Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
031/2017
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2017 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer bzw. ab dem 01.07.2016 von der Bürgermeisterin  genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 064/2016 vom 01.04.2016 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2015 – Zeitraum 09.04.15 bis zum 21.03.2016 –

und für das Haushaltsjahr 2016 – Zeitraum 01.01.16 bis zum 21.03.16 – bekannt gegeben.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2017) werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € zusätzlich näher erläutert.

 

Ab dem 22.03.2016 wurden vom Stadtkämmerer bzw. der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 folgende Haushalts­über­schreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2016

22.03.16-03.02.17

679.554,69 €

106.675,63 €

786.230,32 €

Anlage 1

2017

01.01.17-03.02.17

14.157,99 €

15.750,00 €

29.907,99 €

Anlage 2

 

 

Diese vom Stadtkämmerer oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg