Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 02.01.03 – „Verkehrsangelegenheiten"
Vorlage
029/2017
Aktenzeichen
FB 5.12 Bro
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Straßen.NRW erneuert auf der gesamten Strecke der B 483 / L 706 (vormals: B 7) die Lichtsignalanlagen (LSA), da die bestehende Technik veraltet ist und bauliche und technische Veränderungen nicht mehr zulässt.

Rechtliche Grundlage für diese Entscheidung ist die Vorgabe der Richtlinie für Lichtsignalanlagen 2015, die den Stand der Technik widerspiegelt und von Gerichten als technische Grundlage herangezogen wird. Durch den Neubau wird eine bessere Koordinierung der Verkehre erreicht, die letztlich zur Gefahrenminimierung und Umweltverbesserung beiträgt. Die Koordinierung unterstützt die städtebauliche Zielsetzung der Bündelung von Kraftfahrzeugströmen auf Hauptverkehrsstraßen und der flächenhaften Entlastung der nachgeordneten Straßen. Die neu zu errichtenden Signalanlagen werden durchgehend barrierefrei gestaltet. 

Die bauliche Umsetzung wird vom Landesbetrieb realisiert, die Signalplanung ist nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Stadt als Straßenverkehrsbehörde zu erstellen und anzuordnen.

 

Folgende Anlagen stehen in Rede:

-       LSA 5.44, L 706, Milsper Str./ Kölner Str./ Einkaufszentrum (EKZ)/ Sporthalle (neue Signalplanung bereits vorhanden)

-       LSA 5.43, L 706, Milsper Str./ Dr.-Moeller-Str. (neue Signalplanung bereits vorhanden)

-       LSA 5.42, L 527/ L 706, Berliner Str./ Milsper Str./ Brunnenstr./ Hauptstr. (neue Signalplanung bereits vorhanden)

-       LSA 5.41, L 706, Berliner Str./ Prinzenstr.

-       LSA 5.77, L 706, Berliner Str./ Loher Str.

-       LSA 5.40, B 483/ L551/ L 706, Berliner Str./ Talstr./ Hattinger Str.

-       LSA 5.120, B 483, Talstr./ OBI – Zufahrt

-       LSA 5.39, B 483, Talstr./ Ruhrstr./ Carl-vom-Hagen-Str. (Unfallhäufungsstelle, Auftrag zur Signalplanung ist bereits erteilt)

-       LSA 5.08, B 483, Talstr./ Blücherstr.

 

Für 3 der 9 Anlagen liegt bereits eine neue Signalplanung vor. Für die Carl-vom-Hagen-Straße (LSA 5.39) wurde die neue Signalplanung bereits beauftragt. Für die verbleibenden 5 Anlagen ist die Signalplanung zu beauftragen.

Im Etat 2017 stehen bei o.g. Haushaltsstelle 10.000 € zur Verfügung. Durch die Beauftragung der Signalplanung (LSA 5.39) ist dieser Etatansatz nahezu ausgeschöpft. Es werden für 2017 zusätzliche Haushaltsmittel in der Größenordnung von ca. 33 T€ benötigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 02.01.03.529100 - "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 33.000 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein – gewährleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

02.01.03

Bezeichnung

529100 Verkehrsangelegenheiten  

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

33.000 €

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein –

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg