Betreff
Beitritt der Stadt Schwelm zur Ko-Part-Genossenschaft (interkommunale Einkaufsgenossenschaft)
Vorlage
042/2017
Aktenzeichen
1.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 14.06.2012 wurde auf Initiative des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NW) gemeinsam mit einigen Kommunen sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW) die interkommunale Einkaufsgemeinschaft KoPart eG (=Kommunal und Partnerschaftlich) gegründet. Die Einkaufsgemeinschaft wird in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben.

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte Ende August 2012.

Hintergrund der Gründung war die angespannte finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden und die damit verbundene Forderung, in Zukunft noch mehr Einsparungen vorzunehmen und die knappen Mittel noch effektiver einzusetzen.

Die Zielsetzung der KoPart eG liegt darin, die kommunale Bedarfsdeckung zu verbessern, indem durch Nachfragebündelung (gemeinsame Ausschreibung und gebündelte Einkäufe) günstigere Konditionen und damit eine Kostenersparnis für die einzelnen Mitgliedskommunen erreicht wird. Gleichzeitig soll hierdurch die Rechtssicherheit der Ausschreibungsverfahren erhöht werden. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf die Beschaffung von Massengütern durch Sammelausschreibungen einerseits und die Beschaffung von Einzelgütern oder Dienstleistungen (z.B. Ausschreibungsverfahren für Gebäudereinigung, Fahrzeugbeschaffung etc.) durch Individualausschreibungen andererseits liegen.

Weiter bietet KoPart seit 2015 die Beschaffung über ein elektronisches Katalogsystem an. Die Bereiche Arbeitssicherheit, Büromaterial, Feuerwehrbedarf, KiTa/KiGa-Bedarf, Kopierpapier, Reinigung/Hygiene, Schulbedarf, Tee/Kaffee/Gebäck, Tinte/Toner und Verkehrsschilder können über dieses Katalogsystem abgedeckt werden.

 

Vorteile

- Erzielung von Preisvorteilen und besseren Konditionen auf Grund Bündelung großer Stückzahlen (Die Preise der KoPart liegen laut eigenen Angaben mind. 18 % unter den regulären Marktpreisen)

 

Einen normalen Jahresbedarf vorausgesetzt( durchschnittl. Jahresverbrauch ca. 44.000 €), ist durch den Beitritt zur KoPart  im Bereich Büromaterealien mit einer Kostenersparnis von ungefähr 8.000€ pro Jahr zu rechnen.

 

- Zeit- und Personalersparnisse durch die standardisierte Bestellform

- mehr Rechtssicherheit

- kein genereller Bezugszwang, Einkauf / Vergabe auch weiter wie bisher in      Eigenregie möglich

- keine laufenden (jährlichen) Beiträge

- keine Nachschusspflicht über den einmalig eingezahlten Mitgliedsanteil hinaus

- Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltung (Rückvergütung, Dividende)

- gleiches Stimmrecht  je Mitglied unabhängig von der Größe der Kommune

- offen für beliebig viele Mitglieder

- einfacher Ein- und Austritt, bei Austritt Rückzahlung des Mitgliedsanteiles

 

 

 

Organe

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

Mitgliedschaft

Über den Beitritt zu einer Genossenschaft entscheidet gemäß § 41 GO NRW der Rat. Der Beitritt muss darüber hinaus nach § 115 GO NRW bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über den Beitritt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Arnsberg kann die Beitrittserklärung unterzeichnet werden.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen

Die Stadt Schwelm wird in der Generalversammlung der Genossenschaft durch die Bürgermeisterin, bei deren Verhinderung durch den Allgemeinen Vertreter vertreten.

Die Beitrittserklärung ist soweit die  Kommunalaufsicht gegen den beabsichtigten Beitritt keine Einwände erhebt- von Bürgermeisterin bzw. dem Allgemeinen Vertreter zu unterzeichnen.

 

 

Rückvergütung

Entstehen aus Entgelten für die Dienstleistungen der Genossenschaft Überschüsse, können diese - nach Berücksichtigung der gesetzlich und satzungsmäßig erforderlichen Rücklagenbildung - als Dividende bzw. als Rückvergütung den Mitgliedsstädten und -betrieben zufließen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkung

Der Genossenschaftsanteil kostet einmalig 750€ je Anteil. Dieser Beitrag wird nach Austritt erstattet.

Die Dienstleistung für die Durchführung von Individualausschreibungen ist nicht im Genossenschaftsanteil enthalten und muss je nach Umfang der Ausschreibung gesondert vergütet werden.

 

Die Kosten für die Einrichtung des elektronischen Katalogsystems betragen abhängig von der Größe der Kommune sowie Anzahl der Kostenstellen und Besteller (Berechtigungen) zwischen 500,- und 2.500,- €.

Außerdem werden quartalsweise 8,41% des Umsatzes für die Systembereitstellung des Katalogsystems berechnet.

 

Beigefügte Unterlagen

-       Beitrittserklärung

-       Beitrittserklärung _Erläuterung

-       Satzung der KopPart eG

-       Katalogeinkauf_Kosten

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft der Kommunen in NRW – KoPart eG wird zugestimmt. Der Beitritt wird durch die Bürgermeisterin vollzogen, die die Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft vertritt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.08.

529100     

Bezeichnung

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

750

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Guthier