Betreff
5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 "Fillkuhle" Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
102/2007
Aktenzeichen
FB 5/So
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.03.2007 die öffentliche Auslegung der 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (SV-Nr. 033/07). Die öffentliche Auslegung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 12.04.07 - 15.05.07 durchgeführt. Die Benachrichtigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 29.03.07 mit einer Frist zum 04.05.07. Auf 46 Beteiligungen folgten  10 Rückmeldungen, die keine Einwendungen ergaben.

 

 

 

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich im Vergleich zum Verfahrensstand „Auslegungsbeschluss“ keine Änderungen ergeben haben. Das Prüfergebnis  ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Berücksichtigung des Stadtökologischen Fachbeitrages (STÖB)

Da Inhalt und Ziele des STÖB im Rahmen des Umweltberichtes behandelt wurden, gilt der Fachbeitrag als berücksichtigt.

 

 

Da keine Anregungen eingegangen sind kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen. Als Anlagen sind dieser Vorlage eine Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Entwurfsbegründung (Anlage 3) beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

 

2.

Die 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 24.07.2006)  Gemarkung  Schwelm Flur 13, Flst. 834.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 


  1. Formular „Lokale Agenda21“
  2. Bebauungsplan
  3. Begründung