informationstechnik und
den speziellen Sektor E-Government empfehlenswert. Alle diesbezüglichen,
beiliegenden Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände werden ausdrücklich
geteilt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass die
Stadt Schwelm einer der Träger der d-NRW AöR werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beitritt führt
zu einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 EUR als Beteiligung am
Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer Kündigung wird der
Kommune ihre Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt
Anlagenverzeichnis:
1. Schnellbrief
188-2016 StGB NRW: Information zur d-NRW AöR
2. Anschreiben der
kommunalen Spitzenverbände NRW
3. Gesetzesentwurf
des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR
4. Muster
Beitrittserklärung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt den Beitritt zur neu
gegründeten d-NRW AöR.
Der Beitritt zur
d-NRW AöR erfolgt durch einseitige Erklärung, jeweils zum Beginn eines
Kalenderjahres. Die Erklärung muss der Anstalt bis zum 30. September des
Vorjahres zugegangen sein. Im Errichtungsjahr [2017] ist ein rückwirkender
Beitritt zum 1. Januar 2017 möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.08.529100 |
Bezeichnung
Aufwendungen für Dienstleistungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.000 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung |