Sachverhalt:
Zur Entwicklung und Vermarktung des städtischen Grundstücks
Grothestraße, Flur 25, Flurstück 837, mit einer Größe von insgesamt 4.346 m²,
ist der Anschluss des Grundstückes an die städtische Entwässerungsanlage
erforderlich.
Nach Vorgabe der politischen Gremien zur Erfüllung des Rechtsanspruches
auf Kindergartenplätze wurde
bereits ein Teil des Grundstückes mit einer Größe von 2.221 m² zum Zwecke der
Bebauung mit einer Kindertagesstätte veräußert. Ziel ist es, alle Kinder mit Rechtsanspruch in Schwelm zu versorgen. Die
AWO, die schon Betreiber der
danebenliegenden Kindertagesstätte ist, hat sich bereit erklärt, auch
diese vierzügige Kindertagesstätte zu betreiben. Im Einzelnen wird auf die
bisherigen Beratungen verwiesen.
In der Grothestraße befindet sich ein Mischwasserkanal. Dieser ist ca.
35 m von dem zu bebauenden Grundstück entfernt und endet zurzeit vor der
danebenliegenden Kindertagesstätte. Dieser Mischwasserkanal muss in Richtung
des geplanten neuen Bauvorhabens verlängert werden, um den Hausanschluss
sicherstellen zu können. Der neue Kanal soll mit einem Schacht auf dem
Grundstück des Bauvorhabens Kindertagesstätte enden, um die mögliche zukünftige
Entwicklung der darüber liegenden Grundstücksfläche in Richtung Winterberger
Straße und die dann notwendige Sicherstellung der Entwässerung nicht
auszuschließen. Außerdem wird noch ein Schacht auf Höhe der Grundstücksgrenze
in die Grothestraße eingebracht, an dem später im Rahmen der noch ausstehenden
endgültigen Herstellung der Grothestraße die Straßenentwässerung angeschlossen
werden soll.
Vor dem Hintergrund der Erfüllung des Rechtsanspruches und der dadurch
bedingten Dringlichkeit des Bauvorhabens Kindertagesstätte wurde bereits ein
Ingenieurbüro mit der konkreten Planung der erforderlichen
Kanalverlängerung beauftragt (Auftragswert rd. 6.000 €). Diese Mittel wurden
verwaltungsseitig zur Verfügung gestellt. Nach einer ersten Grobkostenschätzung
des Ingenieurbüros werden die Gesamtbaukosten voraussichtlich ca. 71.000
€ betragen. Einschließlich eines Sicherheitszuschlages von 10 % für
unvorhersehbare Mehrkosten ergibt sich damit ein gerundeter Gesamtbetrag von
77.000 €. Diese weiteren Mittel sind außerplanmäßig durch den Rat
bereitzustellen (Gesamtbedarf einschließlich Planungskosten somit 83.000 €).
Die Deckung der vorbeschriebenen Haushaltsüberschreitung ist wie folgt
sichergestellt:
1.) 70.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen
bei
HH.-Stelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage Allgemein
2.) 7.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei
HH.-Stelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung
der baulichen Anlagen“
Eine Bewilligung wie
vorstehend ausgeführt wird daher vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Für das
Haushaltsjahr 2017 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.12.529100 -
„Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ weitere außerplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 77.000 € bewilligt.
Die Deckung ist wie folgt sichergestellt
1.) 70.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen
bei
HH.-Stelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage Allgemein
2.) 7.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei
HH.-Stelle
01.01.13.521505 – „Instandhaltung der baulichen Anlagen“
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.12 |
Bezeichnung
Zentrales Grundstücksmanagement |
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 77.000,-- |
Folgekosten 0,-- |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
1.) 70.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen
bei
HH.-Stelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage Allgemein
2.) 7.000
€ Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei
HH.-Stelle
01.01.13.521505 – „Instandhaltung der baulichen Anlagen“
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |