- Ergänzende Informationen zur externen Moderation
- Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
Sachverhalt:
Vorbemerkung
Die „Neue Mitte Schwelm“ wurde zuletzt mit den Vorlagen 203/2016/1,
203/2016/2 und 203/2016/3 in den Sitzungen des AUS am 10.01.2017, des
Hauptausschusses am 19.01.2017 und des Rates der Stadt Schwelm am 02.02.2017
beraten.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit hält die Verwaltung an dieser Stelle
eine kurze Rückschau auf die Entwicklung der Thematik, auch im Zusammenhang mit
dem Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ für erforderlich.
Historischer Abriss
- Mit dem heute noch rechtsgültigen
Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ verfolgte die Stadt Schwelm
das Ziel der Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen auf dem
in der Innenstadt befindlichen Gelände der aufgelassenen Brauerei.
- Unter Würdigung der herausragenden
innerstädtischen Lage des Projektes wurde im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes eine umfassende Verkehrsuntersuchung beauftragt und
erarbeitet. Die Untersuchung lieferte Hinweise, mit welchen Maßnahmen die
Erschließung des städtebaulichen Projektes aus verkehrlicher Sicht zu
gewährleisten ist.
- Nach der Rechtskraft des
Bebauungsplanverfahrens hat die Verwaltung die verkehrliche Thematik des
Bebauungsplanes Nr. 96 „Historische Brauerei“ erneut aufgegriffen und
planerisch weiterentwickelt.
- Die Ergebnisse dieser planerischen
Fortführung wurden zuletzt mit der Sitzungsvorlage 059/2016 und einer
zugehörigen Power Point Präsentation in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Stadtentwicklung am 05.04.2016 präsentiert. In diesem
Zusammenhang wurde auch der Begriff „Neue Mitte Schwelm“ geprägt und
fortan für die weitere Bearbeitung allgemein geläufig.
- Zum Jahreswechsel 2016/17 befasste sich
die Verwaltung mit der erforderlichen Bürgerbeteiligung für die „Neue
Mitte Schwelm“. Der städtebaulichen und stadtpolitischen Bedeutung des
Projektes entsprechend sollten für die Beteiligung der Öffentlichkeit neue
Wege beschritten werden.
- Die angestrebten neuen Wege wurden mit
der Vorlage 203/2016/1 beschrieben und sollten zunächst mit der
Erarbeitung von Leitlinien beginnen. Darauf aufbauend sollte mit der
leitlinienorientierten Bürgerbeteiligung eine Verbesserung und
Intensivierung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Zukunft in Schwelm
stattfinden.
- Dieser methodische Ansatz ist vom
sogenannten „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ entwickelt worden und im allgemeinen
stadtpolitischen Bereich gängige Praxis.
- Im Grundsatz hat die Schwelmer Politik
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept zugestimmt. Die Verwaltung
wurde beauftragt, einen Arbeitskreis „Leitlinienentwicklung zu
konstituieren und mit diesem die leitlinienorientierte Beteiligung der
Öffentlichkeit zu entwickeln. Lediglich hinsichtlich der aus der Sicht der
Verwaltung erforderlichen externen Moderation des Arbeitskreises
Leitlinienerarbeitung ergab sich noch Diskussionsbedarf. Außerdem wurde
vom Rat der Stadt Schwelm ein „Untersuchungs- und Handlungsfeld“
beschlossen, mit dem sich die Bürgerbeteiligung für die neue Mitte Schwelm
auseinander setzen soll. (Vorlage 203/2016/3, Beschlussvorschlag 1)
Neue Formen der Bürgerbeteiligung – Externe Moderation
Die Verwaltung hatte ursprünglich
vorgeschlagen, in einem Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Politik, der
Bürgerschaft und der Verwaltung zusammensetzen sollte, zunächst die Leitlinien einer künftigen
Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Für die Begleitung dieses Arbeitskreises und
die spätere Umsetzung seiner Empfehlungen wurde eine externe Moderation für
besonders wesentlich erachtet.
Ein professioneller, externer
Moderator ist inhaltlich unbeteiligt und den Teilnehmern gegenüber unparteiisch:
Aufgrund seiner Neutralität ist der Moderator in der Lage, zielgerichtet
zwischen den jeweiligen Akteuren aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zu
vermitteln und den Arbeitsprozess somit konstruktiv zu unterstützen. Er kann
sich ausschließlich auf den Moderationsprozess und die zu erreichenden Ziele
konzentrieren. Ein erfahrener Moderator beherrscht alle erforderlichen
Techniken der Moderation, sorgt für einen strukturierten Ablauf, achtet auf das
Zeitmanagement und fördert durch seine neutrale Haltung ein ausgewogenes
Teilnehmerengagement.
Die Entwicklung neuer Formen der
Bürgerbeteiligung ist auch weiterhin Ziel der Verwaltung und findet Vorbilder
nicht nur in der geübten Praxis größerer Kommunen.
So wurde in den bisherigen Beratungen
auf die -durchweg positiven- Erfahrungen der Städte Hagen und Wuppertal
verwiesen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf
dem ehemaligen Brauereistandort ergibt sich aus Sicht der Verwaltung die
Notwendigkeit, die Entwicklung der "Neuen Mitte" eng mit der künftigen
Nutzung dieser Fläche zu verknüpfen und den ursprünglich angestrebten Weg neu
zu formulieren.
Aktuelle Entwicklung des
Projektes „Neue Mitte Schwelm“
Nachdem die mit dem Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“
angestrebte städtebauliche Entwicklung nicht zeitnah umgesetzt wurde, ergab
sich die Möglichkeit, das Areal zum Standort eines zentralisierten Rathauses zu
entwickeln. Der Rat der Stadt Schwelm hat daher in seiner Sitzung am 02.02.2017
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus Neue Mitte“
gefasst, der die baurechtlichen Voraussetzungen für diese neue Projektidee
schaffen soll.
Die Verwaltung schlägt nun folgende Vorgehensweise vor:
- Beauftragung eines Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das im Rat der Stadt
Schwelm beschlossene Untersuchungs- und Handlungsfeld, basierend unter
anderem auf der fortgeschriebenen Verkehrsuntersuchung.
- Durchführung einer Bürgerwerkstatt für
den definierten Bereich der „Neuen Mitte“ und den zugehörigen Bebauungsplan
Nr. 103.
Dieser Vorschlag ergibt sich aus den folgenden Erwägungen:
Die Erarbeitung eines ISEK ist notwendige Voraussetzung für die
Beantragung öffentlicher Mittel in sämtlichen (Teil-)Programmen der
Städtebauförderung. Das Konzept zeichnet sich durch konkrete, langfristig
wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für unterschiedlichste
Herausforderungen und Themenfelder wie z. B. städtebauliche, funktionale oder
sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse aus. Ein ISEK zeigt diese
Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie
ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische
Rahmenbedingungen.
In Anbetracht der prinzipiell zur Verfügung stehenden
Städtebauförderungsmittel sind unterschiedlichste Aufgabenfelder und Maßnahmen
förderfähig. Art und Umfang stehen in Abhängigkeit vom angestrebten
Förderprogramm. Je nach Förderprogramm sind beispielsweise die Erstellung des
ISEK, Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum oder die Instandsetzung und
Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden förderfähig.
Der Verfahrensvorschlag der Verwaltung greift damit auch eine Diskussion
in der Januarsitzung des AUS auf, in welchem potentielle
Städtebauförderungsprogramme angesprochen wurden.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, in die weitere Bearbeitung
des Antrags der Fraktion B. 90/GRÜNE vom 16.2.2016 ("Antrag
Stadtentwicklung") einzutreten. Der Antrag, der im Übrigen ebenfalls den
Auftrag an die Verwaltung enthält, sich "um Fördermöglichkeiten zu
bemühen", wurde in der Sitzung des Rates vom (10.3.2016, Sitzungsvorlage
043/2016) mit Mehrheit beschlossen.
Die Übernahme des ehemaligen Brauereigrundstücks durch die Stadt Schwelm
erlaubt somit nunmehr einerseits, die mit der Entwicklung eines
Verkehrskonzepts für den Bereich Neumarkt begonnene Diskussion um die künftige
Gestaltung der Innenstadt an einem "Leuchtturmprojekt" auszurichten,
erfordert aber andererseits, die Verfahren miteinander zu verknüpfen und zu
einer zügigen Entscheidungsfindung auch für die Gestaltung des Umfeldes des
"Brauereigrundstücks" zu gelangen.
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagene Erweiterung der Bürgerbeteiligung
im B-Planaufstellungsverfahren um die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in
den Entwicklungsprozess zur "Neuen Mitte" bietet sich somit an!
Hierbei werden sowohl für die Entwicklung eines ISEK als auch für den
Gestaltungsprozess zur" Neuen Mitte" externe Fachbüros einzubinden
sein. Nach den Erfahrungen auch benachbarter Gemeinden mit vergleichbaren
Ausgangsdaten ist für die Erarbeitung eines ISEK mit einem Zeitaufwand von ca.
einem Jahr bei Einsatz einer Vollzeitkraft "im eigenen Hause" - oder
aber mit einem Kostenaufwand von ca. 40.000 € bei Fremdbeauftragung zu rechnen,
- im letztgenannten Fall wird eine Projektbetreuung auf Seiten der Stadt mit
etwa dem Viertel einer Vollzeitstelle für ausreichend, aber auch erforderlich
erachtet.
Bei zustimmender Beschlussfassung der Gremien wird die Verwaltung im
weiteren Verfahren die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen und eine
entsprechende Beschlussfassung zum Stellenplan vorbereiten.
Die konkrete Umsetzung könnte sich wie folgt gestalten:
Die Verwaltung schlägt die Durchführung einer „Bürgerwerkstatt“ vor, die
zweckmäßigerweise von dem Planungsbüro moderiert werden soll, das mit der
Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beauftragt
wird. Im Rahmen einer "Markterkundung" wurden bereits geeignete Büros
ermittelt, die über die entsprechende
Qualifikation verfügen und auch angemessene Referenzen aus vergleichbaren
Projekten nachweisen können. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die
Bürgerwerkstatt können sodann formuliert und mit dem Fachausschuss abgestimmt
werden.
Hierbei wird die Verwaltung sich an einem Verfahren orientieren, welches
die Stadt Varel im Jahre 2009 für die Umgestaltung der dortigen Fußgängerzone
durchgeführt hat. Dieses Beteiligungsverfahren ist unter
http://www.varel.de/buergerwerkstatt.php
abrufbar. Die
Herangehensweise, die auf der Internet Seite der Stadt Varel dargestellt ist,
ist zielführend auf die Schwelmer Erfordernisse zu übertragen. Auch die Größe
und Struktur der beiden Städte ist in etwa vergleichbar.
Die
Bürgerwerkstatt gliedert sich in einzelne Bausteine:
- Die
Auftaktveranstaltung
Mit
Informationen über die Planungsabsichten
Und der
Aufnahme von Ideen, Anregungen und Bedenken
- Die Bürgerwerkstatt
Mit der
Vorstellung erster Entwurfsideen
Und der
Abstimmung über Planungsvarianten in Kleingruppen
- Das
Planungstreffen
Mit der
Vorstellung der Umsetzung im Entwurf
Erläuterung
und Diskussion
Im Falle, dass die
hier vorgestellte Vorgehensweise in Grundsatzbeschlüssen für die
Bürgerwerkstatt und das ISEK mündet, wird die Verwaltung umgehend einen
Zeitplan, zusammen mit der Erarbeitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 103,
entwickeln und vorstellen.
Beschlussvorschläge
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, in die Erarbeitung eines Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) einzutreten.
2. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 103
soll eine Bürgerwerkstatt mit der im Text dieser Vorlage näher beschriebenen
ergänzenden Zielsetzung durchgeführt werden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |