Sachverhalt:
Straßen.NRW erneuert auf der
gesamten Strecke der B 483 / L 706 (vormals: B 7) die Lichtsignalanlagen (LSA),
da die bestehende Technik veraltet ist und bauliche und technische
Veränderungen nicht mehr zulässt.
Rechtliche Grundlage für diese
Entscheidung ist die Vorgabe der Richtlinie für Lichtsignalanlagen 2015, die
den Stand der Technik widerspiegelt und von Gerichten als technische Grundlage
herangezogen wird. Durch den Neubau wird eine bessere Koordinierung der
Verkehre erreicht, die letztlich zur Gefahrenminimierung und Umweltverbesserung
beiträgt. Die Koordinierung unterstützt die städtebauliche Zielsetzung der
Bündelung von Kraftfahrzeugströmen auf Hauptverkehrsstraßen und der
flächenhaften Entlastung der nachgeordneten Straßen. Die neu zu errichtenden Signalanlagen
werden durchgehend barrierefrei gestaltet.
Die bauliche Umsetzung wird vom
Landesbetrieb realisiert, die Signalplanung ist nach § 45 Abs. 3
Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Stadt als Straßenverkehrsbehörde zu
erstellen und anzuordnen.
Folgende
Anlagen stehen in Rede:
- LSA 5.44, L 706, Milsper Str./ Kölner Str./ Einkaufszentrum (EKZ)/ Sporthalle (neue Signalplanung bereits vorhanden)
- LSA 5.43, L 706, Milsper Str./ Dr.-Moeller-Str. (neue Signalplanung bereits vorhanden)
- LSA 5.42, L 527/ L 706, Berliner Str./ Milsper Str./ Brunnenstr./ Hauptstr. (neue Signalplanung bereits vorhanden)
- LSA 5.41, L 706, Berliner Str./ Prinzenstr.
- LSA 5.77, L 706, Berliner Str./ Loher Str.
- LSA 5.40, B 483/ L551/ L 706, Berliner Str./ Talstr./ Hattinger Str.
- LSA 5.120, B 483, Talstr./ OBI – Zufahrt
- LSA 5.39, B 483, Talstr./ Ruhrstr./ Carl-vom-Hagen-Str. (Unfallhäufungsstelle, Auftrag zur Signalplanung ist bereits erteilt)
- LSA 5.08, B 483, Talstr./ Blücherstr.
Für 3 der 9 Anlagen
liegt bereits eine neue Signalplanung vor. Für die Carl-vom-Hagen-Straße (LSA
5.39) wurde die neue Signalplanung bereits beauftragt. Für die verbleibenden 5
Anlagen ist die Signalplanung zu beauftragen.
Im Etat 2017 stehen bei o.g. Haushaltsstelle 10.000 € zur Verfügung. Durch die Beauftragung der Signalplanung (LSA 5.39) ist dieser Etatansatz nahezu ausgeschöpft. Es werden für 2017 zusätzliche Haushaltsmittel in der Größenordnung von ca. 33 T€ benötigt.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle
02.01.03.529100 - "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" werden
überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe
von 33.000 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 –
Kreisumlage allgemein – gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 02.01.03 |
Bezeichnung
529100
Verkehrsangelegenheiten |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 33.000 € |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein –
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |