Sachverhalt:
Zur Unterstützung des weiteren Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis stellvertretend für die Kommunen des Kreises einen Förderantrag im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. Februar 2016. Die Städte und Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises beauftragen den Kreis, das Projekt zur Herstellung eines flächendeckenden Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis durchzuführen, die entsprechenden Fördermittel unter eigenem Namen zu beantragen und in erforderlichen Ausschreibungen als Vergabestelle bzw. Vertragspartner mit Unternehmen aufzutreten.
Im Falle einer positiven Förderentscheidung führt der Ennepe-Ruhr-Kreis das förmliche Auswahlverfahren stellvertretend für alle an diesem interkommunalen Ausbauprojekt beteiligten Kommunen entsprechend der Förderrichtlinie des Bundes bzw. der NGA-Rahmenregelung und der Landesrichtlinie durch.
Die Städte und Gemeinden stellen sicher, dass die als Eigenanteil zu erbringenden Finanzierungsmittel im Rahmen eines anvisierten, späteren Ausbaus in den jeweiligen Produkthaushalten bereitgestellt werden.
Der tatsächlich zu erbringende Eigenanteil der Kommunen ergibt sich erst nach Durchführung eines förmlichen Auswahlverfahrens entsprechend der Förderrichtlinie des Bundes bzw. der NGA-Rahmenregelung bzw. nach Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahme. Der Kreis ist Zuwendungsempfänger der Fördergelder.
Verfahrenstechnisch ist der Ennepe-Ruhr-Kreis Antragsteller, Förderempfänger und Vergabestelle für den geförderten Ausbau, all dies im Auftrag der beteiligten Kommunen.
Der ENNEPE-RUHR-KREIS fordert lediglich von den beteiligten
Kommunen, dass deren Eigenanteil an der Wirtschaftlichkeitslücke bereitgestellt
wird. Zu erwarten ist für 2017 ein erster Abschlag i.H.v. 25 % des Eigenanteils
und in 2018 ein zweiter Abschlag und die Restzahlung bei Beendigung der
Maßnahme.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder Vertreter im
Amt und ein weiteres Ratsmitglied:
Der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und dem Ennepe-Ruhr-Kreis zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wird zugestimmt.
Datum:
03.02.2017
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Die Bürgermeisterin Hans Werner Kick
In Vertretung Ratsmitglied
Ralf Schweinsberg
1. Beigeordneter
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin oder dem Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am
03.02.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und dem
Ennepe-Ruhr-Kreis zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im
Ennepe-Ruhr-Kreis im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland“.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |