Sachverhalt:
Am 14.06.2012 wurde auf Initiative des
nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NW) gemeinsam mit
einigen Kommunen sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW)
die interkommunale Einkaufsgemeinschaft KoPart eG (=Kommunal und Partnerschaftlich)
gegründet. Die Einkaufsgemeinschaft wird in der Rechtsform einer eingetragenen
Genossenschaft betrieben.
Die Eintragung in das
Genossenschaftsregister erfolgte Ende August 2012.
Hintergrund der Gründung war die angespannte
finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden und die damit verbundene Forderung,
in Zukunft noch mehr Einsparungen vorzunehmen und die knappen Mittel noch
effektiver einzusetzen.
Die Zielsetzung der KoPart eG liegt darin,
die kommunale Bedarfsdeckung zu verbessern, indem durch Nachfragebündelung
(gemeinsame Ausschreibung und gebündelte Einkäufe) günstigere Konditionen und
damit eine Kostenersparnis für die einzelnen Mitgliedskommunen erreicht wird.
Gleichzeitig soll hierdurch die Rechtssicherheit der Ausschreibungsverfahren
erhöht werden. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf die Beschaffung von
Massengütern durch Sammelausschreibungen einerseits und die Beschaffung von
Einzelgütern oder Dienstleistungen (z.B. Ausschreibungsverfahren für
Gebäudereinigung, Fahrzeugbeschaffung etc.) durch Individualausschreibungen
andererseits liegen.
Weiter bietet KoPart seit 2015 die
Beschaffung über ein elektronisches Katalogsystem an. Die Bereiche
Arbeitssicherheit, Büromaterial, Feuerwehrbedarf, KiTa/KiGa-Bedarf,
Kopierpapier, Reinigung/Hygiene, Schulbedarf, Tee/Kaffee/Gebäck, Tinte/Toner
und Verkehrsschilder können über dieses Katalogsystem abgedeckt werden.
Vorteile
- Erzielung von
Preisvorteilen und besseren Konditionen auf Grund Bündelung großer Stückzahlen
(Die Preise der KoPart liegen laut eigenen Angaben mind. 18 % unter den
regulären Marktpreisen)
Einen
normalen Jahresbedarf vorausgesetzt( durchschnittl. Jahresverbrauch ca. 44.000
€), ist durch den Beitritt zur KoPart im
Bereich Büromaterealien mit einer Kostenersparnis von ungefähr 8.000€ pro Jahr
zu rechnen.
- Zeit- und
Personalersparnisse durch die standardisierte Bestellform
- mehr
Rechtssicherheit
- kein genereller
Bezugszwang, Einkauf / Vergabe auch weiter wie bisher in Eigenregie
möglich
- keine laufenden
(jährlichen) Beiträge
- keine
Nachschusspflicht über den einmalig eingezahlten Mitgliedsanteil hinaus
- Chance auf
Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltung (Rückvergütung, Dividende)
- gleiches
Stimmrecht je Mitglied unabhängig von
der Größe der Kommune
- offen für beliebig viele Mitglieder
- einfacher Ein- und Austritt, bei Austritt
Rückzahlung des Mitgliedsanteiles
Organe
Die Organe der Genossenschaft sind der
Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Mitglieder üben ihre
Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Mitgliedschaft
Über
den Beitritt zu einer Genossenschaft entscheidet gemäß § 41 GO NRW der Rat. Der Beitritt muss darüber hinaus nach § 115
GO NRW bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet
über den Beitritt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Arnsberg
kann die Beitrittserklärung unterzeichnet werden.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum
Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren
kündigen
Die Stadt Schwelm wird in der
Generalversammlung der Genossenschaft durch die Bürgermeisterin, bei deren
Verhinderung durch den Allgemeinen Vertreter vertreten.
Die Beitrittserklärung ist soweit die Kommunalaufsicht gegen den beabsichtigten
Beitritt keine Einwände erhebt- von Bürgermeisterin bzw. dem Allgemeinen
Vertreter zu unterzeichnen.
Rückvergütung
Entstehen aus Entgelten für die
Dienstleistungen der Genossenschaft Überschüsse, können diese - nach
Berücksichtigung der gesetzlich und satzungsmäßig erforderlichen
Rücklagenbildung - als Dividende bzw. als Rückvergütung den Mitgliedsstädten
und -betrieben zufließen.
Haushaltsmäßige Auswirkung
Der Genossenschaftsanteil kostet einmalig
750€ je Anteil. Dieser Beitrag wird nach Austritt erstattet.
Die Dienstleistung für die Durchführung von
Individualausschreibungen ist nicht im Genossenschaftsanteil enthalten und muss
je nach Umfang der Ausschreibung gesondert vergütet werden.
Die Kosten für die Einrichtung des
elektronischen Katalogsystems betragen abhängig von der Größe der Kommune sowie
Anzahl der Kostenstellen und Besteller (Berechtigungen) zwischen 500,- und
2.500,- €.
Außerdem werden quartalsweise 8,41% des
Umsatzes für die Systembereitstellung des Katalogsystems berechnet.
Beigefügte Unterlagen
-
Beitrittserklärung
-
Beitrittserklärung
_Erläuterung
-
Satzung
der KopPart eG
-
Katalogeinkauf_Kosten
Beschlussvorschlag:
Dem Beitritt zur
Einkaufsgemeinschaft der Kommunen in NRW – KoPart eG wird zugestimmt. Der
Beitritt wird durch die Bürgermeisterin vollzogen, die die Stadt in der
Generalversammlung der Genossenschaft vertritt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.08. 529100 |
Bezeichnung
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 750 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Guthier |