Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.03.2007 die öffentliche Auslegung der 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (SV-Nr. 033/07). Die öffentliche Auslegung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 12.04.07 - 15.05.07 durchgeführt. Die Benachrichtigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 29.03.07 mit einer Frist zum 04.05.07. Auf 46 Beteiligungen folgten 10 Rückmeldungen, die keine Einwendungen ergaben.
Umsetzung
der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21
Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen
Leitlinien hin überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich im Vergleich
zum Verfahrensstand „Auslegungsbeschluss“ keine Änderungen ergeben haben. Das
Prüfergebnis ist als Anlage 1
beigefügt.
Berücksichtigung des
Stadtökologischen Fachbeitrages (STÖB)
Da
Inhalt und Ziele des STÖB im Rahmen des Umweltberichtes behandelt wurden, gilt
der Fachbeitrag als berücksichtigt.
Da keine Anregungen eingegangen sind kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen. Als Anlagen sind dieser Vorlage eine Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Entwurfsbegründung (Anlage 3) beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.
2.
Die 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 24.07.2006) Gemarkung Schwelm Flur 13, Flst. 834.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
- Formular „Lokale
Agenda21“
- Bebauungsplan
- Begründung